Verwendung der Erträge. 1. Die Verwaltungsgesellschaft kann die in einem Teilfonds erwirtschafteten Erträge an die Anleger dieses Teilfonds ausschütten oder diese Erträge in dem jeweiligen Teilfonds thesau- rieren. Dies findet für den jeweiligen Teilfonds in dem betreffenden Anhang zum Verkaufs- prospekt Erwähnung. 2. Zur Ausschüttung können die ordentlichen Nettoerträge sowie realisierte Gewinne kommen. Ferner können die nicht realisierten Gewinne sowie sonstige Aktiva zur Ausschüttung gelan- gen, sofern das Netto-Fondsvermögen des Fonds insgesamt aufgrund der Ausschüttung nicht unter einen Betrag von 1.250.000 Euro sinkt. 3. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Ausschüttungen können ganz oder teilweise in Form von Gratisanteilen vorgenommen wer- den. Eventuell verbleibende Bruchteile können bar ausgezahlt werden. Erträge, die fünf Jah- re nach Veröffentlichung einer Ausschüttungserklärung nicht geltend gemacht wurden, ver- fallen zugunsten des jeweiligen Teilfonds. 4. Ausschüttungen an Inhaber von Namensanteilen erfolgen grundsätzlich durch die Re- Investition des Ausschüttungsbetrages zu Gunsten des Inhabers von Namensanteilen. Sofern dies nicht gewünscht ist, kann der Inhaber von Namensanteilen innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Mitteilung über die Ausschüttung bei der Register- und Transferstelle die Auszahlung auf das von ihm angegebene Konto beantragen. Ausschüttungen an Inhaber von Inhaberanteilen erfolgen in der gleichen Weise wie die Auszahlung des Rücknahmeprei- ses an die Inhaber von Inhaberanteilen.
Appears in 1 contract
Samples: Spezialverkaufsprospekt
Verwendung der Erträge. 1Aus Erträgen resultierende liquide Mittel, die nicht für die Erfül lung von Zahlungsverpflichtungen der Investmentgesellschaft (z. B. Kostendeckung, Einzahlungsverpflichtungen bei Zielgesell schaften oder Rückführung einer Zwischenfinanzierung oder anderer Finanzierungen) oder für zulässige Reinvestitionen der Investmentgesellschaft (vgl. im Einzelnen Kapitel „Anteile“, Abschnitt „Art und Hauptmerkmale der Anteile“, Unterabschnitt „Ausschüttungen“) verwendet werden, werden nach Bildung einer angemessenen Liquiditätsreserve zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung an die Gesellschafter aus geschüttet. Von der Ausschüttung kann jedoch absehen werden, wenn der zur Ausschüttung zur Verfügung stehende Betrag nicht mindestens 5 % des Kommanditkapitals der Investmentgesell schaft beträgt. Nicht realisierte Erträge aus Zeitwertänderungen können nicht für Ausschüttungen herangezogen werden, da sie keinen Liquiditäts zufluss der Investmentgesellschaft mit sich bringen. Ausschüttungen erfolgen im Verhältnis der jeweiligen Kapital konten I ggf. einmal jährlich, letztmals vor der handelsrechtlichen Vollbeendigung der Investmentgesellschaft. Der Verwaltungsge sellschaft bleibt unbenommen, nach eigenem Ermessen eine Ausschüttung zu einem anderen Zeitpunkt zu beschließen. Die Verwaltungsgesellschaft kann die in einem Teilfonds erwirtschafteten Erträge wird zudem unabhängig von der Ertragslage der Investmentgesellschaft weitere vorhandene Liqui dität der Investmentgesellschaft (z. B. aus Kapitalrückzahlungen aus den Zielgesellschaften) an die Anleger dieses Teilfonds ausschütten oder diese Erträge Gesellschafter ausschütten. Weitere Einzelheiten zu den Ausschüttungen finden sich im Kapi tel „Anteile“, Unterabschnitt „Ausschüttungen“, sowie in dem jeweiligen Teilfonds thesau- rieren. Dies findet für den jeweiligen Teilfonds in dem betreffenden Anhang zum Verkaufs- prospekt Erwähnung§ 16 des Gesellschaftsvertrages.
2. Zur Ausschüttung können die ordentlichen Nettoerträge sowie realisierte Gewinne kommen. Ferner können die nicht realisierten Gewinne sowie sonstige Aktiva zur Ausschüttung gelan- gen, sofern das Netto-Fondsvermögen des Fonds insgesamt aufgrund der Ausschüttung nicht unter einen Betrag von 1.250.000 Euro sinkt.
3. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Ausschüttungen können ganz oder teilweise in Form von Gratisanteilen vorgenommen wer- den. Eventuell verbleibende Bruchteile können bar ausgezahlt werden. Erträge, die fünf Jah- re nach Veröffentlichung einer Ausschüttungserklärung nicht geltend gemacht wurden, ver- fallen zugunsten des jeweiligen Teilfonds.
