Veröffentlichung/Werbung Musterklauseln

Veröffentlichung/Werbung. Eine Auswertung oder Bekanntgabe der mit dem AG bestehenden Geschäftsbeziehungen in Veröffentlichungen oder zu Werbezwecken ist nur mit der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung des AG zulässig.
Veröffentlichung/Werbung. Dem AN ist es nur mit ausdrücklicher Zustimmung des AG gestattet, in Veröffentlichungen oder zu Werbezwecken auf die mit dem AG bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen oder Informationen über das Projekt, für das die Leistungen erbracht werden, zu verbreiten. Jede Kommunikation mit Pressevertretern im Zusammenhang mit den zu erbringenden Leistungen erfolgt nur in Abstimmung mit dem AG.
Veröffentlichung/Werbung. 12.1 Beide Vertragsparteien sind nach vorheriger Abstimmung berechtigt, ein etwaiges Forschungsergebnis unter Nennung des Urhebers zu veröffentlichen. Die Abstimmung soll mit Rücksicht darauf erfolgen, dass beispielsweise Diplomarbeiten, Dissertationen oder Schutzrechtsanmeldungen nicht beeinträchtigt werden.
Veröffentlichung/Werbung. 21.1 Eine Auswertung oder Bekanntgabe der mit dem AG bestehenden Geschäftsbeziehungen in Veröffentlichungen oder zu Werbezwecken ist nur mit der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung des AG zulässig. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der AG die Geltendma- chung von Ersatzansprüchen für entstehende Schäden vor.
Veröffentlichung/Werbung. Eine Auswertung oder Bekanntgabe der mit dem RÖSLER bestehenden Geschäftsbeziehungen in Veröffentlichungen oder zu Werbezwecken ist nur mit der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung von RÖSLER zulässig.
Veröffentlichung/Werbung. Dem AN ist es nur mit ausdrücklicher Zustimmung des AG gestattet, auf die mit dem AG bestehende Geschäftsbeziehung in Veröffentlichungen oder zu Werbezwecken hinzuweisen.
Veröffentlichung/Werbung. Eine Bekanntgabe der mit E.ON bestehenden Geschäftsbeziehungen bedarf der vorherigen Zustimmung der E.ON in Schrift- form. Dies gilt auch für die Veröffentlichung von Daten, die im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis mit E.ON stehen.
Veröffentlichung/Werbung. Eine Auswertung oder Bekanntgabe der mit dem uns bestehenden Geschäftsbeziehungen in Veröffentlichungen oder zu Werbezwecken ist nur mit unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig.
Veröffentlichung/Werbung. Der Auftraggeber ist nur nach vorheriger Genehmigung durch ITA GmbH berechtigt, das Forschungs- und Entwicklungsergebnis unter Nennung des Urhebers des beteiligten Instituts zu nennen. Die Abstimmung muss in der Form erfolgen, dass Dissertationen, Diplomarbei- ten, Masterarbeiten, Bachelorarbeiten und Schutzrechtsanmeldungen nicht gefährdet wer- den. Die Verwendung des Namens der ITA GmbH darf im Rahmen von Werbung nur mit de- ren ausdrücklicher Zustimmung erfolgen.
Veröffentlichung/Werbung. Eine Bekanntgabe der mit enviaM bestehenden Geschäftsbeziehungen bedarf der vorherigen Zustimmung der en- viaM in Schriftform. Dies gilt auch für die Veröffentlichung von Daten, die im Zusammenhang mit diesem Vertrags- verhältnis mit enviaM stehen.