Common use of Wahlverfahren Clause in Contracts

Wahlverfahren. 1 Die Wahlen in die Personalkommission und die Xxxx der Delegierten finden jeweils im zweiten Jahr nach den ordentlichen Erneuerungswahlen in die Genossenschaftsorgane bzw. im letzten Jahr der Geltungsdauer des Landes-Gesamtarbeitsvertrages statt. Sie sind im ersten Halbjahr durchzuführen. 2 Die Personalkommission und die Delegierten werden in allgemeiner, freier und geheimer Xxxx bestellt. Die Wahlen werden von einer Wahlkom- mission vorbereitet und durchgeführt. Stille Xxxx ist möglich, wenn nicht mehr Kandidaten vorgeschlagen werden, als Mandate zu vergeben sind. 3 Gegen das Wahlergebnis kann Beschwerde an die Wahlkommission geführt werden. Beschwerden sind innert 10 Tagen nach Bekanntgabe des Ergeb- nisses schriftlich und begründet dem Präsidenten der Wahlkommission einzureichen, der sie an letztere weiterleitet. Ihre Entscheidung kann inner- halb von 10 Tagen an die Paritätische Kommission als Schlichtungsstelle weitergezogen werden. Die Paritätische Kommission entscheidet endgültig.

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Samples: Landes Gesamtarbeitsvertrag (L Gav) Für Die Migros Gruppe, Landes Gesamtarbeitsvertrag (L Gav)

Wahlverfahren. 1 Die Wahlen in die Personalkommission Personaldelegation und die Xxxx der Delegierten finden jeweils im zweiten Jahr nach den ordentlichen Erneuerungswahlen in die Genossenschaftsorgane bzw. im letzten ersten Jahr der Geltungsdauer des Landes-Gesamtarbeitsvertrages statt. Sie sind im ersten Halbjahr durchzuführen. 2 Die Personalkommission Personaldelegation und die Delegierten werden in allgemeiner, freier und geheimer Xxxx bestellt. Die Wahlen werden von einer Wahlkom- mission Wahlkommission vorbereitet und durchgeführt. Stille Xxxx ist möglich, wenn nicht mehr Kandidaten Kan- didaten vorgeschlagen werden, als Mandate zu vergeben sind. 3 Gegen das Wahlergebnis kann Beschwerde an die Wahlkommission geführt werden. Beschwerden sind innert 10 Tagen nach Bekanntgabe des Ergeb- nisses schriftlich und begründet dem Präsidenten der Wahlkommission einzureichenein- zureichen, der sie an letztere weiterleitet. Ihre Entscheidung kann inner- halb innerhalb von 10 Tagen an die Paritätische Kommission als Schlichtungsstelle weitergezogen weiter- gezogen werden. Die Paritätische Kommission entscheidet endgültig.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag

Wahlverfahren. 1 Die Wahlen in die Personalkommission und die Xxxx der Delegierten finden jeweils im zweiten Jahr nach den ordentlichen Erneuerungswahlen in die Genossenschaftsorgane bzw. im letzten Jahr der Geltungsdauer des Landes-Gesamtarbeitsvertrages statt. Sie sind im ersten Halbjahr durchzuführen. 2 Die Personalkommission und die Delegierten werden in allgemeiner, freier und geheimer Xxxx bestellt. Die Wahlen werden von einer Wahlkom- mission Wahlkommissi- on vorbereitet und durchgeführt. Stille Xxxx ist möglich, wenn nicht mehr Kandidaten vorgeschlagen werden, als Mandate zu vergeben sind. 3 Gegen das Wahlergebnis kann Beschwerde an die Wahlkommission geführt ge- führt werden. Beschwerden sind innert 10 Tagen nach Bekanntgabe des Ergeb- nisses Ergebnisses schriftlich und begründet dem Präsidenten der Wahlkommission Wahlkommis- sion einzureichen, der sie an letztere weiterleitet. Ihre Entscheidung kann inner- halb innerhalb von 10 Tagen an die Paritätische Kommission als Schlichtungsstelle Schlichtungs- stelle weitergezogen werden. Die Paritätische Kommission entscheidet endgültig.

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Samples: Landes Gesamtarbeitsvertrag (L Gav)