4. Ausschüttungen an Inhaber von Namensanteilen erfolgen grundsätzlich durch die Re- Investition des Ausschüttungsbetrages zu Gunsten des Inhabers von Namensanteilen. Sofern dies nicht gewünscht ist, kann der Inhaber von Namensanteilen innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Mitteilung über die Ausschüttung bei der Register- und Transferstelle die Auszahlung auf das von ihm angegebene Konto beantragen. Ausschüttungen an Inhaber von Inhaberanteilen erfolgen in der gleichen Weise wie die Auszahlung des Rücknahmeprei- ses an die Inhaber von Inhaberanteilen.
Appears in 1 contract
Samples: Sales Prospectus
Verwendung der Erträge. 1. Die Verwaltungsgesellschaft kann die in einem Teilfonds erwirtschafteten Erträge an die Anleger dieses Teilfonds ausschütten oder diese Erträge in dem jeweiligen Teilfonds thesau- rierenthesaurieren. Dies findet für den jeweiligen Teilfonds in dem betreffenden Anhang zum Verkaufs- prospekt Verkaufsprospekt Erwähnung.
2. Zur Ausschüttung können die ordentlichen Nettoerträge sowie realisierte Gewinne kommen. Ferner können die nicht realisierten Gewinne sowie sonstige Aktiva zur Ausschüttung gelan- gengelangen, sofern s ofern das Netto-Fondsvermögen des Fonds insgesamt aufgrund der Ausschüttung nicht unter einen Betrag von 1.250.000 Euro sinkt.
3. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Ausschüttungen können ganz oder teilweise in Form von Gratisanteilen vorgenommen wer- denwerden. Eventuell verbleibende Bruchteile können bar ausgezahlt werden. Erträge, die fünf Jah- re Jahre nach Veröffentlichung einer Ausschüttungserklärung nicht geltend gemacht wurden, ver- fallen verfallen zugunsten des jeweiligen Teilfonds.
4. Ausschüttungen an Inhaber von Namensanteilen erfolgen grundsätzlich durch die Re- Re-Investition des Ausschüttungsbetrages zu Gunsten des Inhabers von Namensanteilen. Sofern dies nicht gewünscht ist, kann der Inhaber von Namensanteilen innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Mitteilung über die Ausschüttung bei der Register- und Transferstelle die Auszahlung auf das von ihm angegebene Konto beantragen. Ausschüttungen an Inhaber von Inhaberanteilen erfolgen in der gleichen Weise wie die Auszahlung des Rücknahmeprei- ses Rücknahmepreises an die Inhaber von Inhaberanteilen.
Appears in 1 contract
Samples: Investment Fund Prospectus
Verwendung der Erträge. 1Thesaurierung gemäss § 22 des Fondsvertrages. 1.10Anlageziel und Anlagepolitik der Teilvermögen Die Verwaltungsgesellschaft kann Anlageziele und die Anlagepolitik der einzelnen Teilvermögen sind nachstehend summarisch wiedergegeben und detailliert in einem Teilfonds erwirtschafteten Erträge an den §§ 7 und 8 des Fondvertrages enthalten. Bei der Auswahl der Anla- gen für die Anleger dieses Teilfonds ausschütten oder diese Erträge Teilvermögen beachtet die Fondsleitung die Vorschriften des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und dessen Verordnungen (insbesondere die Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und In- validenvorsorge, BVV 2). Sie berücksichtigt dabei die erweiterten An- lagemöglichkeiten gemäss BVV2 Art. 50 Abs. 4 insbesondere in dem jeweiligen Teilfonds thesau- rieren. Dies findet für den jeweiligen Teilfonds in dem betreffenden Anhang zum Verkaufs- prospekt Erwähnung.
2. Zur Ausschüttung können die ordentlichen Nettoerträge sowie realisierte Gewinne kommen. Ferner können die nicht realisierten Gewinne sowie sonstige Aktiva zur Ausschüttung gelan- gen, sofern das Netto-Fondsvermögen des Fonds insgesamt aufgrund der Ausschüttung nicht unter einen Betrag von 1.250.000 Euro sinkt.
3. Ausschüttungen werden Be- zug auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahltBegrenzung der Anlagen in Forderungen bei einem einzelnen Schuldner sowie in Bezug auf die Aktienlimite und den Fremdwährungsanteil ohne Währungsabsicherung. Ausschüttungen können ganz oder teilweise Vorbehalten bleiben die zwingenden Bestimmungen des Kollektivanlagerechts und die Bestimmungen dieses Fondsvertrags. Anlagen des Fondsvermögens erfolgen, unter Vorbehalt der nachfol- genden Bestimmungen, in Form von Gratisanteilen vorgenommen wer- den. Eventuell verbleibende Bruchteile können bar ausgezahlt werden. ErträgeWertpapiere und Wertrechte, die fünf Jah- re nach Veröffentlichung an einer Ausschüttungserklärung Börse oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offenste- henden Markt gehandelt werden, die durch öffentliche und private Emittenten weltweit begeben wurden und die auf Schweizer Franken oder eine andere frei konvertierbare Währung lauten. Als «Wert- rechte» gelten dabei nicht geltend gemacht wurdenverurkundete Rechte, ver- fallen zugunsten des jeweiligen Teilfondswelche die gleiche Funktion wie massenweise ausgegebene Wertpapiere aufweisen. Für die Teilvermögen werden zurzeit keine Vermögenswerte als Si- cherheiten im Rahmen von Anlagetechniken oder bei OTC-Geschäf- ten entgegengenommen.
