Vorwärtsversicherung Musterklauseln

Vorwärtsversicherung. Der Versicherungsschutz umfasst alle während der Dauer des Versicherungsvertrages eintretenden Versicherungsfälle. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, − für die aus einem anderen Versicherungsvertrag Versicherungsschutz besteht oder − deren Entstehung der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person bei Abgabe der Vertragserklärung vorhergesehen hat.
Vorwärtsversicherung. Die Vorwärtsversicherung umfasst die Folgen aller vom Beginn des Versicherungsschutzes (§ 3) bis zum Ablauf des Vertrags vorkommenden Verstöße, die dem Versi- cherer nicht später als zwei Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet werden (dies gilt auch für Ziffer 2, soweit eine Rückwärtsversicherung vereinbart wurde).
Vorwärtsversicherung. Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle, die während der Dauer des Versicherungsvertrags eintreten und auf einer in diesem Zeitraum begangenen Pflichtverletzung beruhen.
Vorwärtsversicherung. Die Vorwärtsversicherung umfasst die Folgen aller vom Beginn des Versicherungsschutzes an (§ 3) bis zum Ablauf des Vertrages vorkommenden Verstöße.
Vorwärtsversicherung. Zeitraum Der Versicherungsschutz umfasst alle während der Dauer des Versicherungsvertrages
Vorwärtsversicherung. Der Versicherungsschutz umfasst Verstöße, die zwi- schen Beginn und Ablauf des Versicherungsvertra- ges begangen werden, sofern sie uns nicht später als fünf Jahre nach Ablauf des Vertrages bzw. nach Beendigung der Mitversicherung des Diensthaft- pflichtrisikos gemeldet werden. Diese fünfjährige Be- fristung des Versicherungsschutzes gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass diese Frist von Ihnen unver- schuldet versäumt wurde.
Vorwärtsversicherung. Die Vorwärtsversicherung umfasst die Folgen aller vom Beginn des Versicherungsschutzes an (Teil 1 § 8 I) bis zum Ablauf des Vertrages vorkommenden Verstöße.
Vorwärtsversicherung. 2. Nachmeldefrist
Vorwärtsversicherung. Die Vorwärtsversicherung umfasst die Folgen aller vom Beginn des Versiche- rungsschutzes (Ziffer 3.1) bis zum Ablauf des Vertrages vorkommenden Verstöße.
Vorwärtsversicherung. Vor Beendigung des Versicherungsvertrages ist eine Ver- längerung der Nachmeldefrist (§ 2 Ziff. 1 AVB) auf 10 Jahre möglich. Hierfür erfolgt ein Zuschlag von 20 % auf die letztberech- nete Jahresnettoprämie.