Common use of Verwendung der Erträge Clause in Contracts

Verwendung der Erträge. Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag

Verwendung der Erträge. Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasseder Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUSausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag

Verwendung der Erträge. Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Thesaurierend: Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Ausschüttend: Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag

Verwendung der Erträge. Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasseder Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THESthesaurierend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasseder Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUSausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag

Verwendung der Erträge. Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THESthesaurierend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUSausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag

Verwendung der Erträge. Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THESthesaurierend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasseder Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUSausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag

Verwendung der Erträge. Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag Aus Erträgen resultierende liquide Mittel, die nicht für die Erfül- lung von Zahlungsverpflichtungen der Investmentgesellschaft (z. B. Kostendeckung, Einzahlungsverpflichtungen bei Zielgesell- schaften oder Rückführung einer Zwischenfinanzierung oder anderer Finanzierungen) oder für zulässige Reinvestitionen der Investmentgesellschaft (vgl. im Einzelnen Kapitel „Anteile“, Abschnitt „Art und den realisierten Kursgewinnen zusammenHauptmerkmale der Anteile“, Unterabschnitt „Ausschüttungen“) verwendet werden, werden nach Bildung einer angemessenen Liquiditätsreserve zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung an die Gesellschafter aus- geschüttet. Die Verwaltungsgesellschaft kann jedoch von der Ausschüttung absehen, wenn der zur Ausschüttung zur Ver- fügung stehende Betrag nicht mindestens 2 % des Kommandit- kapitals der Investmentgesellschaft beträgt. Nicht realisierte Erträge aus Zeitwertänderungen können nicht für Ausschüttungen herangezogen werden, da sie keinen Liquiditäts- zufluss der Investmentgesellschaft mit sich bringen. Ausschüttungen erfolgen im Verhältnis der jeweiligen Kapital- konten I ggf. einmal jährlich, voraussichtlich ab dem Jahr 2023 und letztmals vor der handelsrechtlichen Vollbeendigung der In- vestmentgesellschaft. Der Verwaltungsgesellschaft bleibt unbe- nommen, nach eigenem Ermessen eine Ausschüttung zu einem anderen Zeitpunkt zu beschließen. Die Verwaltungsgesellschaft wird zudem unabhängig von der Ertragslage der Investmentgesellschaft weitere vorhandene Liquidität der Investmentgesellschaft (z. B. aus Kapitalrückzahlun- gen aus den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg Zielgesellschaften) an die Anleger des OGAW bzwGesellschafter ausschüt- ten. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg Weitere Einzelheiten zu den Ausschüttungen finden sich im OGAW bzw. Kapitel „Anteile“, Abschnitt „Art und Hauptmerkmale der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg Anteile“, Unterabschnitt „Ausschüttungen“, sowie in § 16 des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehaltenGesell- schaftsvertrages.

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Samples: Investment Prospectus, Investment Prospectus

