Vertretung. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann einzelne oder alle Vorstandsmitglieder von dem Verbot der Mehrvertretung des § 181 2. Alternative BGB befreien, ihnen also die Befugnis erteilen, bei allen Rechtsgeschäften, welche die Genossenschaft mit oder gegenüber Dritten vornimmt, zugleich als Vertreter Dritter zu handeln.
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Samples: Satzung Und Wahlordnung
Vertretung. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam Vorstandsmit- glied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann einzelne oder o- der alle Vorstandsmitglieder von dem Verbot der Mehrvertretung des gemäß § 181 2. Alternative 2 BGB befreien, ihnen also die Befugnis erteilen, bei allen RechtsgeschäftenRechtshandlungen, welche die Genossenschaft mit oder gegenüber Dritten vornimmt, vornimmt zugleich als Vertreter Dritter zu handeln.
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Samples: Satzung
Vertretung. Die Zwei Vorstandsmitglieder können rechtsverbindlich für die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertretenzeichnen und Erklärungen abgeben (gesetzliche Vertretung). Der Aufsichtsrat kann einzelne oder alle Vorstandsmitglieder von dem Verbot der Mehrvertretung des gemäß § 181 2. Alternative Alter- native 2 BGB befreien, ihnen also die Befugnis erteilen, bei allen RechtsgeschäftenRechtshandlungen, welche die Genossenschaft mit oder gegenüber Dritten vornimmt, vornimmt zugleich als Vertreter Vertre- ter Dritter zu handeln.
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Samples: Satzung
Vertretung. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam gemein- sam mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann einzelne oder alle Vorstandsmitglieder von dem Verbot der Mehrvertretung des § 181 2. Alternative BGB befreien, ihnen also die Befugnis erteilenertei- len, bei allen Rechtsgeschäften, welche die Genossenschaft mit oder gegenüber Dritten vornimmt, zugleich zu- gleich als Vertreter Dritter zu handeln.
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Samples: Satzung