Was leisten wir?. (1) Was wir ersetzen Wir ersetzen den unfallbedingten Personenschaden (z. B. Verdienstausfall, Hinterbliebenenrente, Schmerzensgeld) so, als ob ein Dritter schadenersatz- pflichtig wäre. Dabei leisten wir nach den deutschen gesetzlichen Schadener- satzbestimmungen des Privatrechts. Die Kosten eines Rechtsanwalts ersetzen wir nur, wenn wir mit der Zahlung der Entschädigung im Verzug sind.
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Was leisten wir?. (1) Was wir ersetzen Wir ersetzen den unfallbedingten Personenschaden (z. z.B. VerdienstausfallVer- dienstausfall, Hinterbliebenenrente, Schmerzensgeld) so, als ob ein Dritter schadenersatz- pflichtig schadenersatzpflichtig wäre. Dabei leisten wir nach den deutschen gesetzlichen Schadener- satzbestimmungen Schadenersatzbestimmungen des PrivatrechtsPrivat- rechts. Die Kosten eines Rechtsanwalts ersetzen wir nur, wenn wir mit der Zahlung der Entschädigung im Verzug sind.
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