Verwendung der Erträge. Der Erfolg Die Gesellschaft schüttet grundsätzlich die während des Ge- schäftsjahres für Rechnung des Sondervermögens angefallenen und nicht zur Kostendeckung verwendeten Erträge aus den Im- mobilien, den Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften, den Liquiditätsanlagen und dem sonstigen Vermögen – unter Be- rücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs – aus (Schlussausschüttung). Darüber hinaus behält sich die Gesell- schaft vor, unterjährig zu folgenden Terminen Zwischenaus- schüttungen vorzunehmen: 15. September, 15. Xxxx, 15. Juni eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammenjeden Kalenderjahres. Die Verwaltungsgesellschaft kann Höhe der jeweiligen Zwischen- ausschüttung steht im Ermessen der Gesellschaft. In der Rechen- schaftsperiode abgegrenzte Erträge auf Liquiditätsanlagen wer- den ebenfalls zur Ausschüttung herangezogen. Von den so ermittelten Erträgen müssen Beträge, die für künfti- ge Instandsetzungen erforderlich sind, einbehalten werden. Be- träge, die zum Ausgleich von Wertminderungen der Immobilien erforderlich sind, können einbehalten werden. Abgesehen von Einbehalten für die Instandsetzung müssen jedoch mindestens 50 Prozent der in Ziffer 1 genannten Erträge ausgeschüttet wer- den. Die Berechnung der Ausschüttung erfolgt auf der Grundlage der §§ 8 und 9 Investment-Rechnungslegungs- und Bewertungsver- ordnung (InvRBV). Veräußerungsgewinne können – unter Berücksichtigung des zu- gehörigen Ertragsausgleichs – ausgeschüttet werden. Veräuße- rungsgewinne von Wertpapiergattungen können auch dann ausgeschüttet werden, wenn andere Wertpapiergattungen Ver- luste ausweisen. Eigengeldzinsen für Bauvorhaben können, sofern sie sich in den Grenzen der ersparten marktüblichen Bauzinsen halten, eben- falls für die Ausschüttung verwendet werden. Die ausschüttbaren Erträge können zur Ausschüttung in späte- ren Geschäftsjahren insoweit vorgetragen werden, als die Sum- me der vorgetragenen Erträge 15 Prozent des Wertes des Son- dervermögens zum Ende eines Geschäftsjahres nicht übersteigt. Im Interesse der Substanzerhaltung können Erträge teilweise – in Sonderfällen auch vollständig – zur Wiederanlage im Sonder- vermögen bestimmt werden. Abgesehen von Einbehalten für die Instandsetzung müssen jedoch mindestens 50 Prozent der in Zif- fer 1 genannten Erträge ausgeschüttet werden. Die Ausschüttung erfolgt jährlich kostenfrei innerhalb von vier Monaten nach Schluss des Geschäftsjahres gegen Vorlage des aufgerufenen Ertragsscheines bei den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehaltenden Ausschüttungsbe- kanntmachungen genannten Zahlstellen.

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Samples: Verkaufsprospekt, Verkaufsprospekt

Verwendung der Erträge. Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den netto realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THESthesaurierend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. AnteilsklasseNettoertrag und die netto realisierten Kapitalgewinne derjenigen Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ Ausschüttung gemäss Anhang A „Fonds OGAW im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttetstehen maximal zur Verfügung. Falls Bei Anteilsklassen, welche eine jährliche Ausschüttung aufweisen, können allfällige Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des GeschäftsjahresGeschäftsjahres erfolgen. Bis zu 10% Bei Anteilsklassen, welche eine quartalsweise Ausschüttung aufweisen, können allfällige Ausschüttungen innerhalb von 1 Monat nach dem jeweiligen Quartalsende erfolgen. Die Verwaltungsgesellschaft legt die definitive Ausschüttungshöhe pro Anteil fest. Die Ausschüttungen werden der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werdenjeweiligen Anteilsklasse zugerechnet. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag & Prospekt

Verwendung der Erträge. Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den netto realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THESthesaurierend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete realisierte Erfolg des OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den netto realisierten Kapitalgewinnen zusammen. Der Nettoertrag setzt sich aus den Erträgen aus Zinsen und/oder Dividenden sowie sonstigen oder übrigen Erträgen abzüglich der Aufwendungen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den Nettoertrag und die netto realisierten Kapitalgewinne in einem OGAW bzw. in einer Anteilsklasse an die Anleger des OGAW bzw. Anteilsklasseder entsprechenden Anteilsklasse ausschütten. Der Nettoertrag und die netto realisierten Kapitalgewinne derjenigen Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ Ausschüttung gemäss Anhang A „Fonds OGAW im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttetstehen maximal zur Verfügung. Falls Bei Anteilsklassen, welche eine jährliche Ausschüttung aufweisen, können allfällige Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 vier Monaten nach Abschluss des GeschäftsjahresGeschäftsjahres erfolgen. Bis zu 10% Bei Anteilsklassen, welche eine quartalsweise Ausschüttung aufweisen, können allfällige Ausschüttungen innerhalb von einem Monat nach dem jeweiligen Quartalsende erfolgen. Die Verwaltungsgesellschaft legt die definitive Ausschüttungshöhe pro Anteil fest. Die Ausschüttungen werden der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werdenjeweiligen Anteilsklasse zugerechnet. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag & Prospekt

