Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten? Musterklauseln

Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten?. Wagniswegfall (z. B. durch Fahrzeugverschrottung)
Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten?. G.7.1 Übergang der Versicherung auf den Erwerber
Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten?. G.7.1 Übergang der Versicherung auf den Erwerber Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht die Versicherung auf den Erwerber über. Dies gilt nicht für die Kraftfahrtunfallversicherung und den Fahrerschutz. G.7.2 Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag entsprechend den Angaben des Erwerbers, wie wir sie bei einem Neuabschluss des Vertrags verlangen würden, anzupassen. Das gilt auch für die SF-Klasse des Erwerbers, die entsprechend seines bisherigen Schadenverlaufs ermittelt wird. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag, der auf den Übergang der Versicherung folgt. G.7.3 Den Beitrag für die laufende Zahlungsperiode können wir entweder von Ihnen oder vom Erwerber verlangen. G.7.4 Anzeige der Veräußerung Sie und der Erwerber sind verpflichtet, uns die Veräußerung des Fahrzeugs unver- züglich anzuzeigen. Unterbleibt die Mitteilung, droht unter den Voraussetzungen des § 97 Versicherungsvertragsgesetz der Verlust des Versicherungsschutzes.
Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten?. G.7.1 Übergang des Versicherungsvertrags auf den Erwerber G.7.2 Beitragsberechnung nach Übergang auf den Erwerber G.7.3 Von wem können wir den Beitrag verlangen? G.7.4 Die Veräußerung muss uns angezeigt werden
Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten?. Wagniswegfall H Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen, Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen, Wechselkenn- zeichen
Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten?. G.7.1 Übergang der Versicherung auf den Erwerber‌ Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht die Versicherung auf den Erwerber über. Dies gilt nicht für die Insassen-Unfallversicherung und die Fahrerschutz-Versicherung. G.7.2 Beitragsanpassung für den Erwerber‌ Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag entsprechend den Angaben des Erwerbers, wie wir sie bei einem Neuabschluss des Vertrags verlangen würden, anzupassen. Das gilt auch für die SF- Klasse des Erwerbers, die entsprechend seines bisherigen Schadenverlaufs ermittelt wird. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag, der auf den Übergang der Versicherung folgt. G.7.3 Beitrag für die laufende Zahlungsperiode‌ Den Beitrag für die laufende Zahlungsperiode können wir nach unserer Xxxx entweder von Ihnen oder vom Erwerber verlangen. G.7.4 Anzeige der Veräußerung‌ Sie und der Erwerber sind verpflichtet, uns die Veräußerung des Fahrzeugs unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, droht unter den Voraussetzungen des § 97 Versicherungsvertragsgesetz der Verlust des Versicherungsschutzes. G.7.5 Kündigung des Vertrags‌ Im Falle der Veräußerung können der Erwerber nach G.2.5 und G.2.6 oder wir nach G.3.7 den Vertrag kündigen. Dann können wir den Beitrag nur von Ihnen verlangen. G.7.6 Zwangsversteigerung‌ Die Regelungen G.7.1 bis G.7.5 sind entsprechend anzuwenden, wenn Ihr Fahrzeug zwangsversteigert wird.
Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten?. G.7.1 Übergang der Versicherung auf den Erwerber G.7.2 Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag entsprechend den Angaben des Erwerbers anzupassen, wie wir sie bei einem Neuabschluss des Vertrags verlangen würden. Das gilt auch für die SF-Klasse des Erwerbers, die entsprechend seines bisherigen Schadenverlaufs ermittelt wird. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag, der auf den Übergang der Versicherung folgt. G.7.3 Den Beitrag für die laufende Zahlungsperiode können wir entweder von Ihnen oder vom Erwerber verlangen.
Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten?. G.7.1 Übergang der Versicherung auf den Erwerber Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht die Versicherung auf den Erwerber über. Dies gilt nicht für die Kfz-Unfallversicherung und beim Fahrer- schutz. G.7.2 Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag entspre- chend den Angaben des Erwerbers, wie wir sie bei einem Neuabschluss des Vertrags verlangen würden, anzupassen. Das gilt auch für die G.7.3 Den Beitrag für die laufende Zahlungsperiode können wir entweder von Ihnen oder vom Erwerber verlangen.
Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten?. G.7.1 Übergang des Versicherungsvertrags auf den Erwerber G.7.2 Die Veräußerung muss uns angezeigt werden G.7.3 Kündigung des Vertrags G.7.4 Zwangsversteigerung des Fahrzeugs