Common use of Weisungsgebundenheit Clause in Contracts

Weisungsgebundenheit. den Weisungen zu folgen, die ihr / ihm im Rahmen der Ausbildung von der Ausbilderin / der Anleiterin bzw. vom Ausbilder / Anleiter und von anderen weisungsberechtigten Personen erteilt werden; - die für die jeweilige Ausbildungsstätte geltende Ordnung zu beachten; - Ausbildungsmittel, Werkzeuge, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln und sie nur zu den ihr / ihm übertragenen Arbeiten zu verwenden; - über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse während des Ausbildungsverhältnisses und auch nach ihrem / seinem Ausscheiden Stillschweigen zu wahren; - bei Fernbleiben von der Ausbildung, von Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Studienakademie oder von sonstigen Ausbildungsveranstaltungen unter Angabe von Gründen unverzüglich die Ausbildungsstätte zu benachrichtigen und ihr bei Krankheit oder Unfall die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, hat die / der Studierende eine ärztliche Bescheinigung über die bestehende Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauf folgenden Arbeitstag vorzulegen. Die Ausbildungsstätte ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen; - die Ausbildungsstätte über die Immatrikulation, deren Widerruf, die Genehmigung einer Beurlaubung, die Exmatrikulation, alle von ihr / ihm erzielten Prüfungsergebnisse, den Verlust des Prüfungsanspruchs sowie das eventuelle Einlegen von Rechtsmitteln gegen Entscheidungen der DHBW unverzüglich zu informieren;

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