Verwendung der Erträge. Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammenAus Erträgen resultierende liquide Mittel, die nicht für die Erfül- lung von Zahlungsverpflichtungen der Investmentgesellschaft (z. B. Kostendeckung, Einzahlungsverpflichtungen bei Zielgesell- schaften oder Rückführung einer Zwischenfinanzierung oder anderer Fremdfinanzierungen) oder für zulässige Reinvestitionen der Investmentgesellschaft (vgl. im Einzelnen Kapitel „Anteile“, Unterabschnitt „Ausschüttungen“) verwendet werden, werden nach Bildung einer angemessenen Liquiditätsreserve zur Sicher- stellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung an die Gesellschafter ausgeschüttet. Die Verwaltungsgesellschaft kann jedoch von der Ausschüttung absehen, wenn der zur Ausschüt- tung zur Verfügung stehende Betrag nicht mindestens 5 % des Kommanditkapitals der Investmentgesellschaft beträgt. Nicht realisierte Erträge aus Zeitwertänderungen können nicht für Ausschüttungen herangezogen werden, da sie keinen Liquiditäts- zufluss der Investmentgesellschaft mit sich bringen. Ausschüttungen erfolgen im Verhältnis der jeweiligen Kapital- konten I ggf. einmal jährlich, letztmals vor der handelsrechtlichen Vollbeendigung der Investmentgesellschaft. Der Verwaltungsge- sellschaft bleibt unbenommen, nach eigenem Ermessen eine Ausschüttung zu einem anderen Zeitpunkt zu beschließen. Die Verwaltungsgesellschaft wird zudem unabhängig von der Ertragslage der Investmentgesellschaft weitere vorhandene Liqui- dität der Investmentgesellschaft (z. B. aus Kapitalrückzahlungen aus den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg Zielgesellschaften) an die Anleger des OGAW bzwGesellschafter ausschütten. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg Weitere Einzelheiten zu den Ausschüttungen finden sich im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg Kapi- tel „Anteile“, Unterabschnitt „Ausschüttungen“, sowie in § 16 des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehaltenGesellschaftsvertrages.

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Samples: Sales Prospectus, Sales Prospectus

Verwendung der Erträge. Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammenAus Erträgen resultierende liquide Mittel, die nicht für die Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen der Investmentgesell- schaft (z. B. Kostendeckung, Einzahlungsverpflichtungen bei Zielgesellschaften oder Rückführung einer Zwischenfinanzie- rung) verwendet werden, werden nach Bildung einer ange- messenen Liquiditätsreserve zur Sicherstellung einer ord- nungsgemäßen Geschäftsführung an die Gesellschafter aus- geschüttet. Die Verwaltungsgesellschaft kann jedoch von der Ausschüttung absehen, wenn der zur Ausschüttung zur Ver- fügung stehende Betrag nicht mindestens 2 % des Kom- manditkapitals der Investmentgesellschaft beträgt. Nicht realisierte Erträge aus Zeitwertänderungen können nicht für Ausschüttungen herangezogen werden, da sie kei- nen Liquiditätszufluss der Investmentgesellschaft mit sich bringen. In bestimmten Fällen können Erträge der Invest- mentgesellschaft auch für Reinvestitionen verwendet werden (vgl. im Einzelnen das Kapitel „Anteile“, Unterabschnitt „Ausschüttungen“). Ausschüttungen erfolgen im Verhältnis der jeweiligen Kapi- talkonten I einmal jährlich, erstmals voraussichtlich im Jahr 2018 und letztmals vor der handelsrechtlichen Vollbeendi- gung der Investmentgesellschaft. Der Verwaltungsgesell- schaft bleibt unbenommen, nach eigenem Ermessen eine Ausschüttung zu einem anderen Zeitpunkt zu beschließen. Die Verwaltungsgesellschaft wird zudem unabhängig von der Ertragslage der Investmentgesellschaft weitere vorhande- ne Liquidität der Investmentgesellschaft (z. B. aus Kapital- rückzahlungen aus den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg Zielgesellschaften) an die Anleger des OGAW bzwGesell- schafter ausschütten. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg Weitere Einzelheiten zu den Ausschüt- tungen finden sich im OGAW bzw. Kapitel „Anteile“, Unterabschnitt „Ausschüttungen“, sowie in § 16 des Gesellschaftsvertrages der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehaltenInvestmentgesellschaft.

