Entschädigungsleistung. 5.1 Der Versicherer leistet Entschädigung
Entschädigungsleistung a) Die Entschädigungsleistung für den Ertragsverlust des Folgejahres wird in Abweichung von § 19 Nr. 2 AVBPflanze bereits in dem Versi- cherungsjahr erbracht, in welchem die Spargelpflanzen durch eine der versicherten Gefahren beschädigt wurden.
Entschädigungsleistung. Abweichend von Abschnitt A § 7, Nr. 2 c) gg) der ABE wird Entschädigung geleistet für den mit der versicherten Photovoltaikanlage erzielten Minderertrag (ME), d.h. dem Differenzbetrag zwischen tatsächlich erzielter und prognostizierter Einspeisevergütung. Bei der Berechnung der Entschädigungsleistung werden 90 % des prognostizierten Jahresenergieertrags gemäß vorgelegter Prognose bzw. Ertragsgutachten mit dem tatsächlich erzielten Jahresenergieertrag laut Einspeisezähler der versicherten Photovoltaikanlage (Abrechnung des Energieversorgers) verglichen. Dazu muss der Zählerstand jeweils zu Beginn und Ende eines Betriebsjahres nachweisbar festgehalten werden. Sofern der tatsächliche Jahresenergieertrag dabei geringer ausfällt, ergibt sich ein Minderertrag, der mit dem vom zuständigen Energieversorgungsunternehmen gewährten Vergütungssatz multipliziert wird (EUR/kWh). Eventuelle Entschädigungsleistungen aus der im Versicherungsvertrag vereinbarten Nutzungsausfallentschädigung gemäß Klausel T173802 oder T173803 werden davon in Abzug gebracht. Die Entschädigungsleistung errechnet sich somit wie folgt: ME = (PE - TE) x EV - AV ME = Minderertrag PE = 90 % des prognostizierten Jahresenergieertrages gemäß Ertragsgutachten in kWh TE = Tatsächlicher Jahresenergieertrag gemäß Einspeisezählerstand in kWh EV = Vergütungssatz in Cent/kWh AV = Entschädigungsleistung aus der Nutzungsausfallentschädigung gemäß Klausel T173802 oder T173803 Die Höchstentschädigung beträgt 30 % des prognostizierten Jahresenergieertrages gemäß Ertragsprognose des Solarteurs bzw. Ertragsgutachtens.
Entschädigungsleistung. Ein Schaden wird immer dem Versicherungsjahr zugeordnet, in dem für den betreffenden Schaden die erste versicherte offene Forderung des Versicherungsnehmers gegen den Kunden entstanden ist; ausschlaggebend ist insoweit das Rechnungsdatum. Für den betreffenden Schadenfall kommen die vertraglichen Bedingungen zur Anwendung, die an vorgenanntem Zeitpunkt Geltung haben.
Entschädigungsleistung. 7.1 Wir leisten für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die auf einen Personen- oder Sachschaden zurückzuführen sind, zusammen bis zu einer Pauschalversicherungssumme von
Entschädigungsleistung. (1) Im Einvernehmen mit dem Versicherungsnehmer ersetzt der Versi- cherer den Geldbetrag, welcher dem unter Nummer 1 beschriebe- nen Leistungsumfang entspricht.
Entschädigungsleistung. Ist Entschädigung in Geld zu leisten (Nr. 17.2 und 17.3) gilt:
Entschädigungsleistung. 3.1 Der Versicherer leistet Entschädigung für Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer aufwenden muss, weil das zerstörte oder beschädigte Gebäude wieder in den Zustand unmittelbar vor Eintritt des Sachschadens versetzt bzw. durch eine gleichwertige Sache ersetzt werden muss, für - Tilgung, Zinsen und Gebühren aus Kreditverträgen, - Hotel- oder anderweitige Unterbringungskosten, - Kosten für Zwischenlagerung von Möbeln und Hausrat. Die Tagesentschädigung ist auf den im Versicherungsvertrag genannten Betrag begrenzt.
Entschädigungsleistung. Für versicherte Rohre in der Leitungswasserversicherung werden ersetzt
Entschädigungsleistung. Die Entschädigungsleistung wird unter den Voraussetzungen erbracht, dass: