Common use of Verwendung Clause in Contracts

Verwendung. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters dürfen keine Änderungen (insbesondere zusätzliche Einbauten) am Mietobjekt vorgenommen werden. Betriebs- und Wartungsvorschriften des Vermieters sowie Weisungen betr. sachgemässe Verwen- dung und zulässige Belastung sind strikte einzuhalten. Der Mieter ist nicht befugt, Dritten Rechte am Mietobjekt einzuräumen oder ihnen Rechte aus dem Mietvertrag abzutreten; insbesondere sind Untermiete oder Weiterverleihen des Mietobjektes unter- sagt (Ausnahmen: Untermiete und Weiterverleih an Tochtergesellschaften sowie an Unternehmen, mit denen sich der Mieter im Rahmen eines inländischen Projekts in Arbeitsgemeinschaft befindet). In jedem Fall hat eine Anzeige an den Vermieter zu erfolgen. Das Mietobjekt darf nicht ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters ins Ausland verbracht wer- den.

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Samples: Mietvertrag Für Baumaschinen, www.rentscout.ch

Verwendung. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters dürfen keine Änderungen (insbesondere zusätzliche Einbauten) am Mietobjekt vorgenommen werden. Betriebs- und Wartungsvorschriften des Vermieters sowie Weisungen betr. sachgemässe Verwen- dung sachgemäße Verwendung und zulässige zusätzliche Belastung sind strikte strikt einzuhalten. Der Mieter ist nicht befugt, Dritten Rechte am Mietobjekt einzuräumen oder ihnen Rechte aus dem Mietvertrag abzutreten; , insbesondere sind Untermiete oder Weiterverleihen des Mietobjektes unter- sagt (Ausnahmen: Untermiete und Weiterverleih an Tochtergesellschaften sowie an Unternehmen, mit denen sich der Mieter im Rahmen eines inländischen Projekts in Arbeitsgemeinschaft befindet). In jedem Fall hat eine Anzeige an den Vermieter zu erfolgen. Das Mietobjekt darf nicht ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters ins Ausland verbracht wer- denuntersagt.

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Samples: bvs-baumaschinenvertrieb.de, bvs-baumaschinenvertrieb.de

Verwendung. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters dürfen keine Änderungen (insbesondere zusätzliche zu- sätzliche Einbauten) am Mietobjekt vorgenommen werden. Betriebs- und Wartungsvorschriften des Vermieters sowie Weisungen betr. sachgemässe Verwen- dung Verwendung und zulässige Belastung sind strikte einzuhalten. Der Mieter ist nicht befugt, Dritten Rechte am Mietobjekt einzuräumen oder ihnen Rechte aus dem Mietvertrag abzutreten; insbesondere sind Untermiete oder Weiterverleihen des Mietobjektes unter- sagt (Ausnahmen: Untermiete und Weiterverleih an Tochtergesellschaften sowie an Unternehmen, mit denen sich der Mieter im Rahmen eines inländischen Projekts in Arbeitsgemeinschaft befindet). In jedem je- dem Fall hat eine Anzeige an den Vermieter zu erfolgen. Das Mietobjekt darf nicht ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters ins Ausland verbracht wer- denwerden.

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Samples: www.atlascopco.com, www.hydremag.ch

Verwendung. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters dürfen keine Änderungen (insbesondere zusätzliche Einbauten) am Mietobjekt vorgenommen werden. Betriebs- und Wartungsvorschriften des Vermieters sowie Weisungen betr. sachgemässe Verwen- dung Verwendung und zulässige Belastung sind strikte einzuhalten. Der Mieter ist nicht befugt, Dritten Rechte am Mietobjekt einzuräumen oder ihnen Rechte aus dem Mietvertrag abzutreten; insbesondere sind Untermiete oder Weiterverleihen des Mietobjektes unter- sagt untersagt (Ausnahmen: Untermiete und Weiterverleih an Tochtergesellschaften sowie an Unternehmen, mit denen sich der Mieter im Rahmen eines inländischen Projekts in Arbeitsgemeinschaft befindet). In jedem Fall hat eine Anzeige an den Vermieter zu erfolgen. Das Mietobjekt darf nicht ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters ins Ausland verbracht wer- denwerden.

