Weisungsgebundenheit. a. Der Auftragnehmer erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der im Hauptvertrag geregelten Dienste ausschließlich im Auftrag und gemäß den Weisungen des Auftraggebers, in dem in Anhang 1 vorgesehenen Zweck und Umfang sowie in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser AVV.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag Gem. Art. 28 Dsgvo, Auftragsverarbeitungsvertrag Gem. Art. 28 Dsgvo, Auftragsverarbeitungsvertrag Gem. Art. 28 Dsgvo
Weisungsgebundenheit. a. (a) Der Auftragnehmer erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der im Hauptvertrag geregelten Dienste ausschließlich im Auftrag und gemäß den Weisungen des Auftraggebers, in dem in Anhang 1 vorgesehenen Zweck und Umfang sowie in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser dieses AVV.
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