4. Ausschüttungen an Inhaber von Namensanteilen erfolgen grundsätzlich durch die Re- Investition des Ausschüttungsbetrages zu Gunsten des Inhabers von Namensanteilen. Sofern dies nicht gewünscht ist, kann der Inhaber von Namensanteilen innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Mitteilung über die Ausschüttung bei der Register- und Transferstelle die Auszahlung auf das von ihm angegebene Konto beantragen. Ausschüttungen an Inhaber von Inhaberanteilen erfolgen in der gleichen Weise wie die Auszahlung des Rücknahmeprei- ses an die Inhaber von Inhaberanteilen.
Appears in 1 contract
Samples: Umbrella Fund Agreement
Verwendung der Erträge. 1Aus Erträgen resultierende liquide Mittel, die nicht für die Erfül lung von Zahlungsverpflichtungen der Investmentgesellschaft (z. B. Kostendeckung, Einzahlungsverpflichtungen bei Zielgesell schaften oder Rückführung einer Zwischenfinanzierung oder anderer Finanzierungen) oder für zulässige Reinvestitionen der Investmentgesellschaft (vgl. im Einzelnen Kapitel „Anteile“, Abschnitt „Art und Hauptmerkmale der Anteile“, Unterabschnitt „Ausschüttungen“) verwendet werden, werden nach Bildung einer angemessenen Liquiditätsreserve zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung an die Gesellschafter aus geschüttet. Von der Ausschüttung kann jedoch absehen werden, wenn der zur Ausschüttung zur Verfügung stehende Betrag nicht mindestens 5 % des Kommanditkapitals der Investmentgesell schaft beträgt. Nicht realisierte Erträge aus Zeitwertänderungen können nicht für Ausschüttungen herangezogen werden, da sie keinen Liquiditäts zufluss der Investmentgesellschaft mit sich bringen. Ausschüttungen erfolgen im Verhältnis der jeweiligen Kapital konten I. Die Verwaltungsgesellschaft kann die in einem Teilfonds erwirtschafteten Erträge wird zudem unabhängig von der Ertragslage der Investmentgesellschaft weitere vorhan dene Liquidität der Investmentgesellschaft (z. B. aus Kapitalrück zahlungen aus den Zielgesellschaften) an die Anleger dieses Teilfonds ausschütten oder diese Erträge Gesellschafter aus schütten. Weitere Einzelheiten zu den Ausschüttungen finden sich im Kapitel „Anteile“, Abschnitt „Art und Hauptmerkmale der Anteile“, Unterabschnitt „Ausschüttungen“, sowie in dem jeweiligen Teilfonds thesau- rieren. Dies findet für den jeweiligen Teilfonds in dem betreffenden Anhang zum Verkaufs- prospekt Erwähnung§ 16 des Gesellschaftsvertrages.
2. Zur Ausschüttung können die ordentlichen Nettoerträge sowie realisierte Gewinne kommen. Ferner können die nicht realisierten Gewinne sowie sonstige Aktiva zur Ausschüttung gelan- gen, sofern das Netto-Fondsvermögen des Fonds insgesamt aufgrund der Ausschüttung nicht unter einen Betrag von 1.250.000 Euro sinkt.
3. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Ausschüttungen können ganz oder teilweise in Form von Gratisanteilen vorgenommen wer- den. Eventuell verbleibende Bruchteile können bar ausgezahlt werden. Erträge, die fünf Jah- re nach Veröffentlichung einer Ausschüttungserklärung nicht geltend gemacht wurden, ver- fallen zugunsten des jeweiligen Teilfonds.
4. Ausschüttungen an Inhaber von Namensanteilen erfolgen grundsätzlich durch die Re- Investition des Ausschüttungsbetrages zu Gunsten des Inhabers von Namensanteilen. Sofern dies nicht gewünscht ist, kann der Inhaber von Namensanteilen innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Mitteilung über die Ausschüttung bei der Register- und Transferstelle die Auszahlung auf das von ihm angegebene Konto beantragen. Ausschüttungen an Inhaber von Inhaberanteilen erfolgen in der gleichen Weise wie die Auszahlung des Rücknahmeprei- ses an die Inhaber von Inhaberanteilen.
Appears in 1 contract
Samples: Sales Contracts