Vertreter des Versicherungsnehmers. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen, so sind bei der Anwendung von § 19.1 und 19.2 sowohl die Kenntnis und die Arglist des Vertreters als auch die Kenntnis und die Arglist des Versicherungsnehmers zu berücksichtigen. Der Versicherungsnehmer kann sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder dem Vertreter noch dem Versicherungsnehmer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung
Vertreter des Versicherungsnehmers. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen, so sind bei der Anwendung von § 19.1 Ziffer 16.1 und 19.2 Ziffer 16.2 sowohl die Kenntnis und die Arglist des Vertreters als auch die Kenntnis und die Arglist des Versicherungsnehmers zu berücksichtigen. Der Versicherungsnehmer kann sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder dem Vertreter noch dem Versicherungsnehmer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
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Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement
Vertreter des Versicherungsnehmers. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers Versiche- rungsnehmers geschlossen, so sind bei der Anwendung An- wendung von § 19.1 Ziffer 16.1 und 19.2 Ziffer 16.2 sowohl die Kenntnis und die Arglist des Vertreters als auch die Kenntnis und die Arglist des Versicherungsnehmers zu berücksichtigen. Der Versicherungsnehmer kann sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder dem Vertreter noch dem Versicherungsnehmer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Museen
Vertreter des Versicherungsnehmers. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen, so sind bei der Anwendung von § 19.1 11.1 und 19.2 § 11.2 sowohl die Kenntnis und die Arglist des Vertreters als auch die Kenntnis und die Arglist des Versicherungsnehmers zu berücksichtigen. Der Versicherungsnehmer kann sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder dem Vertreter noch dem Versicherungsnehmer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
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Vertreter des Versicherungsnehmers. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen, so sind bei der Anwendung von § 19.1 Paragraf 17.1 und 19.2 17.2 sowohl die Kenntnis und die Arglist des Vertreters als auch die Kenntnis und die Arglist des Versicherungsnehmers zu berücksichtigen. Der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer kann sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder dem Vertreter noch dem Versicherungsnehmer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
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Samples: Yacht Insurance Policy
Vertreter des Versicherungsnehmers. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen, so sind bei der Anwendung von § 19.1 und 19.2 Ziffer 17.2 sowohl die Kenntnis und die Arglist des Vertreters als auch die Kenntnis und die Arglist des Versicherungsnehmers zu berücksichtigen. Der Versicherungsnehmer kann sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder dem Vertreter noch dem Versicherungsnehmer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
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Samples: Insurance Agreement
Vertreter des Versicherungsnehmers. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers Versicherungs- nehmers geschlossen, so sind bei der Anwendung von § 19.1 19 Nrn. 1 und 19.2 2 sowohl die Kenntnis und die Arglist des Vertreters Vertre- xxxx als auch die Kenntnis und die Arglist des Versicherungsnehmers Versiche- rungsnehmers zu berücksichtigen. Der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer kann sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich vorsätz- lich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder dem Vertreter noch dem Versicherungsnehmer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
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Vertreter des Versicherungsnehmers. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers Versiche- rungsnehmers geschlossen, so sind bei der Anwendung von § 19.1 10 Ziff. 1 und 19.2 2 sowohl die Kenntnis und die Arglist des Vertreters als auch die Kenntnis und die Arglist des Versicherungsnehmers zu berücksichtigen. Der Versicherungsnehmer kann sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder dem Vertreter noch dem Versicherungsnehmer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
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Samples: Jahres Reiseschutzbrief
Vertreter des Versicherungsnehmers. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers Versiche- rungsnehmers geschlossen, so sind bei der Anwendung Anwen- dung von § 19.1 Ziffer 17.1 und 19.2 2 sowohl die Kenntnis und die Arglist des Vertreters als auch die Kenntnis und die Arglist des Versicherungsnehmers zu berücksichtigenberücksich- tigen. Der Versicherungsnehmer kann sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder dem Vertreter noch dem Versicherungsnehmer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
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Samples: Insurance Agreement