Common use of Wartefrist Clause in Contracts

Wartefrist. 5.1 Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf von sechs Monaten ab dem für das jeweils versicherte Risiko vereinbarten Versicherungsbeginn eintreten, besteht kein Versiche- rungsschutz (vgl. Artikel 1). 5.2 Neben der allgemeinen Wartefrist des Pkt. 5.1 gelten die besonderen Fristen des Pkt. 3.

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Samples: Rechtsschutz Versicherung, Rechtsschutz Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Rechtsschutz Versicherung

Wartefrist. 5.1 4.1 Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf von sechs Monaten ab dem für das jeweils versicherte Risiko vereinbarten Versicherungsbeginn eintreten, besteht kein Versiche- rungsschutz (vgl. Artikel 1). 5.2 4.2 Neben der allgemeinen Wartefrist des Pkt. 5.1 gelten gilt die besonderen Fristen besondere Frist des Pkt. 33.1.

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