Common use of Vorzeitige Auflösung des Vertrages Clause in Contracts

Vorzeitige Auflösung des Vertrages. Die:Der Auftraggeber:in ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen durch einseitige Erklärung jederzeit mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbeson- dere dann vor, wenn • sich nachträglich herausstellt, dass die:der Auftragnehmer:in im Zuge des Vergabever- fahrens, dem diese AVB-IT/SW zugrunde liegen, unrichtige Angaben gemacht hat und dies Auswirkungen auf die Zuschlagsentscheidung hatte; • Umstände vorliegen, die eine zeitgerechte Erfüllung des Auftrages offensichtlich un- möglich machen, sofern nicht die Auftraggeberin diese selbst zu vertreten hat; Die:Der Auftragnehmer:in kann gegebenenfalls binnen 30 Kalendertagen ab schriftlicher Be- nachrichtigung über die beabsichtigte vorzeitige Auflösung durch die Auftraggeberin nach dieser Bestimmung darstellen, dass die Leistungserbringung dennoch möglich ist; • die:der Auftragnehmer:in unmittelbar oder mittelbar Organen der Auftraggeberin/des Auftraggebers, die mit dem Abschluss oder mit der Durchführung des Vertrages befasst sind, Vorteile angeboten, versprochen oder zugewendet oder Nachteile unmittelbar an- gedroht oder zugefügt hat; • die:der Auftragnehmer:in Handlungen gesetzt hat, um der Auftraggeberin vorsätzlich Schaden zuzufügen, insbesondere, wenn sie:er mit anderen Unternehmerinnen bzw. Unternehmern für die Auftraggeberin nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen die Grundsätze des freien und lauteren Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat; • die:der Auftragnehmer:in selbst oder eine von ihr:ihm zur Erfüllung des Auftrages her- angezogene Person Verschwiegenheitspflichten vorsätzlich, grob fahrlässig oder wie- derholt verletzt; • die:der Auftragnehmer:in stirbt, die Eigenberechtigung verliert oder als juristische Per- son aufgelöst wird, • die:der Auftragnehmer:in eine:n von der Auftraggeberin nicht genehmigte:n Subauf- tragnehmer:in einsetzt; • die:der Auftragnehmer:in gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften, beispielsweise steu- errechtliche oder arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften verstößt und dadurch die Zuverlässigkeit der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers i.S. des BVergG beein- trächtigt wird; • wenn die:der Auftragnehmer:in mit der Leistungserbringung trotz Nachfristsetzung sei- tens der Auftraggeberin in Verzug ist, es sei denn der Verzug wurde durch fehlende oder verspätete Mitwirkungspflichten der Auftraggeberin verursacht; • die zeitnahe Meldung von Ereignissen, welche die Durchführung des Auftrags verzögern oder unmöglich machen oder dessen Abänderung erfordern würden, durch die:den Auftragnehmer:in unterblieben ist. Erklärt die Auftraggeberin nach dieser Bestimmung die sofortige Auflösung des Vertrages, so verliert die:der Auftragnehmer:in jeden Anspruch auf das Entgelt, soweit sie:er nicht be- reits eine für die Auftraggeberin verwertbare Teilleistung erbracht hat. Bereits geleistete Zahlungen sind insoweit unverzüglich zurück zu erstatten. Trifft die:den Auftragnehmer:in ein Verschulden am Eintritt des Rücktrittsgrundes, hat sie:er der Auftraggeberin die durch eine allfällige Weitergabe des Auftrages an eine:n Dritte:n erwachsenden Mehrkosten zu ersetzen.

