Vorholzeit. 23.1 Kann ein Arbeitnehmer infolge Krankheit, Unfall oder obligatorischem Wehrdienst vorgeholte Arbeitszeit nicht einziehen, so kann er diesel- be nach Absprache mit dem Arbeitgeber nachträglich beanspruchen.
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Samples: www.pk-ausbau-regionbasel.ch, www.pk-ausbau-regionbasel.ch
Vorholzeit. 23.1 Kann ein Arbeitnehmer Arbeitnehmender infolge Krankheit, Unfall oder obligatorischem Wehrdienst obligatorischen Wehrdienstes vorgeholte Arbeitszeit nicht einziehen, so kann er diesel- be dieselbe nach Absprache mit dem Arbeitgeber Arbeitgebenden nachträglich beanspruchen.
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Samples: www.gbs-gruene-berufe.ch, www.jardinsuisse-aargau.ch
Vorholzeit. 23.1 30.1 Kann ein Arbeitnehmer infolge Krankheit, Unfall oder obligatorischem obligatori- schem Wehrdienst vorgeholte Arbeitszeit nicht einziehen, so kann er diesel- be dieselbe nach Absprache mit dem Arbeitgeber nachträglich nachträg- lich beanspruchen.
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Samples: gav.arbeitsrechtler.ch
Vorholzeit. 23.1 29.1 Kann ein Arbeitnehmer der Arbeitnehmende infolge Krankheit, Unfall oder obligatorischem Wehrdienst Wehr- dienst vorgeholte Arbeitszeit nicht einziehen, so kann er diesel- be der Arbeitnehmende dieselbe nach Absprache mit dem Arbeitgeber Arbeitgebenden nachträglich beanspruchen.
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Samples: service-cct.ch
Vorholzeit. 23.1 26.1 Kann ein Arbeitnehmer der Arbeitnehmende infolge Krankheit, Unfall oder obligatorischem Wehrdienst Militärdienst vorgeholte Arbeitszeit nicht einziehen, so kann er diesel- be der Arbeitnehmende dieselbe nach Absprache mit dem Arbeitgeber Arbeitgebenden nachträglich beanspruchen.
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Samples: gav-service.ch
Vorholzeit. 23.1 1 Kann ein Arbeitnehmer infolge Krankheit, Unfall oder obligatorischem Wehrdienst vorgeholte Arbeitszeit nicht einziehen, so kann er diesel- be dieselbe nach Absprache mit dem Arbeitgeber nachträglich beanspruchen.
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Samples: pk-ausbau-regionbasel.ch
Vorholzeit. 23.1 Kann ein Arbeitnehmer infolge Krankheit, Unfall oder obligatorischem Wehrdienst obligatorischen Wehrdienstes vorgeholte Arbeitszeit nicht einziehen, so kann er diesel- be dieselbe nach Absprache mit dem Arbeitgeber nachträglich beanspruchen.
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Vorholzeit. 23.1 Kann ein Arbeitnehmer 27.1 Können Arbeitnehmende infolge Krankheit, Unfall oder obligatorischem Wehrdienst Wehr- dienst vorgeholte Arbeitszeit nicht einziehen, so kann er diesel- be dieselbe nach Absprache mit dem Arbeitgeber nachträglich beanspruchenbeansprucht werden.
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Samples: gav.arbeitsrechtler.ch
Vorholzeit. 23.1 29.1 Kann ein Arbeitnehmer der Arbeitnehmende infolge Krankheit, Unfall oder obligatorischem Wehrdienst vorgeholte Arbeitszeit nicht einziehen, so kann er diesel- be der Arbeitnehmende die- selbe nach Absprache mit dem Arbeitgeber Arbeitgebenden nachträglich beanspruchen.
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Samples: nordwest.amsuisse.ch
Vorholzeit. 23.1 25.1 Kann ein Arbeitnehmer infolge Krankheit, Unfall oder obligatorischem Wehrdienst obligatori- schem Militärdienst, Zivildienst oder Zivilschutz vorgeholte Arbeitszeit nicht einziehen, so kann er diesel- be diese nach Absprache mit dem Arbeitgeber nachträglich beanspruchen.
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Samples: www.plk-elektro.ch