DEFINITIONEN UND AUSLEGUNG Musterklauseln

DEFINITIONEN UND AUSLEGUNG. Die nachfolgenden Definitionen und Auslegungshilfen ergänzen die bereits im Glossar genannten Definitionen.
DEFINITIONEN UND AUSLEGUNG. 1.1 Die nachstehenden Begriffe haben die folgende Bedeutung:
DEFINITIONEN UND AUSLEGUNG. Die folgenden Definitionen gelten zusätzlich zu den in Abschnitt 2. der Servicebedingungen angeführten.
DEFINITIONEN UND AUSLEGUNG. Dieser Vertrag enthält eine Reihe in Großbuchstaben geschriebener Begriffe, die teilweise in diesem Abschnitt und teilweise an anderer Stelle definiert sind. Die in diesem Vertrag vorgenommene Einteilung in Abschnitte und Unterabschnitte dient lediglich der Vereinfachung und der besseren Lesbarkeit und hat keinerlei Bedeutung für die Auslegung dieses Vertrages.
DEFINITIONEN UND AUSLEGUNG. In diesem Vertrag haben die nachstehenden Begriffe die folgende Bedeutung: Preisliste: die Liste der Preise, die Siblu für die darin genannten Dienstleistungen und Produkte in Rechnung stellt. Mit jedem neuen Vertragsjahr wird die dann gültige Preisliste dem Vertrag als Anlage 5 beigefügt. Die in der Preisliste enthaltenen Tarife können sich während des Vertragsjahres zwischenzeitlich ändern. Die jeweils gültige Fassung der Preisliste ist an der Rezeption des Parks erhältlich. RECRON-Bedingungen: RECRON-Bedingungen für feste Standplätze (siehe Annex 1). Saison: Zeitraum des Jahres zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2023. Schließung: Außerhalb der Saison gelegene Perioden des Kalenderjahres. Stellplatz: Stellplatznummer 'NUMMER', Typ 'CATEGORIE'; eine nähere Beschreibung ist nicht erforderlich, da der Kunde bestätigt, den Stellplatz besucht zu haben. Annex(e): Annex 1: RECRON-Bedingungen für feste Standplätze (V2.1 Februar 2016) Annex 2: Hausordnung des Ferienparks Annex 3: Spezifische Vorschriften Annex 4: Zahlungsbedingungen Annex 5: Preisliste Vertrag beziehungsweise Siblu-Jahresplatzvertrag: dieser Vertrag, wie er zwischen Siblu und dem Kunden geschlossen wurde (einschließlich der Annexe). Die diesem Vertrag angehefteten Annexe sind integraler Bestandteil dieses Vertrages. Im Falle von Widersprüchlichkeiten haben die Bedingungen des Vertrages Vorrang vor den Bedingungen, die als Annex 1 angeheftet sind.
DEFINITIONEN UND AUSLEGUNG. Am 25. Mai 2018 wird das dänische Personendatenschutzgesetz (Persondataloven) durch die Verordnung des Europa-Parlaments und des Rates (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 (hiernach dänische Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Persondataforordningen)) ersetzt. Die Vereinbarung tritt in Kraft, wenn die Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten und eventuelle nationale ergänzende Bestimmungen in Dänemark das Personendatenschutzgesetz, hierunter die Sicherheitsverordnung (Sikkerhedsbekendtgørelsen) und die Sicherheitsrichtlinien, ersetzen. Es wird zudem auf Punkt 2.9. der Vereinbarung hingewiesen. Die Vereinbarung implementiert die Anforderungen, die die Bestimmungen der dänischen Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten an Datenverarbeitungsvereinbarungen stellen. Sofern sich seit dem Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung weitere Anforderungen aus der dänischen Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten oder nationalen ergänzenden Bestimmungen ergeben, sind sich die Parteien darüber einig, dass die erforderlichen Änderungen vorzunehmen sind, so dass die Anforderungen eingehalten werden. Es wird des Weiteren auf Punkt 2.9 der Vereinbarung verwiesen. Der Datenverantwortliche ist verpflichtet, den Datenverarbeiter über die IT-Sicherheitsregeln, die IT-Sicherheitspolitik des Datenverantwortlichen zu informieren und eventuelle, dazugehörende vertiefende IT-Sicherheitsregeln zu befolgen, und der Datenverarbeiter ist seinerseits verpflichtet, sich darüber zu informieren.
DEFINITIONEN UND AUSLEGUNG. 3.1 In diesen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Wörter die nachfolgende Bedeutung: 'Anti-Sklaverei Gesetze' hat die in Ziffer 26.2.1 genannte Bedeutung. 'Besondere Bedingungen' sind alleals solche in der Bestätigten Bestellung angegebenen Bedingungen. 'Bestätigte Bestellung' Bezeichnet die Bestellung in der von Vita schriftlich bestätigten Version. 'Bestehende IPR' sind geistige Eigentumsrechte, die Vita oder dem Käufer vor dem Datum der Auftragsbeständigung gehören oder von Vita oder dem Käufer lizenziert worden sind oder unabhängig von der Bestellung generiert warden. 'Bestellung' bezeichnet die enstprechende Bestellung des Käufers. 'Bestellungs-IPR' bezeichnet alle geistigen Eigentumsrechte, die aus oder iim Zusammenhang mit der Bestätigten Bestellung generiert werden (und zwar jederzeit unter Ausschluss von Bestehenden IPR).