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Vorzeitige Auflösung des Vertrages. Die:Der Auftraggeber:in Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag (auch den Wartungsvertrag) aus wichtigen Gründen durch einseitige Erklärung jederzeit mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbeson- dere insbesondere dann vor, wenn • sich nachträglich herausstellt, dass die:der Auftragnehmer:in Auftragnehmer im Zuge des Vergabever- fahrens, dem diese diesen AVB-IT/SW zugrunde liegen, PRO- JEKTE zugrundeliegenden Vergabeverfahrens unrichtige Angaben gemacht hat und dies Auswirkungen auf die Zuschlagsentscheidung hatte; • Umstände vorliegen, die eine zeitgerechte Erfüllung des Auftrages offensichtlich un- möglich unmög- lich machen, sofern nicht die Auftraggeberin der Auftraggeber diese selbst zu vertreten hat; Die:Der Auftragnehmer:in Auftragneh- mer kann gegebenenfalls ggf. binnen 30 Kalendertagen ab schriftlicher Be- nachrichtigung Benachrichtigung über die beabsichtigte beab- sichtigte vorzeitige Auflösung durch die Auftraggeberin den Auftraggeber nach dieser Bestimmung darstellendarzu- stellen, dass die Leistungserbringung dennoch möglich ist; • die:der Auftragnehmer:in Auftragnehmer unmittelbar oder mittelbar Organen der Auftraggeberin/des Auftraggebers, die mit dem Abschluss oder mit der Durchführung des Vertrages befasst sind, Vorteile angeboten, versprochen oder zugewendet oder Nachteile unmittelbar an- gedroht angedroht oder zugefügt hat; . die:der Auftragnehmer:in Auftragnehmer Handlungen gesetzt hat, um der Auftraggeberin dem Auftraggeber vorsätzlich Schaden zuzufügen, insbesondere, insbesondere wenn sie:er mit anderen Unternehmerinnen bzw. Unternehmern für die Auftraggeberin nachteiligeden Auftraggeber nach- teilige, gegen die guten Sitten oder gegen die Grundsätze des freien und lauteren Wettbewerbs Wett- bewerbs verstoßende Abreden getroffen hat; • die:der Auftragnehmer:in Auftragnehmer selbst oder eine von ihr:ihm zur Erfüllung des Auftrages her- angezogene herangezogene Person Verschwiegenheitspflichten vorsätzlich, grob fahrlässig oder wie- derholt wiederholt verletzt; • die:der Auftragnehmer:in Auftragnehmer stirbt, die Eigenberechtigung verliert oder als juristische Per- son aufgelöst juristischen Person auf- gelöst wird, • die:der Auftragnehmer:in eine:n von der Auftraggeberin nicht genehmigte:n Subauf- tragnehmer:in einsetzt; • die:der Auftragnehmer:in Auftragnehmer einen vom Auftraggeber nicht genehmigten Subauftragnehmer ein- setzt; • der Auftragnehmer gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften, beispielsweise steu- errechtliche steuerrechtli- che oder arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften verstößt und dadurch die Zuverlässigkeit der Auftragnehmerin bzw. Zuverlässig- keit des Auftragnehmers i.S. des BVergG beein- trächtigt beeinträchtigt wird; • wenn die:der Auftragnehmer:in Auftragnehmer mit der Leistungserbringung trotz Nachfristsetzung sei- tens der Auftraggeberin seitens des Auf- traggebers in Verzug ist, es sei denn denn, der Verzug wurde durch fehlende oder verspätete Mitwirkungspflichten der Auftraggeberin des Auftraggebers verursacht; • die zeitnahe Meldung von Ereignissen, welche die Durchführung des Auftrags verzögern oder unmöglich machen oder dessen Abänderung erfordern würden, durch die:den Auftragnehmer:in Auftrag- nehmer unterblieben ist. Erklärt die Auftraggeberin der Auftraggeber nach dieser Bestimmung die sofortige Auflösung des Vertrages, so verliert die:der Auftragnehmer:in Auftragnehmer jeden Anspruch auf das Entgelt, soweit sie:er nicht be- reits bereits eine für die Auftraggeberin den Auftraggeber verwertbare Teilleistung erbracht hat. Bereits geleistete Zahlungen sind insoweit in- soweit unverzüglich zurück zu erstatten. Trifft die:Xxxxxx den Auftragnehmer:in Auftragnehmer ein Verschulden am Eintritt des Rücktrittsgrundes, hat sie:er der Auftraggeberin dem Auftraggeber die durch eine allfällige Weitergabe des Auftrages Auf- trages an eine:n Dritte:n einen Dritten erwachsenden Mehrkosten zu ersetzen.

