Warteliste Musterklauseln

Warteliste. Ein Platz auf der Warteliste gilt als verbindliche Anmeldung. Sie rücken automatisch nach, wenn ein Teilnehmer entfällt. Die/der Spieler/in ist selber dafür verantwortlich im Sekretariat zu erfragen oder online auf unserer Internet-Seite im Bereich „Turnierreservierung“ zu prüfen, ob sie/er nachgerückt ist.
Warteliste. Im Falle der Nichtverfügbarkeit eines Kursplatzes, hat der Kunde die Möglichkeit, sich auf einer Warteliste zu registrieren (im Rahmen der Verfügbarkeit). Kommt es zu Absagen von angemeldeten Kursteilnehmern vor Ablauf der Absagefrist, wird der 1. Kunde der Warteliste automatisch in den Kurs eingetragen und hierüber per Email informiert. Nach Ablauf der Absagefrist kann man telefonisch nachfragen, ob Plätze frei geworden sind, oder versuchen sich neu anzumelden. Zu Beginn der Klasse haben Kunden auf der Warteliste Vorrang wenn Kursplätze verfügbar werden.
Warteliste. Die BGSTn der KVS führen für jede Fach- gruppe in Planungsbereichen, die von Zu- lassungsbeschränkungen betroffen sind, eine Warteliste. In die Warteliste werden auf Antrag Ärzte und Therapeuten, die Interesse an einer Niederlassung im betroffenen Ge- biet haben und in einem Arztregister einer Kassenärztlichen Vereinigung eingetragen sind, aufgenommen (§ 103 Abs. 5 SGB V). Die Eintragung in die Warteliste der KVS für einen Planungsbereich führt nicht dazu, dass der Arzt oder Therapeut über die Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen oder ausge- schriebene Vertragsarztsitze informiert wird und ersetzt auch nicht die Bewerbung um ei- nen ausgeschriebenen Vertragsarztsitz. Da- mit wird nur das Interesse an einer Niederlas- sung dokumentiert. Die Eintragung in die Warteliste bewirkt kei- nen Rechtsanspruch auf eine Zulassung. Die Dauer der Eintragung ist unter anderem ein Auswahlkriterium für die Entscheidung des Zulassungsausschusses über die Zulassung im Rahmen eines Auswahlverfahrens nach § 23 Abs. 3 Bedarfsplanungs-Richtlinie Ärzte.
Warteliste. Sind alle Plätze vergeben, erhalten teilnahmeberechtigte Interessierte einen Wartelistenplatz. Sie werden umgehend über ihre angegebene Telefonnummer oder E-Mail-Adresse informiert, sobald ein Platz frei wird und sie nachrücken können. Dies kann unter Umständen sehr kurzfristig vor Veranstaltungsbeginn sein.
Warteliste. Erfüllen mehrere Bewerbungen im Sinne von Art. 6 die gleichen Voraussetzungen, ist die Zuteilung in der Reihenfolge der zeitlich früheren Bewerbung vorzunehmen. Ausnahmen von der Zuteilung gemäss Art. 6 können nur in begründeten Fällen durch die Kommission Bauten und Anlagen erfolgen. Das Geschäftsfeld Bau führt hierzu eine Warteliste. Für Neuanmeldungen wird eine Gebühr von CHF 100.00 erhoben, die nicht rückzahlbar ist. Zudem wird für jede Bewerbung eine jährliche Bearbeitungsgebühr von CHF 60.00 in Rechnung ge- stellt. Wird diese Gebühr nicht bis zum 31. Xxxx des jeweiligen Jahres bezahlt, wird die Bewerbung von der Warteliste gestrichen. Die Person, die sich bewirbt, muss mindestens 16 Jahre alt sein. Die Vereinbarungen mit der Starflotte LUV und dem Regattaverein Brunnen gehen den vorangehenden Bestimmungen (Art. 6 und 7) vor.
Warteliste. 12.1 Sollten während des Laufes einer Reservierungsfrist mehrere Bieter für das Grundstück ebenfalls einen Teilnahmeantrag einreichen, wird Niedersachsen Ports diese auf eine 12.2 Für den Fall, dass - sich mehrere geeignete Bieter mit geeigneten Projekten dafür entscheiden, auf der Warteliste für das Grundstück zu verbleiben und - über dieses Grundstück während der bereits laufenden Reservierungsfrist kein Grundstücksvertrag geschlossen wird, so dass dieses Grundstück wieder in das Verhandlungskontingent zurückfällt,‌ werden sämtliche Bieter entsprechend ihrer Eintragung auf der Warteliste behandelt. Das Grundstück wird dann im Rahmen der Regelungen gem. Ziff. 11 verhandelt. 12.3 Wird hingegen ein Grundstücksvertrag für das betreffende Grundstück geschlossen, ist das Vergabeverfahren beendet.
Warteliste. 5.6.1. Sollten mehr Kaufinteressierte bestehen, als Tickets verfügbar sind oder der Vorverkauf ausverkauft sein, kann der Veranstalter eine Warteliste über das Ticketsystem aktivieren. Über diese Warteliste werden wieder verfügbare Tickets (z.B. Stornierungen) angeboten, jedoch nicht ausschließlich. 5.6.2. Über die Warteliste darf sich der Interessent maximal einmal für ein Ticket registrieren. 5.6.3. Bei der Warteliste müssen eine gültige E-Mail-Adresse und ein Vor- und Zuname laut amtlichen Dokument mit Lichtbild (z.B. Personalausweis, Reisepass, Identitätskarte) angegeben werden. 5.6.4. Mehrfache Registrierungen über mehrere E-Mail-Adresse und Namen (z.B. Abkürzungen, Kosenamen) auf der Warteliste sind unzulässig und führen zur Streichung von der Warteliste aller zusätzlichen mehrfachen Registrierungen. Bei Wiederholung behalten wir uns das Recht vor, auch die Erstregistrierung zu streichen und/oder getätigte Käufe kostenpflichtig zu stornieren. 5.6.5. Es besteht durch die Registrierung zur Warteliste kein Anspruch auf ein Ticket. 5.6.6. Mögliche freie Tickets werden automatisiert über die Warteliste den registrierten Interessenten nach und nach per E-Mail angeboten. Dem Interessenten wird ein Code mit einer genannten Ablauffrist zugesendet, der den Kauf eines Tickets ermöglicht. 5.6.7. Ein Recht auf den Erwerb eines Tickets nach Ablauf des Codes aus 5.6.6 besteht nicht. Nach Ablauf des Codes wird das Ticket einem anderen Interessenten automatisiert angeboten.
Warteliste. Ist ein Kurs/Event ausgebucht, wird auf Wunsch der Interessent*innen eine Warteliste geführt. Das AtelierFoif informiert über allfällig frei gewordene Plätze.
Warteliste. Das Sekretariat der Liegenschaftenkommission führt hierzu eine Warteliste. Die Warteliste ist öffentlich einsehbar. Für Neuanmeldungen wird eine Gebühr von Fr. 100.00 erhoben, die nicht rückzahlbar ist. Zudem wird den Bewerbern eine jähr- liche Bearbeitungsgebühr von Fr. 60.00 in Rechnung gestellt. Wird diese Gebühr nicht bis zum 31. Xxxx des jeweiligen Jah- res bezahlt, wird der Bewerber von der Warteliste gestrichen. Der Bewerber muss mindestens 16 Jahre alt sein. Der Mietrechtsvertrag mit der Starflotte LUV geht den voran- gehenden Bestimmungen (Art. 6 und 7) vor. Art. 8 Sobald dem Bewerber ein Standplatz zugeteilt worden ist, hat er mit der Gemeinde einen privatrechtlichen Mietvertrag zu unterzeichnen. Die Bestimmungen der vorliegenden Hafenordnung müssen im Mietvertrag zum integrierenden Bestandteil des Mietvertrages erklärt werden. Der Mietvertrag darf von den Bestimmungen der Art. 9 bis 21 nicht abweichen.

