DEFINITIONEN UND AUSLEGUNG Musterklauseln

DEFINITIONEN UND AUSLEGUNG. Die nachfolgenden Definitionen und Auslegungshilfen ergänzen die bereits im Glossar genannten Definitionen.
DEFINITIONEN UND AUSLEGUNG. Die folgenden Definitionen gelten zusätzlich zu den in Abschnitt 2. der Servicebedingungen angeführten.
DEFINITIONEN UND AUSLEGUNG. 1.1 Die nachstehenden Begriffe haben die folgende Bedeutung:
DEFINITIONEN UND AUSLEGUNG. (a) Im Rahmen dieser Einkaufsbedingungen bezeichnet "Käufer" dasjenige Meggitt-Unternehmen, das (gegebenenfalls über einen Geschäftsbereich) eine Bestellung aufgibt. "Verkäufer" bezeichnet diejenige Person bzw. Geschäftseinheit, bei der die Bestellung aufgegeben wird. Als "Waren" werden alle in dieser Bestellung aufgeführten zu liefernden Waren, Gegenstände, Teile, Produkte, Materialien oder Dienstleistungen bezeichnet. (b) Bezugnahmen auf Gesetze, Verfügungen, Verordnungen, Bestimmungen oder ähnliche Rechtsinstrumente verweisen auf die jeweils gültige Fassung derselben unter Berücksichtigung aller Änderungen oder Neufassungen und erstrecken sich auch auf alle daraus abgeleiteten Vorschriften.
DEFINITIONEN UND AUSLEGUNG. 1.1 Für die Zwecke dieser AGB und aller damit zusammenhängenden Dokumente haben die nachstehend definierten, in Großbuchstaben geschriebenen Begriffe die folgende Bedeutung, wobei diese Begriffe je nach Kontext im Singular oder Plural und umgekehrt verwendet werden können. Abschluss/Fertigstellung: die erfolgreiche Erbringung der Leistungen. AGB: diese allgemeinen Bedingungen für die präventive und korrektive Wartung von Ladegeräten. Änderungen mit wesentlichen nachteiligen Auswirkungen: hat die in Artikel 5.8 festgelegte Bedeutung.
DEFINITIONEN UND AUSLEGUNG. 3.1 In diesen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Wörter die nachfolgende Bedeutung: 'Anti-Sklaverei Gesetze' hat die in Ziffer 26.2.1 genannte Bedeutung. 'Besondere Bedingungen' sind alleals solche in der Bestätigten Bestellung angegebenen Bedingungen. 'Bestätigte Bestellung' Bezeichnet die Bestellung in der von Vita schriftlich bestätigten Version. 'Bestehende IPR' sind geistige Eigentumsrechte, die Vita oder dem Käufer vor dem Datum der Auftragsbeständigung gehören oder von Vita oder dem Käufer lizenziert worden sind oder unabhängig von der Bestellung generiert warden. 'Bestellung' bezeichnet die enstprechende Bestellung des Käufers. 'Bestellungs-IPR' bezeichnet alle geistigen Eigentumsrechte, die aus oder iim Zusammenhang mit der Bestätigten Bestellung generiert werden (und zwar jederzeit unter Ausschluss von Bestehenden IPR). a) höhere Gewalt, Überschwemmung, Dürre, Erdbeben oder andere Naturkatastrophen; b) Terroranschlag, Bürgerkrieg, Bürgerunruhen oder Aufstände, Krieg, drohender oder bevorstehender Krieg, bewaffnete Konflikte; c) nukleare, chemische oder biologische Verunreinigungen oder Schallwellen; d) Feuer oder Explosion; e) Verzögerungen oder Lieferausfälle von Lieferanten oder Materialengpässe; f) Schwierigkeiten oder erhöhte Kosten bei der Beschaffung von Arbeitskräften, Waren oder Transporten oder andere Umstände, die sich auf die Lieferung von Waren auswirken; g) Einhaltung von Gesetzen; h) alle Maßnahmen einer Regierung oder Behörde, einschließlich der Verhängung eines Embargos, einer Ausfuhr- oder Einfuhrbeschränkung, einer Quote oder einer anderen Beschränkung oder eines anderen Verbots, oder der Nichterteilung einer erforderlichen Genehmigung oder Zustimmung; i) Unfall, Stromausfall oder Ausfall von Anlagen oder Maschinen; und Streik, Aussperrung, Arbeitsunterbrechung, Verzögerung oder andere Arbeits- oder Arbeitskämpfe. 'Geschäftsbedingungen' sind die in diesem Dokument dargelegten Allgemeinen Lieferbedingungen, die auch (sofern im Einzelfall nichts anderes bestimmt ist) alle zwischen Vita und dem Käufer schriftlich vereinbarten besonderen Bedingungen umfassen, wobei der Verweis auf die ‘Geschäftsbedingung’ entsprechend zu verstehen ist. 'Incoterms' bezeichnet die internationalen Regeln für die Auslegung der Handelsklauseln der Internationalen Handelskammer in der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Fassung. a) gegenüber der zahlungsunfähigen Partei ein Liquidationsantrag gestellt oder ein vorläufiger Insolvenzverwalter oder ...