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Vorzeitige Auflösung des Vertrages. Die:Der Auftraggeber:in Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen durch einseitige Erklärung Erklä- rung jederzeit mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbeson- dere insbesondere dann vor, wenn • sich nachträglich herausstellt, dass die:der Auftragnehmer:in Auftragnehmer im Zuge des Vergabever- fahrensVergabeverfahrens, dem diese AVB-IT/SW zugrunde liegen, unrichtige Angaben gemacht hat und dies Auswirkungen Aus- wirkungen auf die Zuschlagsentscheidung hatte; • Umstände vorliegen, die eine zeitgerechte Erfüllung des Auftrages offensichtlich un- möglich unmög- lich machen, sofern nicht die Auftraggeberin der Auftraggeber diese selbst zu vertreten hat; Die:Der Auftragnehmer:in Auftragneh- mer kann gegebenenfalls ggf. binnen 30 Kalendertagen ab schriftlicher Be- nachrichtigung Benachrichtigung über die beabsichtigte beab- sichtigte vorzeitige Auflösung durch die Auftraggeberin den Auftraggeber nach dieser Bestimmung darstellendarzu- stellen, dass die Leistungserbringung dennoch möglich ist; • die:der Auftragnehmer:in Auftragnehmer unmittelbar oder mittelbar Organen der Auftraggeberin/des Auftraggebers, die mit dem Abschluss oder mit der Durchführung des Vertrages befasst sind, Vorteile angeboten, versprochen oder zugewendet oder Nachteile unmittelbar an- gedroht angedroht oder zugefügt hat; • die:der Auftragnehmer:in Auftragnehmer Handlungen gesetzt hat, um der Auftraggeberin dem Auftraggeber vorsätzlich Schaden zuzufügen, insbesondere, insbesondere wenn sie:er mit anderen Unternehmerinnen bzw. Unternehmern für die Auftraggeberin nachteiligeden Auftraggeber nach- teilige, gegen die guten Sitten oder gegen die Grundsätze des freien und lauteren Wettbewerbs Wett- bewerbs verstoßende Abreden getroffen hat; • die:der Auftragnehmer:in Auftragnehmer selbst oder eine von ihr:ihm zur Erfüllung des Auftrages her- angezogene herangezogene Person Verschwiegenheitspflichten vorsätzlich, grob fahrlässig oder wie- derholt wiederholt verletzt; • die:der Auftragnehmer:in Auftragnehmer stirbt, die Eigenberechtigung verliert oder als juristische Per- son aufgelöst Person auf- gelöst wird, • die:der Auftragnehmer:in eine:n von der Auftraggeberin nicht genehmigte:n Subauf- tragnehmer:in einsetzt; • die:der Auftragnehmer:in Auftragnehmer einen vom Auftraggeber nicht genehmigten Subauftragnehmer ein- setzt; • der Auftragnehmer gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften, beispielsweise steu- errechtliche steuerrechtli- che oder arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften verstößt und dadurch die Zuverlässigkeit der Auftragnehmerin bzw. Zuverlässig- keit des Auftragnehmers i.S. des BVergG beein- trächtigt beeinträchtigt wird; • wenn die:der Auftragnehmer:in Auftragnehmer mit der Leistungserbringung trotz Nachfristsetzung sei- tens der Auftraggeberin seitens des Auftraggebers in Verzug ist, es sei denn der Verzug wurde durch fehlende oder verspätete verspä- tete Mitwirkungspflichten der Auftraggeberin des Auftraggebers verursacht; • die zeitnahe Meldung von Ereignissen, welche die Durchführung des Auftrags verzögern oder unmöglich machen oder dessen Abänderung erfordern würden, durch die:den Auftragnehmer:in Auftrag- nehmer unterblieben ist. Erklärt die Auftraggeberin der Auftraggeber nach dieser Bestimmung die sofortige Auflösung des Vertrages, so verliert die:der Auftragnehmer:in Auftragnehmer jeden Anspruch auf das Entgelt, soweit sie:er nicht be- reits bereits eine für die Auftraggeberin den Auftraggeber verwertbare Teilleistung erbracht hat. Bereits geleistete Zahlungen sind insoweit in- soweit unverzüglich zurück zu erstatten. Trifft die:Xxxxxx den Auftragnehmer:in Auftragnehmer ein Verschulden am Eintritt des Rücktrittsgrundes, hat sie:er der Auftraggeberin dem Auftraggeber die durch eine allfällige Weitergabe des Auftrages Auf- trages an eine:n Dritte:n einen Dritten erwachsenden Mehrkosten zu ersetzen.

