Vorzeitige Rückzahlung nach einem Verwertungsfall. Wenn der Sicherheitentreuhänder feststellt, dass in Bezug auf ein TCM-besichertes Produkt ein Verwertungsfall eingetreten ist, wird das Sicherungsrecht (entweder durch den Sicherheitentreuhänder oder einen Liquidator gemäß den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen) verwertet und das TCM-besicherte Produkt wird gemäß dieser Allgemeinen Bedingung 12.1 zurückgezahlt. Nach Eintritt eines Verwertungsfalls basieren Forderungen der Anleger gegen die Emittentin auf dem (vom Sicherheitentreuhänder festgelegten) Liquidationswert bei Fälligkeit der TCM-besicherten Produkte gemäß dem TCM-Sicherheitenvertrag. Nach der Verwertung des Sicherungsrechts erhält jeder Anleger für jedes von ihm gehaltene TCM-besicherte Produkt einen Betrag, der dem Anteil des jeweiligen TCM- besicherten Produkts in der maßgeblichen Serie an den Nettoliquidationserlösen entspricht. Dieser Betrag wird Anlegern über via SIX SIS AG oder auf der Basis Lieferung gegen Zahlung ausgezahlt. Die Forderung der Anleger ist nicht verzinslich. Zahlungen an Anleger nach Eintritt eines Verwertungsfalles dürfen erst nach Abschluss der Verwertung der Sicherheit gemäß den Bestimmungen des TCM-Sicherheitenvertrages erfolgen. Wenn die Zahlung aus irgendeinem Grund verzögert ist, haften der Sicherheitentreuhänder und die SIX SIS AG nicht für die Zahlung von Verzugszinsen oder Schadensersatz. Jedes TCM- besicherte Produkte wird nur durch das Sicherungsrecht besichert, das dem Sicherungskonto des jeweiligen TCM-besicherten Produkts zugeordnet ist. Die Forderungen der Anleger gegen die Emittentin in Bezug auf das TCM-besicherte Produkt werden entsprechend in Höhe der Zahlung der Nettoliquidationserlöse reduziert. Den Anlegern stehen gegenüber dem Sicherheitentreuhänder, der SIX SIS AG oder anderen Personen, die gemäß den Bedingungen des TCM-Sicherheitenvertrages an der Besicherung des TCM-besicherten Produkts beteiligt sind, keine weiteren Forderungen zu. Falls ein und dasselbe Ereignis sowohl einen Verwertungsfall als auch ein Kündigungsereignis darstellt, haben die Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingung 12.1 Vorrang.