Vorsorgeleistungen Musterklauseln

Vorsorgeleistungen. 8.1 Bezüglich Anspruchsberechtigung und Fälligkeit der Leistungen ist ausschliesslich das gültige Vorsorgereglement bzw. der gültige Vorsorgeplan massgebend. Vorbehalten bleibt ein allfälliger schriftlicher Übernahmevertrag mit der bisherigen Vorsorgeeinrichtung.
Vorsorgeleistungen. (1) Die Gesellschaft kann eine oder mehrere unabhängige Vorsorgeeinrichtungen für die berufliche Vorsorge er- richten oder sich solchen anschliessen. Arbeitgeber- seitige Beiträge an solche Vorsorgeeinrichtungen, nicht aber die von solchen Vorsorgeeinrichtungen aus- gerichteten reglementarischen Leistungen, gelten als Bestandteil der Vergütung. Aufgrund anwendbarer
Vorsorgeleistungen. Die Leistungen der Vorsorge richten sich nach dem jeweils gültigen Reglement der Vorsorgeeinrichtung sowie dem Vorsorgeplan des bisherigen Arbeitgebers.
Vorsorgeleistungen. Im Vorsorgeplan ist festgehalten, welche der nachfolgend aufgeführten Leistungen versichert sind: Beim Altersrücktritt:
Vorsorgeleistungen. Art. 74 Grundsatz der Rente
Vorsorgeleistungen vgl. Ziff. 4 – 8 des Vorsorgereglements vgl. Ziff. 5 VR
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