Vorläufige Deckung. 3.1.1 Die vorläufige Deckung wird mit entsprechender Erklärung des Versicherers ab dem vereinbarten Zeitpunkt wirksam. 3.1.2 Die vorläufige Deckung richtet sich nach den Vertragsgrundlagen, die dem endgültigen Versicherungsvertrag zugrunde liegen sollen. Der Versicherungsnehmer erhält die für die vorläufige Deckung und den endgültigen Versicherungsvertrag geltenden Versicherungs- bedingungen und die Information für Versicherungsnehmer zusammen mit dem Versicherungs- schein, auf Wunsch auch zu einem früheren Zeitpunkt.
Appears in 1 contract
Vorläufige Deckung. 3.1.1 Die vorläufige Deckung wird mit entsprechender Erklärung des Versicherers ab dem vereinbarten Zeitpunkt wirksam.
3.1.2 . Die vorläufige Deckung richtet sich nach den VertragsgrundlagenVer- tragsgrundlagen, die dem endgültigen Versicherungsvertrag zugrunde liegen sollen. Der Versicherungsnehmer erhält die für die vorläufige Deckung und den endgültigen Versicherungsvertrag geltenden Versicherungs- bedingungen Versicherungsbedingungen und die Information für Versicherungsnehmer zusammen mit dem Versicherungs- scheinVersicherungsschein, auf Wunsch auch zu einem früheren Zeitpunkt.
Appears in 1 contract
Samples: Insurance Agreement
Vorläufige Deckung. 3.1.1 Die vorläufige Deckung wird mit entsprechender Erklärung des Versicherers Versi- cherers ab dem vereinbarten Zeitpunkt wirksam.
3.1.2 . Die vorläufige Deckung richtet sich nach den Vertragsgrundlagen, die dem endgültigen Versicherungsvertrag zugrunde liegen sollen. Der Versicherungsnehmer erhält die für die vorläufige Deckung und den endgültigen Versicherungsvertrag Versiche- rungsvertrag geltenden Versicherungs- bedingungen Versicherungsbedingungen und die Information für Versicherungsnehmer zusammen mit dem Versicherungs- scheinVersicherungsschein, auf Wunsch auch zu einem früheren Zeitpunkt.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Zur Haftpflichtversicherung Für Vermögensschäden
Vorläufige Deckung. 3.1.1 Die vorläufige Deckung wird mit entsprechender Erklärung des Versicherers ab dem vereinbarten Zeitpunkt Zeit- punkt wirksam.
3.1.2 Die vorläufige Deckung richtet sich nach den Vertragsgrundlagen, die dem endgültigen Versicherungsvertrag Versiche- rungsvertrag zugrunde liegen sollen. Der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer erhält die für die vorläufige Deckung und den endgültigen Versicherungsvertrag geltenden Versicherungs- bedingungen Versi- cherungsbedingungen und die Information für Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer zusammen mit dem Versicherungs- schein, auf Wunsch auch zu einem früheren Zeitpunkt.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Zur Vermögensschaden Haftpflichtversicherung