WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? Musterklauseln

WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?. Befinden sich diese Wertsachen außerhalb von Geldschränken oder Safes (gemäß nachstehenden Unterpunkten) oder sind solche unversperrt, ist die Entschädigung begrenzt mit • EUR 2.000,00 für Bargeld und Valuten • EUR 2.000,00 für Sparbücher und sonstige Inhaberpapiere • EUR 15.000,00 für Modeschmuck, echten Schmuck, Edel-, Halbedel- sowie Schmucksteine, Perlen, sonstige Sachen aus (auch teil- weise) Edelmetall, Briefmarken und Münzensammlungen sowie Münzen, deren Wert den Nenn- betrag übersteigt. Befinden sich diese Wertsachen im ordnungsgemäß versperrten • Geldschrank mit mindestens 100 kg Gewicht und Feuerschutz- isolierung, ist die Entschädigung begrenzt mit EUR 20.000,00 • Geldschrank der Sicherheitsklasse IV oder EN 0, ist die Entschädi- gung begrenzt mit EUR 40.000,00 • Geldschrank besser als ein Geld- schrank der Sicherheitsklasse IV oder EN 0 oder im Safe der Sicherheitsklasse III oder EN 1, ist die Entschädigung begrenzt mit EUR 60.000,00. • Geldschrank der Sicherheitsklasse EN 2 ist die Entschädigung begrenzt mit EUR 100.000,00. • Geldschrank der Sicherheitsklasse EN 3 ist die Entschädigung begrenzt mit EUR 200.000,00.
WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?. Weiters Kraftfahrzeug-Zubehör, Schlauchboote unabhängig vom Antrieb, Ruderboote, Surfgeräte, Krankenfahrstühle (auch motor- betriebene), Kinderwagen, (E-)Fahrräder, Pedelecs, (E-) Scooter, Segways, Flugdrachen, Gleitschirme, Modelle (auch motorbetriebene Automodelle und Schiffsmodelle) sowie Sportgeräte und -utensilien.
WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?. Mein Zuhause – einfach erklärt. Stand November 2021 2.1. WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?
WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?. Bei Sachschäden verzichten wir daher auf den Einwand der Leistungs- freiheit gemäß § 61 Versicherungs- vertragsgesetz. Bei Sachschäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden,bestehtjedochkeinVersicherungs- schutz.
WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?. DECKUNG COMFORT EXTRA XXX
WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?. Leitungswasser Was ist versichert?
WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?. Versicherte Sachen (und be- sondere Entschädigungsgrenzen)
WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? a) Schäden, die vor Beginn des Versicherungsschutzes entstanden sind, auch wenn sie erst nach Beginn des Versicherungsschutzes in Erscheinung treten; b) Bruchschäden an Armaturen oder angeschlossenen Einrich- tungen; c) Bruchschäden an den, in den versicherten Anlagen (siehe oben bei „Versicherte Sachen“ für die Ei- genheimversicherung unter Punkt
WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT? bereich für die Haushaltsversiche- rung inkl. Privat- und Sporthaft- pflicht“ Punkt (1) a)). • Scheiben der Innenverglasung wie Möbel-, Bilderverglasungen und Wandspiegel. • Aquarien und Terrarien aus Glas (unabhängig ihrer Bauart). Auch Folgeschäden am Inhalt von Aquarien oder Terrarien gelten als mitversichert. • Glasbruch: Verglasungen von Maschinen und Geräten, zu diesen zählen ausschließlich Koch-, Küchen- und Heizgeräte wie Ceran- und Induktionskochflächen, Back ofen-/Dampfgarer/Mikrowellen- gläser, Einlegeböden in Kühl-/ Weinkühlschränken Tiefkühltru hen, Sichtfenster von Kaminen und Öfen aus Glas. Nicht jedoch jede Art von Ver- glasungen von Mediengeräten wie TV-Geräten, Bildschirmen, Laptops, Tablets, Handys und ähnliches sowie Schmuck-/Uhren verglasungen. • Sanitäreinrichtungen aus Glas (wie z.B. Waschtische, Bidets, Badewannen, Duschtassen, Duschwände/-kabinen, Spritz- schutzwände). Schäden durch Glasbruch an Sanitäreinrichtun- gen aus Glas sind auch dann mitversichert, wenn diese Sanitär- einrichtungen zu den in der Ver- sicherungs-Urkunde dokumen- tierten Versicherungsräumlich- keiten eines Ein- oder Zweifami- lienhauses gehören und der Wohnungsinhaber Eigentümer dieses Gebäudes ist. • Glasbausteine Die Versicherung der in den vor- stehenden Unterpunkten dieses Punkts a) genannten Sachen gilt jeweils auch dann, wenn die an- geführten Sachen aus glasähn- lichen Kunststoffen (wie z.B. Plexi-, Acryl-Glas) gefertigt sind.
WAS IST IN DEN PAKETEN VERSICHERT?. Scheiben sowie Blei-, Messing-, Kunstverglasungen, Glasbausteine, Lichtkuppeln – auch wenn die angeführten Sachen aus glasähn- lichen Kunststoffen (wie z.B. Plexi-, Acryl-Glas) gefertigt sind.