Common use of Wartefrist Clause in Contracts

Wartefrist. Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf von 3 Monaten ab dem vereinbar- ten Versicherungsbeginn eintreten, besteht kein Versicherungsschutz. Dieser Ausschluss gilt nicht für – die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus Unfall- ereignissen und – die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtver- trägen, die nach Versicherungsbeginn abgeschlossen werden.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung, Rechtsschutz Versicherung

Wartefrist. Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf von 3 Monaten ab dem vereinbar- ten verein- barten Versicherungsbeginn eintreten, besteht kein VersicherungsschutzVersicherungs- schutz. Dieser Ausschluss gilt nicht für – die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus Unfall- ereignissen und – die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtver- trägenVerträgen, die nach Versicherungsbeginn abgeschlossen werden.

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Samples: Vertragsgrundlagen

Wartefrist. Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf von 3 Monaten ab dem vereinbar- ten vereinbarten Versicherungsbeginn eintreten, besteht kein Versicherungsschutz. Dieser Ausschluss gilt nicht für – die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen Ansprüche aus Unfall- ereignissen und – die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtver- trägenUnfallereignissen, die nach Versicherungsbeginn abgeschlossen werdeneintreten.

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Samples: Rechtsschutz Versicherung

Wartefrist. Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf von 3 drei Monaten ab dem vereinbar- ten vereinbarten Versicherungsbeginn eintreten, besteht kein Versicherungsschutz. Dieser Ausschluss gilt nicht für – Davon ausgenommen ist die Geltendmachung Geltend- machung von Schadenersatzansprüchen aus Unfall- ereignissen und – die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtver- trägenUnfallereignissen, die welche nach Versicherungsbeginn abgeschlossen werdeneintreten.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung

Wartefrist. Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf von 3 drei Monaten ab dem vereinbar- ten vereinbarten Versicherungsbeginn eintreten, besteht kein VersicherungsschutzVersi- cherungsschutz. Dieser Ausschluss gilt nicht für – Davon ausgenommen ist die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus Unfall- ereignissen und – die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtver- trägenUnfallereignissen, die welche nach Versicherungsbeginn abgeschlossen werdeneintreten.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung

Wartefrist. Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf von 3 Monaten ab dem vereinbar- ten verein- barten Versicherungsbeginn eintreten, besteht kein VersicherungsschutzVersicherungs- schutz. Dieser Ausschluss gilt nicht für – die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus Unfall- ereignissen und – die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- Arbeits- und Pachtver- trägenLehr- verträgen, die nach Versicherungsbeginn abgeschlossen werden.

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Samples: Vertragsgrundlagen

Wartefrist. Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf von 3 drei Monaten ab dem vereinbar- ten vereinbarten Versicherungsbeginn eintreten, besteht kein Versicherungsschutz. Dieser Ausschluss gilt nicht für – Davon ausgenommen ist die Geltendmachung Gel- tendmachung von Schadenersatzansprüchen aus Unfall- ereignissen und – die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtver- trägenUnfaller- eignissen, die welche nach Versicherungsbeginn abgeschlossen werdeneintreten.

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Samples: Rechtsschutz Versicherung

Wartefrist. Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf von 3 Monaten ab dem vereinbar- ten verein- barten Versicherungsbeginn eintreten, besteht kein VersicherungsschutzVersicherungs- schutz. Dieser Ausschluss gilt nicht für – die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus Unfall- ereignissen und – die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- Arbeits- und Pachtver- Lehrver- trägen, die nach Versicherungsbeginn abgeschlossen werden.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung

Wartefrist. Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf von 3 Monaten ab dem vereinbar- ten vereinbarten Versicherungsbeginn eintreten, besteht kein VersicherungsschutzVersiche- rungsschutz. Dieser Ausschluss gilt nicht für – die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus Unfall- ereignissen und – die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtver- trägen, die nach Versicherungsbeginn abgeschlossen werden.

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Samples: Vertragsgrundlagen