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Samples: Investment Agreement

Verwendung der Erträge. Der Erfolg eines OGAW Teilfonds setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW Teilfonds bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW dieses Teilfonds bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW in dem jeweiligen Teilfonds bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW derjenigen Teilfonds bzw. AnteilsklasseAnteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THESthesaurierend“ gemäss Anhang A „Fonds Teilfonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW derjenigen Teilfonds bzw. AnteilsklasseAnteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUSausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds Teilfonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen Aus- schüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des GeschäftsjahresGeschäftsjah- res. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW Teilfonds bzw. der Anteilsklasse des Fonds können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft Verwaltungsgesell- schaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

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Samples: Treuhandvertrag

Verwendung der Erträge. Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammenAus Erträgen resultierende liquide Mittel, die nicht für die Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen der Investmentgesell- schaft (z. B. Kostendeckung, Einzahlungsverpflichtungen bei Zielgesellschaften oder Rückführung einer Zwischenfinanzie- rung) verwendet werden, werden nach Bildung einer ange- messenen Liquiditätsreserve zur Sicherstellung einer ord- nungsgemäßen Geschäftsführung an die Gesellschafter aus- geschüttet. Die Verwaltungsgesellschaft kann jedoch von der Ausschüttung absehen, wenn der zur Ausschüttung zur Ver- fügung stehende Betrag nicht mindestens 2 % des Kom- manditkapitals der Investmentgesellschaft beträgt. Nicht realisierte Erträge aus Zeitwertänderungen können nicht für Ausschüttungen herangezogen werden, da sie kei- nen Liquiditätszufluss der Investmentgesellschaft mit sich bringen. In bestimmten Fällen können Erträge der Invest- mentgesellschaft auch für Reinvestitionen verwendet werden (vgl. im Einzelnen Kapitel „Anteile“, Unterabschnitt „Aus- schüttungen“). Ausschüttungen erfolgen im Verhältnis der jeweiligen Kapi- talkonten I ggf. einmal jährlich, erstmals voraussichtlich im Jahr 2021 und letztmals vor der handelsrechtlichen Vollbe- endigung der Investmentgesellschaft. Der Verwaltungsgesell- schaft bleibt unbenommen, nach eigenem Ermessen eine Ausschüttung zu einem anderen Zeitpunkt zu beschließen. Die Verwaltungsgesellschaft wird zudem unabhängig von der Ertragslage der Investmentgesellschaft weitere vorhan- dene Liquidität der Investmentgesellschaft (z. B. aus Kapital- rückzahlungen aus den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg Zielgesellschaften) an die Anleger des OGAW bzwGesell- schafter ausschütten. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg Weitere Einzelheiten zu den Ausschüt- tungen finden sich im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg Kapitel „Anteile“, Unterabschnitt „Ausschüttungen“, sowie in § 16 des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehaltenGesellschaftsver- trages.

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Samples: Investment Prospectus

Verwendung der Erträge. Der realisierte Erfolg eines OGAW des AIF setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft Der Nettoertrag setzt sich aus den Erträgen aus Zinsen und/oder Dividenden sowie sonstigen oder übrigen vereinnahmten Erträgen abzüglich der Aufwendungen zusammen. Der AIFM kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten im AIF realisierten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse AIF ausschütten oder diesen realisierten Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse AIF wiederanlegen (thesaurieren)) bzw. auf neue Rechnung vortragen. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. AnteilsklasseNettoertrag und/oder die netto realisierten Kapitalgewinne derjenigen Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ Ausschüttung gemäss Anhang A B Fonds AIF im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.hkönnen jährlich oder öfter ganz oder teilweise ausgeschüttet werden. thesauriertZur Ausschüttung können der Nettoertrag und/oder die netto realisierten Kapitalgewinne sowie die vorgetragenen Nettoerträge und/oder die vorgetragenen netto realisierten Kapitalgewinne des der jeweiligen Anteilsklasse kommen. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung Zwischenausschüttungen von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werdenvorgetragenem Nettoertrag und/oder vorgetragenem realisiertem Kapitalgewinn sind zulässig. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