DEFINITIONEN UND AUSLEGUNG. Am 25. Mai 2018 wird das dänische Personendatenschutzgesetz (Persondataloven) durch die Verordnung des Europa-Parlaments und des Rates (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 (hiernach dänische Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Persondataforordningen)) ersetzt. Die Vereinbarung tritt in Kraft, wenn die Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten und eventuelle nationale ergänzende Bestimmungen in Dänemark das Personendatenschutzgesetz, hierunter die Sicherheitsverordnung (Sikkerhedsbekendtgørelsen) und die Sicherheitsrichtlinien, ersetzen. Es wird zudem auf Punkt 2.9. der Vereinbarung hingewiesen. Die Vereinbarung implementiert die Anforderungen, die die Bestimmungen der dänischen Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten an Datenverarbeitungsvereinbarungen stellen. Sofern sich seit dem Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung weitere Anforderungen aus der dänischen Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten oder nationalen ergänzenden Bestimmungen ergeben, sind sich die Parteien darüber einig, dass die erforderlichen Änderungen vorzunehmen sind, so dass die Anforderungen eingehalten werden. Es wird des Weiteren auf Punkt 2.9 der Vereinbarung verwiesen. Der Datenverantwortliche ist verpflichtet, den Datenverarbeiter über die IT-Sicherheitsregeln, die IT-Sicherheitspolitik des Datenverantwortlichen zu informieren und eventuelle, dazugehörende vertiefende IT-Sicherheitsregeln zu befolgen, und der Datenverarbeiter ist seinerseits verpflichtet, sich darüber zu informieren.
DEFINITIONEN UND AUSLEGUNG. Dieser Vertrag enthält eine Reihe in Großbuchstaben geschriebener Begriffe, die teilweise in diesem Abschnitt und teilweise an anderer Stelle definiert sind. Die in diesem Vertrag vorgenommene Einteilung in Abschnitte und Unterabschnitte dient lediglich der Vereinfachung und der besseren Lesbarkeit und hat keinerlei Bedeutung für die Auslegung dieses Vertrages.
DEFINITIONEN UND AUSLEGUNG. Für die Zwecke dieser AGB und aller zugehörigen Dokumente, haben die un- ten in alphabetischer Reihenfolge defi- nierten Begriffe in Großbuchstaben die folgenden Bedeutungen, wobei diese Begriffe je nach Kontext in der Einzahl oder in der Mehrzahl und umgekehrt verwendet werden können:
DEFINITIONEN UND AUSLEGUNG. In diesem Vertrag haben die nachstehenden Begriffe die folgende Bedeutung: Preisliste: die Liste der Preise, die Siblu für die darin genannten Dienstleistungen und Produkte in Rechnung stellt. Mit jedem neuen Vertragsjahr wird die dann gültige Preisliste dem Vertrag als Anlage 5 beigefügt. Die in der Preisliste enthaltenen Tarife können sich während des Vertragsjahres zwischenzeitlich ändern. Die jeweils gültige Fassung der Preisliste ist an der Rezeption des Parks erhältlich. RECRON-Bedingungen: RECRON-Bedingungen für feste Standplätze (siehe Annex 1). Saison: Zeitraum des Jahres zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2023. Schließung: Außerhalb der Saison gelegene Perioden des Kalenderjahres. Stellplatz: Stellplatznummer 'NUMMER', Typ 'CATEGORIE'; eine nähere Beschreibung ist nicht erforderlich, da der Kunde bestätigt, den Stellplatz besucht zu haben. Annex(e): Annex 1: RECRON-Bedingungen für feste Standplätze (V2.1 Februar 2016) Annex 2: Hausordnung des Ferienparks Annex 3: Spezifische Vorschriften Annex 4: Zahlungsbedingungen Annex 5: Preisliste Vertrag beziehungsweise Siblu-Jahresplatzvertrag: dieser Vertrag, wie er zwischen Siblu und dem Kunden geschlossen wurde (einschließlich der Annexe). Die diesem Vertrag angehefteten Annexe sind integraler Bestandteil dieses Vertrages. Im Falle von Widersprüchlichkeiten haben die Bedingungen des Vertrages Vorrang vor den Bedingungen, die als Annex 1 angeheftet sind.