Vorbereitungsarbeiten. 7.1. Jeder Filmschaffende hat im Rahmen seines Tätigkeitsbereiches auf Anforderung des Filmherstellers bei Proben, Motivsuche, Anfertigung von Entwürfen, Erstellung von Kal- kulationen und anderen Vorarbeiten für den Film mitzuwirken. 7.2. Wenn derartige Dienstleistungen vor Beginn der Vertragszeit erbracht werden sollen, so gilt die dafür aufgewendete Zeit als Arbeitszeit im Sinne von Ziff. 5.2.
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Samples: Manteltarifvertrag, Manteltarifvertrag
Vorbereitungsarbeiten. 7.1. Jeder Filmschaffende hat im Rahmen seines Tätigkeitsbereiches auf Anforderung Anforde- rung des Filmherstellers bei Proben, MotivsucheMotivsuchen, Anfertigung von Entwürfen, Erstellung von Kal- kulationen Kalkulationen und anderen Vorarbeiten für den Film mitzuwirkenmitzuwir- ken.
7.2. Wenn derartige Dienstleistungen vor Beginn der Vertragszeit erbracht werden sollen, so gilt die dafür aufgewendete Zeit als Arbeitszeit im Sinne von Ziff. 5.2.
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Samples: Tarifvertrag Für Film Und Fernsehschaffende, Tarifvertrag Für Film Und Fernsehschaffende
Vorbereitungsarbeiten. 7.1. 7.1 Jeder Filmschaffende hat im Rahmen seines Tätigkeitsbereiches auf Anforderung des Filmherstellers bei Proben, MotivsucheMotivsuchen, Anfertigung von Entwürfen, Erstellung von Kal- kulationen Kalkulationen und anderen Vorarbeiten für den Film mitzuwirken.
7.2. 7.2 Wenn derartige Dienstleistungen vor Beginn der Vertragszeit erbracht werden sollen, so gilt die dafür aufgewendete Zeit als Arbeitszeit im Sinne von Ziff. 5.2.
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Vorbereitungsarbeiten. 7.1. Jeder Filmschaffende hat im Rahmen seines Tätigkeitsbereiches auf Anforderung Anforde- rung des Filmherstellers bei Proben, MotivsucheMotivsuchen, Anfertigung von Entwürfen, Erstellung von Kal- kulationen Kalkulationen und anderen Vorarbeiten für den Film mitzuwirkenmitzu- wirken.
7.2. Wenn derartige Dienstleistungen vor Beginn der Vertragszeit erbracht werden sollen, so gilt die dafür aufgewendete Zeit als Arbeitszeit im Sinne von Ziff. 5.2.
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Vorbereitungsarbeiten. 7.1. Jeder Filmschaffende hat im Rahmen seines Tätigkeitsbereiches auf Anforderung des Filmherstellers bei Proben, MotivsucheMotivsuchen, Anfertigung von Entwürfen, Erstellung von Kal- kulationen Kalkulationen und anderen Vorarbeiten für den Film mitzuwirken.
7.2. Wenn derartige Dienstleistungen vor Beginn der Vertragszeit erbracht werden sollen, so gilt die dafür aufgewendete Zeit als Arbeitszeit im Sinne von Ziff. 5.2.
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Samples: Tarifvertrag Für Auf Produktionsdauer Beschäftigte Film Und Fernsehschaffende
Vorbereitungsarbeiten. 7.1. Jeder Filmschaffende hat im Rahmen seines Tätigkeitsbereiches Tä- tigkeitsbereiches auf Anforderung des Filmherstellers Filmher- stellers bei Proben, Motivsuche, Anfertigung von Entwürfen, Erstellung von Kal- kulationen Kalkulationen und anderen Vorarbeiten für den Film mitzuwirken.
7.2. Wenn derartige Dienstleistungen vor Beginn der Vertragszeit erbracht werden sollen, so gilt die dafür aufgewendete Zeit als Arbeitszeit im Sinne von Ziff. 5.2.
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Samples: Manteltarifvertrag