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Vorzeitige Auflösung des Vertrages. Die:Der Auftraggeber:in Die Auftraggeberin ist berechtigt, den Vertrag (auch den Wartungsvertrag) aus wichtigen Gründen durch einseitige Erklärung jederzeit mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger wichti- ger Grund liegt insbeson- dere insbesondere dann vor, wenn • sich nachträglich herausstellt, dass die:der Auftragnehmer:in im Zuge des Vergabever- fahrens, dem diese AVB-diesen AVB- IT/SW zugrunde liegen, PROJEKTE zugrundeliegenden Vergabeverfahrens unrichtige Angaben gemacht hat und dies Auswirkungen auf die Zuschlagsentscheidung hatte; • Umstände vorliegen, die eine zeitgerechte Erfüllung des Auftrages offensichtlich un- möglich machen, sofern nicht die Auftraggeberin diese selbst zu vertreten hat; Die:Der Auftragnehmer:in kann gegebenenfalls binnen 30 Kalendertagen ab schriftlicher Be- nachrichtigung über die beabsichtigte vorzeitige Auflösung durch die Auftraggeberin nach dieser Bestimmung darstellendarzustellen, dass die Leistungserbringung dennoch möglich ist; • die:der Auftragnehmer:in unmittelbar oder mittelbar Organen der Auftraggeberin/des Auftraggebers, die mit dem Abschluss oder mit der Durchführung des Vertrages befasst sind, Vorteile angebotenan- geboten, versprochen oder zugewendet oder Nachteile unmittelbar an- gedroht angedroht oder zugefügt zu- gefügt hat; . • die:der Auftragnehmer:in Handlungen gesetzt hat, um der Auftraggeberin vorsätzlich Schaden zuzufügen, insbesondere, wenn sie:er mit anderen Unternehmerinnen bzw. Unternehmern Unternehmen für die Auftraggeberin Auf- traggeberin nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen die Grundsätze des freien und lauteren Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat; • die:der Auftragnehmer:in selbst oder eine von ihr:ihm zur Erfüllung des Auftrages her- angezogene heran- gezogene Person Verschwiegenheitspflichten vorsätzlich, grob fahrlässig oder wie- derholt wieder- holt verletzt; • die:der Auftragnehmer:in stirbt, die Eigenberechtigung verliert oder als juristische Per- son juristischen Person aufgelöst wird, ; • die:der Auftragnehmer:in eine:n von der Auftraggeberin nicht genehmigte:n Subauf- tragnehmergenehmigte Subauftrag- nehmer:in einsetzt; • die:der Auftragnehmer:in gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften, beispielsweise steu- errechtliche oder arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften verstößt und dadurch die Zuverlässigkeit der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers i.S. im Sinne des BVergG beein- trächtigt be- einträchtigt wird; • wenn die:der Auftragnehmer:in mit der Leistungserbringung trotz Nachfristsetzung sei- tens seitens der Auftraggeberin in Verzug ist, es sei denn denn, der Verzug wurde durch fehlende oder verspätete Mitwirkungspflichten der Auftraggeberin verursacht; • die zeitnahe Meldung von Ereignissen, welche die Durchführung des Auftrags verzögern oder unmöglich machen oder dessen Abänderung erfordern würden, durch die:den Auftragnehmer:in unterblieben ist. Erklärt die Auftraggeberin nach dieser Bestimmung die sofortige Auflösung des Vertrages, so verliert die:der Auftragnehmer:in jeden Anspruch auf das Entgelt, soweit sie:er nicht be- reits eine für die Auftraggeberin verwertbare Teilleistung erbracht hat. Bereits geleistete Zahlungen sind insoweit unverzüglich zurück zu erstatten. Trifft die:den Auftragnehmer:in ein Verschulden am Eintritt des Rücktrittsgrundes, hat sie:er der Auftraggeberin die durch eine allfällige Weitergabe des Auftrages an eine:n Dritte:n erwachsenden Mehrkosten zu ersetzen.