DEFINITIONEN UND AUSLEGUNG. 15.1 In diesem Vertrag:
DEFINITIONEN UND AUSLEGUNG. In diesem Vertrag: bezeichnet „Partner“ in Bezug auf eine Partei, ein Unternehmen oder eine andere juristische Person, das oder die durch diese Partei kontrolliert wird, diese kontrolliert oder sich gemeinsam mit dieser unter der Kontrolle Dritter befindet; eine „Kontrolländerung“ hinsichtlich einer Partei hat dann stattgefunden, wenn eine oder mehrere Personen, die diese Partei zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Vertrages kontrollieren (oder wenn es sich um einen späteren Zeitpunkt handelt, das Datum, an dem diese Partei durch die Konditionen dieses Vertrages rechtlich gebunden wird), diese nicht mehr kontrollieren oder eine oder mehrere andere Personen zu einem späteren Zeitpunkt die Kontrolle über sie übernehmen; bezeichnet „Vertrag“ die Service Order hinsichtlich jeder einzelnen Serviceleistung, diese AGB (einschließlich der IDZ-GB, soweit diese anwendbar sind), das Service Level Agreement (soweit anwendbar) für die Serviceleistung sowie sonstige Unterlagen, die durch ausdrücklichen Verweis darin aufgenommen werden; bezeichnet „Werktag“ einen Tag (mit Ausnahme von Samstagen und Sonntagen), an dem Banken in Österreich grundsätzlich für eine allgemeine Geschäftstätigkeit geöffnet sind; besitzt „Vertrauliche Information“ die unter Ziffer 22.1 angegebene Bedeutung; bezeichnet „Kontrolle“ (einschließlich der Begriffe „kontrollieren“ oder „kontrolliert“) die direkte oder indirekte Befugnis, die Unternehmensführung sowie die Richtlinien einer juristischen Person anzuordnen oder zu veranlassen, unabhängig davon, ob dies durch das Eigentum an mehr als 50% der Stimmrechte, vertraglich oder anderweitig erfolgt; bezeichnet „CTD“ die Xxxxx Xxxxxxx (Deutschland) GmbH; bezeichnet „CTD Ausrüstung“ die gesamte Ausrüstung oder anderweitiges Vermögen, einschließlich „Network Terminating Units“ (NTUs), deren Bereitstellung durch CTD, dessen Partner oder die eigentlichen Betreiber zur Erbringung GENERAL TERMS AND CONDITIONS These General Terms and Conditions ("GTC") apply to the provi- sion and purchase of Services by Xxxxx Xxxxxxx (Deutschland) GmbH, Westhafentower, Xxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx, HRB 00000, Xxxxx Xxxxx Frankfurt am Main (“CTD”) to Customers with their seat in Austria, excluding consumers within the meaning of the Consumer Protection Act (§ 1 KSchG) (together “Parties”), as agreed and specified in the Service Order Form (“Service Order”). These GTC are only applicable to businesses within the meaning of the Consumer Protection Act (§ 1 KSc...
DEFINITIONEN UND AUSLEGUNG. 3.1 In diesen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Wörter die nachfolgende Bedeutung: 'Anspruch aus Schutzrechtsverletzung' hat die in Ziffer 12.1 genannte Bedeutung. 'Anti-Sklaverei-Gesetze' hat die in Ziffer 18.2.1 genannte Bedeutung. 'Auftragsnummer' bezeichnet die Referenznummer, die dem Vertrag gemäß Bestellung gegeben wurde. 'Geschäftsbedingungen' sind die in diesem Dokument dargelegten Allgemeinen Einkaufsbedingungen, die auch (sofern im Einzelfall nichts anderes bestimmt ist) alle zwischen Vita und dem Verkäufer schriftlich vereinbarten Besonderen Bedingungen umfassen, wobei der Verweis auf die "Geschäftsbedingung" entsprechend zu verstehen ist. 'Beschäftigungsverordnung' bezeichnet die Betriebsübergangsrichtlinie (Richtlinie 77/187/EWG des Rates) in der durch die Richtlinie 98/50/EWG des Rates geänderten und durch die Richtlinie 2001/23/EWG des Rates konsolidierten Fassung sowie die lokalen Rechtsakte zur Umsetzung und Durchführung dieser Richtlinien in jedem relevanten Land und alle Gesetze oder Vorschriften, die einer solchen Richtlinie in jedem relevanten Land im Wesentlichen ähnlich sind und die einen automatischen Übergang von Arbeitnehmern vorsehen. 'Besondere Bedingungen' sind alle zwischen Vita und dem Verkäufer vereinbarten und in der Bestellung angegebenen Bedingungen, die für VERSION SEPTEMBER 2022 die Beziehung zwischen Xxxx und dem Verkäufer gelten. 'Bestellung' bezeichnet Vita's Bestellung, die die Auftragsnummer, sämtliche Zahlungsbedingungen und Liefertermine, Besondere Bedingungen (soweit relevant) und die 'Datenschutzgesetze' Angaben zu den Parteien enthält. bezeichnet die Allgemeine EU-Datenschutzverordnung 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates ("GDPR") und/oder andere geltende Datenschutzgesetze oder nationale/föderale oder Datenschutzgesetzgebung der Länder, Provinzen und Emirate, einschließlich wo anwendbar, Gesetze, Statuten, Entscheidungen, Richtlinien, Leitfäden, Verfahrensanweisungen, Verhaltenskodizes und Zertifizierungsmechanismen für den Datenschutz, die von Zeit zu Zeit von Gerichten, Behörden und anderen zuständigen Behörden herausgegeben werden. 'Dienstleistungen' bezeichnet die in der Bestellung beschriebenen Dienstleistungen (sofern bestellt) und umfasst alle Tätigkeiten, Funktionen und Leistungen, die für die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind, die zu den Dienstleistungen gehören oder üblicherweise als Teil der Dienstleistungen umfasst sind, sowie jede Unterstützung,...