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Samples: Treuhandvertrag

Verwendung der Erträge. Der Erfolg eines OGAW Teilfonds setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW Teilfonds bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW dieses Teilfonds bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW in dem jeweiligen Teilfonds bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW derjenigen Teilfonds bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THESthesaurierend “ gemäss Anhang A „Fonds Teilfonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW derjenigen Teilfonds bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUSausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds Teilfonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW Teilfonds können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

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Samples: Treuhandvertrag

Verwendung der Erträge. Der Erfolg eines OGAW Teilfonds setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW Teilfonds bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW dieses Teilfonds bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW in dem jeweiligen Teilfonds bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW derjenigen Teilfonds bzw. AnteilsklasseAnteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THESthesaurierend“ gemäss Anhang A „Fonds Teilfonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW derjenigen Teilfonds bzw. AnteilsklasseAnteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUSausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds Teilfonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW Teilfonds bzw. der Anteilsklasse des Teilfonds können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

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Samples: Treuhandvertrag

Verwendung der Erträge. Der Erfolg Die Gesellschaft schüttet grundsätzlich die während des Ge- schäftsjahres für Rechnung des Sondervermögens angefallenen und nicht zur Kostendeckung verwendeten Erträge aus den Im- mobilien, den Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften, den Liquiditätsanlagen und dem sonstigen Vermögen – unter Be- rücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs – aus (Schlussausschüttung). Darüber hinaus behält sich die Gesell- schaft vor, unterjährig zu folgenden Terminen Zwischenaus- schüttungen vorzunehmen: 15. Xxxx, 15. September, 15. De- zember eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammenjeden Kalenderjahres. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg Höhe der jeweiligen Zwischenausschüttung steht im OGAW bzwErmessen der Gesellschaft. In der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen Rechenschaftsperiode abgegrenzte Erträge auf Liquiditäts- anlagen werden ebenfalls zur Ausschüttung herangezogen. Von den so ermittelten Erträgen müssen Beträge, die für künfti- ge Instandsetzungen erforderlich sind, einbehalten werden. Be- träge, die zum Ausgleich von Wertminderungen der Immobilien erforderlich sind, können einbehalten werden. Abgesehen von Einbehalten für die Instandsetzung müssen jedoch mindestens 50 Prozent der in Ziffer 1 genannten Erträge ausgeschüttet wer- den. Die Berechnung der Ausschüttung erfolgt auf der Grundlage der §§ 8 und 9 Investment-Rechnungslegungs- und Bewertungsver- ordnung (thesaurierenInvRBV). Der erwirtschaftete Erfolg Veräußerungsgewinne können – unter Berücksichtigung des OGAW bzwzu- gehörigen Ertragsausgleichs – ausgeschüttet werden. AnteilsklasseVeräuße- rungsgewinne von Wertpapiergattungen können auch dann ausgeschüttet werden, welche eine Erfolgsverwendung wenn andere Wertpapiergattungen Ver- luste ausweisen. Eigengeldzinsen für Bauvorhaben können, sofern sie sich in den Grenzen der ersparten marktüblichen Bauzinsen halten, eben- falls für die Ausschüttung verwendet werden. Die ausschüttbaren Erträge können zur Ausschüttung in späte- ren Geschäftsjahren insoweit vorgetragen werden, als die Sum- me der vorgetragenen Erträge 15 Prozent des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds Wertes des Son- dervermögens zum Ende eines Geschäftsjahres nicht übersteigt. Im Interesse der Substanzerhaltung können Erträge teilweise – in Sonderfällen auch vollständig – zur Wiederanlage im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.hSonder- vermögen bestimmt werden. thesauriertAbgesehen von Einbehalten für die Instandsetzung müssen jedoch mindestens 50 Prozent der in Zif- fer 1 genannten Erträge ausgeschüttet werden. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden Die Ausschüttung erfolgt jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese kostenfrei innerhalb von 4 vier Monaten nach Abschluss Schluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

