Wann liegt ein Versicherungsfall vor?. Sie haben auf der Reise Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie wegen eines der nachfolgend aufgeführten Schadenereignisse, die den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschaden) oder die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge hatten, für diese Folgen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
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Wann liegt ein Versicherungsfall vor?. Sie haben auf der Reise Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie wegen eines der nachfolgend aufgeführten Schadenereignisse, die den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschaden) oder ), die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) oder soweit tariflich vereinbart, einen Vermögensschaden zur Folge hatten, für diese Folgen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
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Wann liegt ein Versicherungsfall vor?. Soweit gemäß Tarifbeschreibung mitversichert, haben Sie haben auf der Reise Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie wegen eines der nachfolgend aufgeführten Schadenereignisse, die den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung Gesund heitsschädigung von Menschen (Personenschaden) oder die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge hatten, für diese Folgen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
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Wann liegt ein Versicherungsfall vor?. Sie haben auf der Reise Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie wegen eines der nachfolgend aufgeführten SchadenereignisseSchade- nereignisse, die den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung Gesundheits- schädigung von Menschen (Personenschaden) oder ), die Beschädigung Beschä- digung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) oder soweit tariflich vereinbart, einen Vermögensschaden zur Folge Fol- ge hatten, für diese Folgen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen Haft- pflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
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Samples: www.reisepolice.com
Wann liegt ein Versicherungsfall vor?. Sie haben auf der Reise Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie wegen eines der nachfolgend aufgeführten Schadenereignisse, die den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschaden) oder die Beschädigung Beschä- digung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge hatten, für diese Folgen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
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