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  • Haustiere Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt.

  • Überstunden Überstunden werden vergütet und/oder in Freizeit ausgeglichen. Tägliche und wöchentliche Ausbildungszeit10 Name/Anschrift der Ausbildungsstätte und den mit dem Betriebssitz für die Ausbildung üblicherweise zusammen- hängenden Bau-, Montage- und sonstigen Arbeitsstellen statt. Die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit beträgt Stunden.11 Die durchschnittliche wöchentliche Ausbildungszeit beträgt Der Ausbildungsnachweis wird wie folgt geführt: Es besteht ein Urlaubsanspruch Werktage Arbeitstage § 12 – Sonstige Vereinbarungen12 ; Hinweis auf anzuwendende Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen schriftlich elektronisch Anlage gemäß § 4 Nr. 1 des Berufsausbildungsvertrages13 Die beigefügten weiteren Bestimmungen (Blatt 3 / Ausfertigung für Auszubildende / S. 3 und S. 4) sind Gegenstand dieses Vertrages. Ort, Datum Unterschrift der/des Auszubildenden Stempel und Unterschrift des Ausbildenden Unterschrift(en) der/des gesetzlichen Vertreter/s

  • Abwerbeverbot Der Auftraggeber darf keine ande- ren Auftraggeber oder Mitarbeiter von NFG abwer- ben. Diese Vereinbarung hat drei Jahre über ein et- waiges Vertragsende hinaus Bestand. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist eine Konventi- onalstrafe in der Höhe von EUR 50.000,00 je Verstoß zu bezahlen.

