Wartezeit für Weitere Elementargefahren. Abweichend von § 20.1 VHB beginnt der Versicherungsschutz für die Naturgefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Dachlawinen, Vulkanausbruch mit dem Ablauf von einem Monat ab Versicherungsbeginn (Wartezeit).
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Wartezeit für Weitere Elementargefahren. Abweichend von § 20.1 VHB beginnt der Versicherungsschutz für die Naturgefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Dachlawinen, Vulkanausbruch mit dem Ablauf von einem Monat ab Versicherungsbeginn (Wartezeit).
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Wartezeit für Weitere Elementargefahren. Abweichend von § 20.1 VHB 2 DEG-VGB 2018 Abschnitt B beginnt der Versicherungsschutz für die Naturgefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Dachlawinen, Vulkanausbruch mit dem Ablauf von einem Monat 4 Wochen ab Versicherungsbeginn (Wartezeit).
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Wartezeit für Weitere Elementargefahren. Abweichend von § 20.1 VHB 2 DEG-VGB 2021 Abschnitt B beginnt der Versicherungsschutz für die Naturgefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Dachlawinen, Vulkanausbruch mit dem Ablauf von einem Monat 4 Wochen ab Versicherungsbeginn (Wartezeit).
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