Common use of Vorübergehende Abweichungen Clause in Contracts

Vorübergehende Abweichungen. Der Aufsichtsrat kann vorübergehend von dem Vergütungssystem abweichen, wenn dies im Interesse des langfristigen Wohlergehens der Gesellschaft notwendig ist, so etwa im Falle einer Wirtschafts- oder Unternehmenskrise, im Falle der Notwendigkeit einer Anpassung des Vergütungssystems bei einer erheblichen Veränderung der Unternehmensstrategie zur Sicherstellung einer angemessenen Anreizsetzung oder im Falle von Änderungen in den regulatorischen Rahmenbedingungen.

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Vorübergehende Abweichungen. Der Aufsichtsrat kann vorübergehend von dem Vergütungssystem abweichen, wenn dies im Interesse des langfristigen Wohlergehens der Gesellschaft notwendig ist, so etwa im Falle einer Wirtschafts- oder Unternehmenskrise, im Falle der Notwendigkeit einer Anpassung des Vergütungssystems bei einer erheblichen Veränderung der Unternehmensstrategie zur Sicherstellung einer angemessenen Anreizsetzung oder im Falle von Änderungen in den regulatorischen Rahmenbedingungen. Die Bestandteile des Vergütungssystems, von denen abgewichen werden kann, sind das Verfahren, die Vergütungsstruktur, die Höhe der Vergütung und die Höhe der einzelnen Vergütungsbestandteile. Der Aufsichtsrat kann in diesen Fällen auch neue Vergütungsbestandteile einführen. Die Abweichung vom Vergütungssystem erfordert einen Beschluss des Aufsichtsrats, der auch die zur Abweichung führenden Umstände feststellt.

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Vorübergehende Abweichungen. 1. Der Aufsichtsrat kann vorübergehend von dem Vergütungssystem abweichen, wenn dies im Interesse des langfristigen Wohlergehens der Gesellschaft notwendig ist, so etwa im Falle einer Wirtschafts- oder Unternehmenskrise, im Falle der Notwendigkeit einer Anpassung . Hierzu gehört beispielsweise die Angleichung des Vergütungssystems bei einer erheblichen Veränderung der veränderten Unternehmensstrategie zur Sicherstellung einer angemessenen der adäquaten Anreizsetzung oder im Falle von Änderungen in den regulatorischen Rahmenbedingungeneiner schweren Krise der Automobilindustrie oder der Wirtschaft insgesamt. Die außergewöhnlichen, einer Abweichung zugrundeliegenden und diese erfordernden Umstände sowie die Abweichung vom Vergütungssystem sind durch Aufsichtsratsbeschluss festzustellen.

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Vorübergehende Abweichungen. 1. Der Aufsichtsrat kann vorübergehend von dem Vergütungssystem abweichen, wenn dies im Interesse des langfristigen Wohlergehens der Gesellschaft notwendig ist, so etwa im Falle einer Wirtschafts- oder Unternehmenskrise, im Falle der Notwendigkeit einer Anpassung . Hierzu gehört beispielsweise die Angleichung des Vergütungssystems bei einer erheblichen Veränderung der veränderten Unternehmensstrategie zur Sicherstellung einer angemessenen der adäquaten Anreizsetzung oder im Falle von Änderungen in den regulatorischen Rahmenbedingungeneiner schweren Krise der Wirtschaft insgesamt. Die außergewöhnlichen, einer Abweichung zugrundeliegenden und diese erfordernden Umstände sowie die Abweichung vom Vergütungssystem sind durch Aufsichtsratsbeschluss festzustellen.

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Vorübergehende Abweichungen. Der Aufsichtsrat kann ferner vorübergehend von dem vom Vergütungssystem abweichen, wenn dies im Interesse des langfristigen Wohlergehens der Gesellschaft notwendig erforderlich ist, so etwa zum Beispiel im Falle einer Wirtschafts- oder Unternehmenskrise, im Falle der Notwendigkeit einer Anpassung des Vergütungssystems wenn das Vergütungssystem bei einer erheblichen Veränderung wesentlichen Änderung der Unternehmensstrategie zur Sicherstellung einer angepasst werden muss, um einen angemessenen Anreizsetzung Anreiz zu gewährleisten, oder im Falle von Änderungen in den der regulatorischen Rahmenbedingungen.

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