  • Einbruchdiebstahl Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb 3.2.1 in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels eines Schlüssels, dessen Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist (falscher Schlüssel) oder mittels anderer Werkzeuge eindringt; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind; 3.2.2 in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder falsche Schlüssel (siehe Ziffer 3.2.1) oder andere Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind; 3.2.3 aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen entwendet, nachdem er sich in das Gebäude eingeschlichen oder dort verborgen gehalten hatte; 3.2.4 in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf frischer Tat angetroffen wird und eines der Mittel nach Ziffer 3.3.1.1 oder Ziffer 3.3.1.2 anwendet, um sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten; 3.2.5 mittels richtiger Schlüssel, die er innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes durch Einbruchdiebstahl oder durch Raub nach Ziffer 3.3 an sich gebracht hatte, in einen Raum eines Gebäudes eindringt oder dort ein Behältnis öffnet; 3.2.6 in einen Raum eines Gebäudes mittels richtigem Schlüssel eindringt, den er - innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes - durch Diebstahl an sich gebracht hatte, vorausgesetzt, dass weder der Versicherungsnehmer noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatte.

  • Todesfall Für den Monat, in dem die →versicherte Person an einem Tag stirbt, der nicht der letzte Tag des Monats ist, können wir für diese Person den Beitrag nur anteilig für jeden versicherten Tag verlan- gen.

  • Sehhilfen sind, abweichend von § 4 Nr. 2 d) Satz 6 Teil II AVB/KK 2013, unabhängig von der Anzahl erstattungsfähig zu 100 %, maximal 300 EUR innerhalb von jeweils drei Kalenderjahren ab Versicherungsbeginn.

  • Umweltschutz (§ 4 Absatz 7 Nummer 5) zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungs- betrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltscho- nenden Energie- und Materialverwendung nutzen d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer um- weltschonenden Entsorgung zuführen

  • Ferien 1 Der Mitarbeiter hat Anspruch auf 5 Wochen Ferien pro Jahr (35 Kalendertage pro Jahr, 2,92 Kalendertage pro Monat). 2 Für ein angebrochenes Arbeitsjahr besteht ein anteilsmässiger Anspruch auf Ferien 3 Die Ferien sind in der Regel zusammenhängend und im Verlauf des entspre- chenden Arbeitsjahres zu gewähren. Wenigstens 2 Ferienwochen müssen zusammenhängen. 4 Vom Arbeitgeber angeordnete Ferien sind mindestens 1 Monat vor Beginn anzukündigen, ausser im gekündigten Arbeitsverhältnis oder in den letzten 2 Monaten eines auf feste Zeit abgeschlossenen Arbeitsvertrages. 5 Am Ende des Arbeitsverhältnisses nicht bezogene Ferientage sind mit je 1/30 des monatlichen Bruttolohnes zu bezahlen. 6 Ist eine Auszahlung des Ferienlohnes Ende Monat oder im Stundenlohn zu- lässig, beträgt die Ferienentschädigung 10,65%. Kommentar Ferienanspruch Der L-GAV sieht 5 Wochen Ferien bei einer 42-Stunden-Woche (für Kleinbetriebe 45-Stunden und für Saisonbetriebe 43,5-Stunden-Woche gemäss L-GAV Art. 15 Ziff. 1) vor. Teilzeitmitarbeiter haben, gemessen an ihrem Pensum, grundsätzlich denselben Ferienan- spruch wie Vollzeitmitarbeiter. Auch Teilzeitmitarbeiter haben somit 5 Wochen Ferien. Während den Ferien erhalten sie denselben Lohn wie während ihrer Arbeitszeit. Es wird empfohlen, Teilzeitmitarbeiter mit regelmässigen oder grösseren Pensen im Monatslohn zu beschäftigen. Die prozentuale Entschädigung des Ferienguthabens mit 10,65% (für 5 Wochen Ferien pro Jahr) kann bei grösseren oder regelmässigen Pensen gegen das Abgel- tungsverbot der Ferien verstossen und wird daher nur für kurze und unregelmässige Arbeitsein- sätze empfohlen.

  • Baukostenzuschüsse 2.1. Der Kunde zahlt einen weiteren Baukostenzuschuss (BKZ), wenn der Kunde seine Leistungsanforderung (maximale Wärmeleistung/Anschlusswert) wesentlich erhöht. Wesentlichkeit ist dann anzunehmen, wenn eine Leistungssteigerung von 25 % erzielt wird. 2.2. Als angemessener BKZ zu den auf den Kunden entfallenden Kosten für die Erstellung oder Verstärkung von der örtlichen Versorgung dienenden Verteilungsanlagen gilt ein Anteil von 70 % dieser Kosten.

  • Diebstahl Aufgrund der Versicherungsbedingungen für das entliehene Endgerät ist bei Diebstahl des überlassenen Leihgeräts - durch die Lernende oder den Lernenden, beziehungsweise durch die Erziehungsberechtigten, umgehend eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Die polizeiliche Anzeige ist unmittelbar der Schulleitung vorzulegen. - (ggf. versicherungsbedingt anderslautende Regelung)