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Samples: Verkaufsprospekt

Verwendung der Erträge. Der Erfolg eines OGAW Teilfonds setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW Teilfonds bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW dieses Teilfonds bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW in dem jeweiligen Teilfonds bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW derjenigen Teilfonds bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THESthesaurierend“ gemäss Anhang A „Fonds Teilfonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriertthe- sauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft Verwal- tungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW derjenigen Teilfonds bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUSausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds Teilfonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen Aus- schüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des GeschäftsjahresGeschäftsjah- res. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW Fonds können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft Verwaltungsgesell- schaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

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Samples: Treuhandvertrag

Verwendung der Erträge. Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammenzu- sammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg Er- folg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen Aus- schüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge und der realisierten Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten können von der Verwal- tungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten oder ausgeschüttet werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

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Samples: Treuhandvertrag

Verwendung der Erträge. Der Erfolg Die Gesellschaft schüttet grundsätzlich die während des Ge- schäftsjahres für Rechnung des Sondervermögens angefallenen und nicht zur Kostendeckung verwendeten Erträge aus den Im- mobilien, den Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften, den Liquiditätsanlagen und dem sonstigen Vermögen – unter Be- rücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs – aus (Schlussausschüttung). Darüber hinaus behält sich die Gesell- schaft vor, unterjährig zu folgenden Terminen Zwischenaus- schüttungen vorzunehmen: 15. September, 15. Xxxx, 15. Juni eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammenjeden Kalenderjahres. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg Höhe der jeweiligen Zwischen- ausschüttung steht im OGAW bzwErmessen der Gesellschaft. In der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen Rechen- schaftsperiode abgegrenzte Erträge auf Liquiditätsanlagen wer- den ebenfalls zur Ausschüttung herangezogen. Von den so ermittelten Erträgen müssen Beträge, die für künfti- ge Instandsetzungen erforderlich sind, einbehalten werden. Be- träge, die zum Ausgleich von Wertminderungen der Immobilien erforderlich sind, können einbehalten werden. Abgesehen von Einbehalten für die Instandsetzung müssen jedoch mindestens 50 Prozent der in Ziffer 1 genannten Erträge ausgeschüttet wer- den. Die Berechnung der Ausschüttung erfolgt auf der Grundlage der §§ 8 und 9 Investment-Rechnungslegungs- und Bewertungsver- ordnung (thesaurierenInvRBV). Der erwirtschaftete Erfolg Veräußerungsgewinne können – unter Berücksichtigung des OGAW bzwzu- gehörigen Ertragsausgleichs – ausgeschüttet werden. AnteilsklasseVeräuße- rungsgewinne von Wertpapiergattungen können auch dann ausgeschüttet werden, welche eine Erfolgsverwendung wenn andere Wertpapiergattungen Ver- luste ausweisen. Eigengeldzinsen für Bauvorhaben können, sofern sie sich in den Grenzen der ersparten marktüblichen Bauzinsen halten, eben- falls für die Ausschüttung verwendet werden. Die ausschüttbaren Erträge können zur Ausschüttung in späte- ren Geschäftsjahren insoweit vorgetragen werden, als die Sum- me der vorgetragenen Erträge 15 Prozent des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds Wertes des Son- dervermögens zum Ende eines Geschäftsjahres nicht übersteigt. Im Interesse der Substanzerhaltung können Erträge teilweise – in Sonderfällen auch vollständig – zur Wiederanlage im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.hSonder- vermögen bestimmt werden. thesauriertAbgesehen von Einbehalten für die Instandsetzung müssen jedoch mindestens 50 Prozent der in Zif- fer 1 genannten Erträge ausgeschüttet werden. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden Die Ausschüttung erfolgt jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese kostenfrei innerhalb von 4 vier Monaten nach Abschluss Schluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

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Samples: Verkaufsprospekt