Anwendbares Recht, Erfüllungsort Musterklauseln

Anwendbares Recht, Erfüllungsort. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Nürnberg.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist Heidelberg. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist, soweit zulässig, Heidelberg. Spektrum ist jedoch berechtigt, den Nutzer auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen. Sollte eine der Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so behält der Vertrag im Übrigen seine Wirksamkeit. Außergerichtliche Streitbeilegung: Spektrum der Wissenschaft Verlagsgesellschaft mbH nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Stand: Juni 2022 Spektrum der Wissenschaft Verlagsgesellschaft mbH Geschäftsführer: Xxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxxxxx. 00-00 X-00000 Xxxxxxxxxx Tel.: +00 0000 0000-000 Fax: +00 0000 0000-000 E-Mail: xxxxxxx@xxxxxxxx.xx Amtsgericht Mannheim HRB 338114 UST-ID: DE 22 90 38 528 Vertrieb und Abonnementverwaltung Spektrum der Wissenschaft Verlagsgesellschaft mbH x/x XXXXX Xxxxxxxxxxxxxx XxxX Xxxxxxxx 00 00 00 X-00000 Xxxxxxxxx Tel.: +00 000 0000-000 Fax: +00 000 0000-000
Anwendbares Recht, Erfüllungsort. 11.1 Für die Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Convention of the International Sale of Goods, CISG) ist ausgeschlossen.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort. Gerichtsstand, Schriftform
Anwendbares Recht, Erfüllungsort. 12.1 Die Einzelverträge und die vorliegenden AEB unterstehen dem einschlägigen schweizerischen Recht, unter Ausschluss der Bestimmungen des Uebereinkommens der vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort. 20.1. Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort. (1) Ist der Besteller Kaufmann, gilt zwischen den Parteien ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist Mülheim an der Ruhr.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort. 14.1 Für die Geschäftsbeziehung und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und dem Verkäufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (Convention on the International Sale of Goods) ist ausgeschlossen.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort. 15.1. Es gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) finden keine Anwendung. Soweit der Teilnehmer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand für vermögensrechtliche Ansprüche, welche sich aus diesen Teilnahme- und Zahlungsbedingungen ergeben, Ulm.