Common use of Vorabpauschalen Clause in Contracts

Vorabpauschalen. Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüt- tungen des Fonds innerhalb eines Kalenderjahrs den Ba- sisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten. Der Ba- sisertrag wird durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Anteils zu Beginn eines Kalenderjahrs mit 70 Prozent des Basiszinses, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet wird, ermittelt. Der Basiser- trag ist auf den Mehrbetrag begrenzt, der sich zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis zuzüglich der Ausschüttungen innerhalb des Kalenderjahrs ergibt. Im Jahr des Erwerbs der Anteile vermindert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat des Erwerbs voran- geht. Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des fol- genden Kalenderjahres als zugeflossen. Vorabpauschalen sind grundsätzlich steuerpflichtig.

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Vorabpauschalen. Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüt- tungen Ausschüttungen des Fonds innerhalb eines Kalenderjahrs den Ba- sisertrag Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten. Der Ba- sisertrag Basisertrag wird durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Anteils zu Beginn eines Kalenderjahrs mit 70 Prozent % des Basiszinses, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet wird, ermittelt. Der Basiser- trag Basisertrag ist auf den Mehrbetrag begrenzt, der sich zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis zuzüglich der Ausschüttungen innerhalb des Kalenderjahrs ergibt. Im Jahr des Erwerbs der Anteile vermindert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat des Erwerbs voran- gehtvorangeht. Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des fol- genden folgenden Kalenderjahres als zugeflossen. Vorabpauschalen sind grundsätzlich steuerpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Aktienfonds, daher sind 30 % der Vorabpauschalen steuerfrei.

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Vorabpauschalen. Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüt- tungen Ausschüttungen des Fonds innerhalb eines Kalenderjahrs den Ba- sisertrag Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten. Der Ba- sisertrag Basisertrag wird durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Anteils zu Beginn eines Kalenderjahrs mit 70 Prozent % des Basiszinses, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet wird, ermittelt. Der Basiser- trag Basisertrag ist auf den Mehrbetrag begrenzt, der sich zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis zuzüglich der Ausschüttungen innerhalb des Kalenderjahrs ergibt. Im Jahr des Erwerbs der Anteile vermindert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat des Erwerbs voran- gehtvorangeht. Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des fol- genden folgenden Kalenderjahres als zugeflossen. Vorabpauschalen sind grundsätzlich steuerpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 15 % der Vorabpauschalen steuerfrei.

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Vorabpauschalen. Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüt- tungen Ausschüttungen des Fonds innerhalb jeweiligen Teilgesellschaftsvermögens inner- halb eines Kalenderjahrs den Ba- sisertrag Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten. Der Ba- sisertrag Basisertrag wird durch Multiplikation Mul- tiplikation des Rücknahmepreises des Anteils der Aktie zu Beginn eines Kalenderjahrs mit 70 Prozent des Basiszinses, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet wird, ermittelt. Der Basiser- trag Basisertrag ist auf den Mehrbetrag begrenzt, der sich zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis Rücknahme- preis zuzüglich der Ausschüttungen innerhalb des Kalenderjahrs ergibt. Im Jahr des Erwerbs der Anteile vermindert Aktien vermin- dert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat des Erwerbs voran- gehtvorangeht. Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des fol- genden folgenden Kalenderjahres als zugeflossen. Vorabpauschalen sind grundsätzlich steuerpflichtig.. Soweit das jeweilige Teilgesellschaftsvermögen als Mischfonds im steuerrechtlichen Sinne gilt (siehe Abschnitte

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Vorabpauschalen. Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüt- tungen Ausschüttungen des Fonds innerhalb eines Kalenderjahrs den Ba- sisertrag Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten. Der Ba- sisertrag Basisertrag wird durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Anteils zu Beginn eines Kalenderjahrs mit 70 Prozent % des Basiszinses, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet wird, ermittelt. Der Basiser- trag Basisertrag ist auf den Mehrbetrag begrenzt, der sich zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis zuzüglich der Ausschüttungen innerhalb des Kalenderjahrs ergibt. Im Jahr des Erwerbs der Anteile vermindert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat des Erwerbs voran- gehtvorangeht. Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des fol- genden folgenden Kalenderjahres als zugeflossen. Vorabpauschalen sind grundsätzlich steuerpflichtig.

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Vorabpauschalen. Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüt- tungen Ausschüttungen des Fonds innerhalb eines Kalenderjahrs Kalender- jahrs den Ba- sisertrag Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten. Der Ba- sisertrag Basisertrag wird durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Anteils zu Beginn eines Kalenderjahrs mit 70 Prozent % des Basiszinses, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet wird, ermittelt. Der Basiser- trag Basisertrag ist auf den Mehrbetrag begrenzt, der sich zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten festge- setzten Rücknahmepreis zuzüglich der Ausschüttungen innerhalb des Kalenderjahrs ergibt. Im Jahr des Erwerbs der Anteile vermindert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat des Erwerbs voran- gehtvorangeht. Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des fol- genden folgenden Kalenderjahres als zugeflossen. Vorabpauschalen sind grundsätzlich steuerpflichtig.

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Vorabpauschalen. Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüt- tungen Ausschüttungen des Fonds innerhalb eines Kalenderjahrs den Ba- sisertrag Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten. Der Ba- sisertrag Basisertrag wird durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Anteils zu Beginn eines Kalenderjahrs mit 70 Prozent % des Basiszinses, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet wird, ermittelt. Der Basiser- trag Basisertrag ist auf den Mehrbetrag begrenzt, der sich zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis zuzüglich der Ausschüttungen innerhalb des Kalenderjahrs ergibt. Im Jahr des Erwerbs der Anteile vermindert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat des Erwerbs voran- gehtvorangeht. Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des fol- genden folgenden Kalenderjahres als zugeflossen. Vorabpauschalen sind grundsätzlich steuerpflichtig.

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