Common use of Vorläufige Deckung Clause in Contracts

Vorläufige Deckung. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, eine Prämie für die vorläufige Deckung zu zahlen, soweit der Hauptvertrag mit dem Versicherer der vorläufigen Deckung nicht zustande kommt. Diese entspricht der Laufzeit der vorläufigen Deckung in Höhe des Teils der Prämie, die beim Zustandekommen des Hauptvertrags für diesen zu zahlen wäre. Der Versicherungsschutz aus einer vorläufigen Deckung entfällt rückwirkend, wenn der Versicherungsnehmer die Erstprämie für den endgültigen Versicherungs- vertrag nicht rechtzeitig gezahlt hat. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie unver- züglich nach Zugang der Deckungszusage und der Zahlungsaufforderung erfolgt.

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Samples: www.philologenverband.de

Vorläufige Deckung. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, eine Prämie für die vorläufige Deckung zu zahlen, soweit der Hauptvertrag mit dem Versicherer der vorläufigen Deckung nicht zustande kommt. Diese entspricht der Laufzeit der vorläufigen Deckung in Höhe des Teils der Prämie, die beim Zustandekommen des Hauptvertrags Hauptvertrages für diesen zu zahlen wäre. Der Versicherungsschutz aus einer vorläufigen Deckung entfällt rückwirkend, wenn der Versicherungsnehmer die Erstprämie für den endgültigen Versicherungs- vertrag Versicherungsvertrag nicht rechtzeitig gezahlt hat. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie unver- züglich unverzüglich nach Zugang der Deckungszusage und der Zahlungsaufforderung erfolgt.

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Samples: www.corporate-insurance.de

Vorläufige Deckung. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, eine Prämie für die vorläufige Deckung zu zahlen, soweit der Hauptvertrag Haupt- vertrag mit dem Versicherer der vorläufigen Deckung nicht zustande kommt. Diese entspricht der Laufzeit der vorläufigen Deckung in Höhe des Teils der Prämie, die beim Zustandekommen des Hauptvertrags Hauptvertrages für diesen zu zahlen wäre. Der Versicherungsschutz aus einer vorläufigen Deckung Dec- kung entfällt rückwirkend, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer die Erstprämie Erst- oder einmalige Prämie für den endgültigen Versicherungs- vertrag endgül- tigen Versicherungsvertrag nicht rechtzeitig gezahlt hat. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie unver- züglich unverzüglich nach Zugang der Deckungszusage und der Zahlungsaufforderung Zahlungs- aufforderung erfolgt.

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Samples: www.4broker.de

Vorläufige Deckung. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, eine Prämie für die vorläufige vorläufi- ge Deckung zu zahlen, soweit der Hauptvertrag mit dem Versicherer der vorläufigen Deckung nicht zustande kommt. Diese entspricht der Laufzeit der vorläufigen Deckung in Höhe des Teils der Prämie, die beim Zustandekommen des Hauptvertrags für diesen zu zahlen wäre. Der Versicherungsschutz aus einer vorläufigen Deckung entfällt rückwirkendrück- wirkend, wenn der Versicherungsnehmer die Erstprämie für den endgültigen Versicherungs- vertrag end- gültigen Versicherungsvertrag nicht rechtzeitig gezahlt hat. Die Zahlung Zah- lung gilt als rechtzeitig, wenn sie unver- züglich unverzüglich nach Zugang der Deckungszusage Dek- kungszusage und der Zahlungsaufforderung erfolgt.

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