Wartefrist. Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf von 3 Monaten ab dem verein- barten Versicherungsbeginn eintreten, besteht kein Versicherungs- schutz. Dieser Ausschluss gilt nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen, die nach Versicherungsbeginn abgeschlos- sen werden.
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Sources: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung, Rechtsschutz Versicherung
Wartefrist. Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf von 3 Monaten ab dem verein- barten Versicherungsbeginn eintreten, besteht kein Versicherungs- schutz. Dieser Ausschluss gilt nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen Ansprüche aus VerträgenUnfallereignissen, die nach Versicherungsbeginn abgeschlos- sen werdeneintreten.
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Wartefrist. Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf von 3 Monaten ab dem verein- barten vereinbar- ten Versicherungsbeginn eintreten, besteht kein Versicherungs- schutzVersicherungsschutz. Dieser Ausschluss gilt nicht für – die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus Unfall- ereignissen und – die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus VerträgenMiet- und Pachtver- trägen, die nach Versicherungsbeginn abgeschlos- sen abgeschlossen werden.
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Wartefrist. Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf von 3 Monaten ab dem verein- barten Versicherungsbeginn eintreten, besteht kein Versicherungs- schutz. Dieser Ausschluss gilt nicht für – die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus Unfall- ereignissen und – die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus VerträgenArbeits- und Lehrver- trägen, die nach Versicherungsbeginn abgeschlos- sen abgeschlossen werden.
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Sources: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung
Wartefrist. Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf von 3 Monaten ab dem verein- barten vereinbarten Versicherungsbeginn eintreten, besteht kein Versicherungs- schutzVersiche- rungsschutz. Dieser Ausschluss gilt nicht für – die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus Unfall- ereignissen und – die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus VerträgenMiet- und Pachtver- trägen, die nach Versicherungsbeginn abgeschlos- sen abgeschlossen werden.
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Sources: Vertragsgrundlagen
Wartefrist. Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf von 3 Monaten ab dem verein- barten vereinbarten Versicherungsbeginn eintreten, besteht kein Versicherungs- schutzVersicherungsschutz. Dieser Ausschluss gilt nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen Ansprüche aus VerträgenUnfallereignissen, die nach Versicherungsbeginn abgeschlos- sen werdeneintreten.
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Sources: Rechtsschutz Versicherung
Wartefrist. Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf von 3 Monaten ab dem verein- barten Versicherungsbeginn eintreten, besteht kein Versicherungs- schutz. Dieser Ausschluss gilt nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen, die nach Versicherungsbeginn abgeschlos- sen abgeschlossen werden.
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Sources: Vertragsgrundlagen
Wartefrist. Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf von 3 Monaten ab dem verein- barten Versicherungsbeginn eintreten, besteht kein Versicherungs- schutz. Dieser Ausschluss gilt nicht für – die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus Unfall- ereignissen und – die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus VerträgenArbeits- und Lehr- verträgen, die nach Versicherungsbeginn abgeschlos- sen abgeschlossen werden.
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Sources: Vertragsgrundlagen
Wartefrist. Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf von 3 drei Monaten ab dem verein- barten vereinbarten Versicherungsbeginn eintreten, besteht kein Versicherungs- schutzVersicherungsschutz. Dieser Ausschluss gilt nicht für Davon ausgenommen ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen Geltend- machung von Schadenersatzansprüchen aus VerträgenUnfallereignissen, die welche nach Versicherungsbeginn abgeschlos- sen werdeneintreten.
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Sources: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung
Wartefrist. Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf von 3 drei Monaten ab dem verein- barten vereinbarten Versicherungsbeginn eintreten, besteht kein Versicherungs- schutzVersi- cherungsschutz. Dieser Ausschluss gilt nicht für Davon ausgenommen ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus VerträgenUnfallereignissen, die welche nach Versicherungsbeginn abgeschlos- sen werdeneintreten.
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Sources: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung
Wartefrist. Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf von 3 drei Monaten ab dem verein- barten vereinbarten Versicherungsbeginn eintreten, besteht kein Versicherungs- schutzVersicherungsschutz. Dieser Ausschluss gilt nicht für Davon ausgenommen ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen Gel- tendmachung von Schadenersatzansprüchen aus VerträgenUnfaller- eignissen, die welche nach Versicherungsbeginn abgeschlos- sen werdeneintreten.
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