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Vorzeitige Auflösung des Vertrages. Die:Der Auftraggeber:in Bestandgeber ist berechtigt, den diesen Vertrag aus wichtigen Gründen durch einseitige Erklärung jederzeit ohne Einhaltung einer Frist mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbeson- dere dann vor, wenn • sich nachträglich herausstelltder Bestandnehmer das Bestandobjekt vorsätzlich beschädigt, dass die:der Auftragnehmer:andere Hausbewohner oder Mitarbeiter des Bestandgebers verbal oder tätlich attackiert oder in im Zuge des Vergabever- fahrens, dem diese AVB-IT/SW zugrunde liegen, unrichtige Angaben gemacht hat und dies Auswirkungen auf die Zuschlagsentscheidung hatteeiner sonstigen Weise vom Bestandobjekt einen „erheblich nachteiligen Gebrauch“ macht; • wenn der Bestandnehmer einer Zahlungsverpflichtung aus diesem Vertrag, insbesondere der Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vorauszahlung bei Online-Buchung, trotz schriftlicher Mahnung unter Setzung einer mindestens 8-tägigen Nachfrist nicht nachkommt; • wenn der Bestandnehmer sonst beharrlich und trotz schriftlicher Abmahnung unter Setzung einer mindestens 8-tägigen Nachfrist Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommt; • in Fällen höherer Gewalt oder wenn andere dem Bestandgeber nicht zuzurechnende Umstände vorliegen, die eine zeitgerechte Erfüllung des Auftrages offensichtlich un- möglich Vertrages unmöglich machen; • wenn unter irreführender oder falscher Angaben des Bestandnehmers über wesentliche Tatsachen, sofern nicht die Auftraggeberin diese selbst z.B. in der Person des Bestandnehmer oder des Zwecks des Vertragsabschlusses der Vertragsabschluss zustande kommt oder vom Bestandnehmer angebahnt wurde; • wenn der Bestandgeber begründeten Anlass zu vertreten der Annahme hat; Die:Der Auftragnehmer:in kann gegebenenfalls binnen 30 Kalendertagen ab schriftlicher Be- nachrichtigung über die beabsichtigte vorzeitige Auflösung durch die Auftraggeberin nach dieser Bestimmung darstellen, dass die Leistungserbringung dennoch möglich ist; • die:Inanspruchnahme der Auftragnehmer:in unmittelbar oder mittelbar Organen der Auftraggeberin/des Auftraggebersvertraglichen Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die mit dem Abschluss Sicherheit oder mit das Ansehen des Bestandgebers in der Durchführung Öffentlichkeit gefährden kann. Der Bestandnehmer nimmt zur Kenntnis, dass Verstöße oder Umstände im Sinne des Vertrages befasst Vorstehenden die ordnungsgemäße Führung des Hauses gefährden und daher als wichtige und bedeutsame Umstände anzusehen sind, Vorteile angebotendie der Bestandgeber wahlweise auch berechtigen (an Stelle die vorzeitigen Auflösung zu erklären), versprochen oder zugewendet oder Nachteile unmittelbar an- gedroht oder zugefügt hat; • die:der Auftragnehmer:in Handlungen gesetzt hat, um der Auftraggeberin vorsätzlich Schaden zuzufügen, insbesondere, wenn sie:er mit anderen Unternehmerinnen bzw. Unternehmern für die Auftraggeberin nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen die Grundsätze des freien und lauteren Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat; • die:der Auftragnehmer:in selbst oder eine von ihr:ihm zur Erfüllung des Auftrages her- angezogene Person Verschwiegenheitspflichten vorsätzlich, grob fahrlässig oder wie- derholt verletzt; • die:der Auftragnehmer:in stirbt, die Eigenberechtigung verliert oder als juristische Per- son aufgelöst wird, • die:der Auftragnehmer:in eine:n von der Auftraggeberin nicht genehmigte:n Subauf- tragnehmer:in einsetzt; • die:der Auftragnehmer:in gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften, beispielsweise steu- errechtliche oder arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften verstößt und dadurch die Zuverlässigkeit der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers i.S. des BVergG beein- trächtigt wird; • wenn die:der Auftragnehmer:in mit der Leistungserbringung trotz Nachfristsetzung sei- tens der Auftraggeberin in Verzug ist, es sei denn der Verzug wurde durch fehlende oder verspätete Mitwirkungspflichten der Auftraggeberin verursacht; • die zeitnahe Meldung von Ereignissen, welche die Durchführung des Auftrags verzögern oder unmöglich machen oder dessen Abänderung erfordern würden, durch die:den Auftragnehmer:in unterblieben ist. Erklärt die Auftraggeberin nach dieser Bestimmung die sofortige Auflösung des Vertrages, so verliert die:der Auftragnehmer:in jeden Anspruch auf das Entgelt, soweit sie:er nicht be- reits eine für die Auftraggeberin verwertbare Teilleistung erbracht hat. Bereits geleistete Zahlungen sind insoweit unverzüglich zurück zu erstatten. Trifft die:den Auftragnehmer:in ein Verschulden am Eintritt des Rücktrittsgrundes, hat sie:er der Auftraggeberin die durch eine allfällige Weitergabe des Auftrages an eine:n Dritte:n erwachsenden Mehrkosten zu ersetzendiesen Vertrag unter Einhaltung einer 10tägigen Kündigungsfrist aufzukündigen.

