Common use of Wartefrist Clause in Contracts

Wartefrist. Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf von drei Monaten ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn eintreten, besteht kein Versicherungsschutz, ausgenommen im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gemäß Artikel 24.2.4.

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Samples: www.versichern24.at, www.wuestenrot.at

Wartefrist. Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf von drei Monaten ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn eintreten, besteht kein Versicherungsschutz, ausgenommen im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gemäß Artikel 24.2.4Punkt 2.4.

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Samples: durchblicker.at, makler.chegg.net

Wartefrist. Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf von drei 3 Monaten ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn eintreten, besteht kein Versicherungsschutz. Ausfallsversicherung, ausgenommen im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gemäß Artikel 24.2.4.Besondere Bedingung RS 202-4

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Samples: www.wko.at