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Samples: euromodul.ch

Verwendung. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters Am Mietobjekt dürfen keine Änderungen (insbesondere zusätzliche Einbauten) am Mietobjekt vorgenommen werden. Betriebs- und Wartungsvorschriften des Vermieters Vermieters, sowie Weisungen betr. be- treffend die sachgemässe Verwen- dung Verwendung und die zulässige Belastung Belastung, sind strikte einzuhalten. Der Mieter ist nicht befugt, Dritten Rechte am Mietobjekt einzuräumen oder ihnen Rechte aus dem Mietvertrag abzutreten; insbesondere sind Untermiete Untermiete, Weiterverleihen oder Weiterverleihen irgend- welche Form des Mietobjektes unter- sagt (Ausnahmen: Untermiete und Weiterverleih an Tochtergesellschaften sowie an Unternehmen, mit denen sich der Mieter im Rahmen eines inländischen Projekts in Arbeitsgemeinschaft befindet). In jedem Fall hat eine Anzeige an den Vermieter zu erfolgen. Das Anvertrauens des Mietobjekt darf nicht ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters ins Ausland verbracht wer- denuntersagt.

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Samples: www.convoi.com

Verwendung. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters dürfen keine Änderungen (insbesondere zusätzliche Einbauten) am Mietobjekt vorgenommen werden. Betriebs- und Wartungsvorschriften des Vermieters sowie Weisungen betr. sachgemässe Verwen- dung Verwendung und zulässige Belastung sind strikte einzuhalten. Der Mieter ist nicht befugt, Dritten Rechte am Mietobjekt einzuräumen oder ihnen Rechte aus dem Mietvertrag abzutreten; insbesondere sind Untermiete oder Weiterverleihen des Mietobjektes unter- sagt (Ausnahmen: Untermiete und Weiterverleih an Tochtergesellschaften sowie an Unternehmen, mit denen sich der Mieter im Rahmen eines inländischen Projekts in Arbeitsgemeinschaft befindet). In jedem Fall hat eine Anzeige an den Vermieter zu erfolgenuntersagt. Das Mietobjekt darf nicht ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters ins Ausland verbracht wer- denwerden.

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Samples: schaer-baumaschinen.ch

Verwendung. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters der Vermieterin dürfen keine Änderungen (insbesondere zusätzliche Einbauten) am Mietobjekt vorgenommen werden. Betriebs- Be- triebs-, Unterhalts-, Überwachungs- und Wartungsvorschriften des Vermieters der Vermieterin sowie Weisungen betr. sachgemässe Verwen- dung betreffend sachgemässer Verwendung und zulässige zusätzlicher Belastung sind strikte einzuhalten. Der Mieter ist nicht befugt, Dritten Rechte am Mietobjekt einzuräumen einzu- räumen oder ihnen Rechte aus dem Mietvertrag abzutreten; insbesondere sind Untermiete oder Weiterverleihen des Mietobjektes unter- sagt (Ausnahmen: Untermiete und Weiterverleih an Tochtergesellschaften sowie an Unternehmen, mit denen sich der Mieter im Rahmen eines inländischen Projekts in Arbeitsgemeinschaft befindet). In jedem Fall hat eine Anzeige an den Vermieter zu erfolgenuntersagt. Das Mietobjekt darf nicht ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters der Vermieterin ins Ausland verbracht wer- denwerden.

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Samples: baumaschinen.brc.swiss

Verwendung. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters dürfen keine Änderungen (insbesondere zusätzliche zusätzli- che Einbauten) am Mietobjekt vorgenommen werden. Betriebs- und Wartungsvorschriften des Vermieters sowie Weisungen betr. betreffend sachgemässe Verwen- dung Verwendung und zulässige Belastung sind strikte einzuhalten. Der Mieter ist nicht befugt, Dritten Rechte am Mietobjekt einzuräumen oder ihnen Rechte aus dem Mietvertrag Miet- vertrag abzutreten; insbesondere sind Untermiete oder Weiterverleihen des Mietobjektes unter- sagt (Ausnahmen: Untermiete und Weiterverleih an Tochtergesellschaften sowie an Unternehmen, mit denen sich der Mieter im Rahmen eines inländischen Projekts in Arbeitsgemeinschaft befindet). In jedem Fall hat eine Anzeige an den Vermieter zu erfolgenuntersagt. Das Mietobjekt darf nicht ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters ins Ausland verbracht wer- denwerden.

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Samples: www.stirnimann.ch