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Vorzeitige Auflösung des Vertrages. Die:Der Auftraggeber:in Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen durch einseitige Erklärung Erklä- rung jederzeit mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbeson- dere insbesondere dann vor, wenn • sich nachträglich herausstellt, dass die:der Auftragnehmer:in Auftragnehmer im Zuge des Vergabever- fahrensVergabeverfahrens, dem diese AVB-IT/SW HW zugrunde liegen, unrichtige Angaben gemacht hat und dies Auswirkungen Aus- wirkungen auf die Zuschlagsentscheidung hatte; • Umstände vorliegen, die eine zeitgerechte Erfüllung des Auftrages offensichtlich un- möglich unmög- lich machen, sofern nicht die Auftraggeberin der Auftraggeber diese selbst zu vertreten hat; Die:Der Auftragnehmer:in Auftragneh- mer kann gegebenenfalls ggf. binnen 30 Kalendertagen ab schriftlicher Be- nachrichtigung Benachrichtigung über die beabsichtigte beab- sichtigte vorzeitige Auflösung durch die Auftraggeberin den Auftraggeber nach dieser Bestimmung darstellendarzu- stellen, dass die Leistungserbringung dennoch möglich ist; • die:der Auftragnehmer:in Auftragnehmer unmittelbar oder mittelbar Organen der Auftraggeberin/des Auftraggebers, die mit dem Abschluss oder mit der Durchführung des Vertrages befasst sind, Vorteile angeboten, versprochen oder zugewendet oder Nachteile unmittelbar an- gedroht angedroht oder zugefügt hat; • die:der Auftragnehmer:in Auftragnehmer Handlungen gesetzt hat, um der Auftraggeberin dem Auftraggeber vorsätzlich Schaden zuzufügen, insbesondere, insbesondere wenn sie:er mit anderen Unternehmerinnen bzw. Unternehmern für die Auftraggeberin nachteiligeden Auftraggeber nach- teilige, gegen die guten Sitten oder gegen die Grundsätze des freien und lauteren Wettbewerbs Wett- bewerbs verstoßende Abreden getroffen hat; • die:der Auftragnehmer:in Auftragnehmer selbst oder eine von ihr:ihm zur Erfüllung des Auftrages her- angezogene herangezogene Person Verschwiegenheitspflichten vorsätzlich, grob fahrlässig oder wie- derholt wiederholt verletzt; • die:der Auftragnehmer:in Auftragnehmer stirbt, die Eigenberechtigung verliert oder als die juristische Per- son Person des Auftragnehmers aufgelöst wird, • die:der Auftragnehmer:in eine:n von der Auftraggeberin nicht genehmigte:n Subauf- tragnehmer:in einsetzt; • die:der Auftragnehmer:in Auftragnehmer einen vom Auftraggeber nicht genehmigten Subauftragnehmer ein- setzt; • der Auftragnehmer gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften, beispielsweise steu- errechtliche steuerrechtli- che oder arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften verstößt und dadurch die Zuverlässigkeit der Auftragnehmerin bzw. Zuverlässig- keit des Auftragnehmers i.S. des BVergG beein- trächtigt beeinträchtigt wird; • wenn die:der Auftragnehmer:in Auftragnehmer mit der Leistungserbringung trotz Nachfristsetzung sei- tens der Auftraggeberin seitens des Auf- traggebers in Verzug ist, es sei denn der Verzug wurde durch fehlende oder verspätete Mitwirkungspflichten der Auftraggeberin des Auftraggebers verursacht; • die zeitnahe Meldung von Ereignissen, welche die Durchführung des Auftrags verzögern oder unmöglich machen oder dessen Abänderung erfordern würden, durch die:den Auftragnehmer:in Auftrag- nehmer unterblieben ist. Erklärt die Auftraggeberin der Auftraggeber nach dieser Bestimmung die sofortige Auflösung des Vertrages, so verliert die:der Auftragnehmer:in Auftragnehmer jeden Anspruch auf das Entgelt, soweit sie:er nicht be- reits bereits eine für die Auftraggeberin den Auftraggeber verwertbare Teilleistung erbracht hat. Bereits geleistete Zahlungen sind insoweit in- soweit unverzüglich zurück zu erstatten. Trifft die:Xxxxxx den Auftragnehmer:in Auftragnehmer ein Verschulden am Eintritt des Rücktrittsgrundes, hat sie:er der Auftraggeberin dem Auftraggeber die durch eine allfällige Weitergabe des Auftrages Auf- trages an eine:n Dritte:n einen Dritten erwachsenden Mehrkosten im Rahmen des Punktes 8.7 zu ersetzen.

