Common use of Vorsatz und wissentliche Pflichtverletzung Clause in Contracts

Vorsatz und wissentliche Pflichtverletzung. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Ansprüche wegen vor- sätzlicher Schadenherbeiführung oder wissentlichem Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Beschluss, Vollmacht oder Weisung oder durch sonstige wissentliche Pflichtverletzungen. Versicherten Personen werden die Handlungen und Unterlassungen nicht zugerechnet, die ohne ihr Wissen von anderen versicherten Per- sonen begangen wurden. Die Gewährung von Abwehrkosten bleibt hiervon unberührt.

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Vorsatz und wissentliche Pflichtverletzung. Der Versicherungsschutz bezieht sich umfasst nicht auf Ansprüche wegen vor- sätzlicher Schadenherbeiführung im ursächlichen Zusammenhang mit vorsätzlich verur- sachten Schäden oder wissentlichem Schäden durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Beschluss, Vollmacht Voll- macht oder Weisung oder durch sonstige wissentliche PflichtverletzungenPflichtverletzungen der versicherten Personen. Versicherten Personen werden die Handlungen und Unterlassungen nicht zugerechnetVom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ver- sicherungsansprüche aller Personen, die ohne ihr Wissen von anderen versicherten Per- sonen begangen wurden. Die Gewährung von Abwehrkosten bleibt hiervon unberührtden Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.

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Samples: www.sv-sachsen.de, www.sparkasse-leipzig.de

Vorsatz und wissentliche Pflichtverletzung. Der Versicherungsschutz bezieht sich umfasst nicht auf Ansprüche wegen vor- sätzlicher Schadenherbeiführung im ursächlichen Zusammenhang mit vorsätzlich verursachten Schäden oder wissentlichem Schäden durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Beschluss, Vollmacht oder Weisung oder durch sonstige wissentliche PflichtverletzungenPflichtverletzungen der versicherten Personen. Versicherten Personen werden die Handlungen und Unterlassungen nicht zugerechnetVom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die ohne ihr Wissen von anderen versicherten Per- sonen begangen wurden. Die Gewährung von Abwehrkosten bleibt hiervon unberührtden Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.

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