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Samples: www.bbg.gv.at

Vorzeitige Auflösung des Vertrages. Die:Der Auftraggeber:in Die Auftraggeberin ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen durch einseitige Erklärung Er- klärung jederzeit mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbeson- dere insbesondere dann vor, wenn • sich nachträglich herausstellt, dass die:der Auftragnehmer:in im Zuge des Vergabever- fahrens, dem diese AVB-IT/SW HW zugrunde liegen, unrichtige Angaben gemacht hat und dies Auswirkungen auf die Zuschlagsentscheidung hatte; • Umstände vorliegen, die eine zeitgerechte Erfüllung des Auftrages offensichtlich un- möglich machen, sofern nicht die Auftraggeberin diese selbst zu vertreten hat; Die:Der Auftragnehmer:in kann gegebenenfalls binnen 30 Kalendertagen ab schriftlicher Be- nachrichtigung über die beabsichtigte vorzeitige Auflösung durch die Auftraggeberin nach dieser Bestimmung darstellendarzustellen, dass die Leistungserbringung dennoch möglich ist; • die:der Auftragnehmer:in unmittelbar oder mittelbar Organen der Auftraggeberin/des Auftraggebers, die mit dem Abschluss oder mit der Durchführung des Vertrages befasst sind, Vorteile angebotenan- geboten, versprochen oder zugewendet oder Nachteile unmittelbar an- gedroht angedroht oder zugefügt zu- gefügt hat; • die:der Auftragnehmer:in Handlungen gesetzt hat, um der Auftraggeberin vorsätzlich Schaden zuzufügen, insbesondere, wenn sie:/er mit anderen Unternehmerinnen bzw. Unternehmern Unternehmen für die Auftraggeberin Auf- traggeberin nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen die Grundsätze des freien und lauteren Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat; • die:der Auftragnehmer:in selbst oder eine von ihr:ihm zur Erfüllung des Auftrages her- angezogene Person Verschwiegenheitspflichten vorsätzlich, grob fahrlässig oder wie- derholt verletzt; • die:der Auftragnehmer:in stirbt, die Eigenberechtigung verliert oder als die juristische Per- son der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers aufgelöst wird, ; • die:der Auftragnehmer:in eine:n von der Auftraggeberin nicht genehmigte:n Subauf- tragnehmer:in einsetzt; • die:der Auftragnehmer:in gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften, beispielsweise steu- errechtliche oder arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften verstößt und dadurch die Zuverlässigkeit der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers i.S. im Sinne des BVergG beein- trächtigt be- einträchtigt wird; • wenn die:der Auftragnehmer:in mit der Leistungserbringung trotz Nachfristsetzung sei- tens seitens der Auftraggeberin in Verzug ist, es sei denn denn, der Verzug wurde durch fehlende oder verspätete Mitwirkungspflichten der Auftraggeberin verursacht; • die zeitnahe Meldung von Ereignissen, welche die Durchführung des Auftrags verzögern oder unmöglich machen oder dessen Abänderung erfordern würden, durch die:den Auftragnehmer:in unterblieben ist. Erklärt die Auftraggeberin nach dieser Bestimmung die sofortige Auflösung des Vertrages, so verliert die:der Auftragnehmer:in jeden Anspruch auf das Entgelt, soweit sie:er nicht be- reits eine für die Auftraggeberin verwertbare Teilleistung erbracht hat. Bereits geleistete Zahlungen sind insoweit unverzüglich zurück zu erstatten. Trifft die:den Auftragnehmer:in ein Verschulden am Eintritt des Rücktrittsgrundes, hat sie:er der Auftraggeberin die durch eine allfällige Weitergabe des Auftrages an eine:n Dritte:n erwachsenden Mehrkosten im Rahmen des Punktes 8.7 zu ersetzen.

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