Weisungsrecht. (1) Der Auftragnehmer darf Daten nur im Rahmen des Hauptvertrags und gemäß den Weisungen des Auf- traggebers erheben, verarbeiten oder nutzen; dies gilt insbesondere in Bezug auf die Übermittlung perso- nenbezogener Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation. Wird der Auftragnehmer durch das Recht der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten, dem er unterliegt, zu weiteren Verarbei- tungen verpflichtet, teilt er dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit.
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Weisungsrecht. (1) Der Auftragnehmer darf Daten nur im Rahmen des Hauptvertrags und gemäß den Weisungen des Auf- traggebers Auftraggebers erheben, verarbeiten oder nutzen; dies gilt insbesondere in Bezug auf die Übermittlung perso- nenbezogener personenbezogener Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation. Wird der Auftragnehmer durch das Recht der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten, dem er unterliegt, zu weiteren Verarbei- tungen Verarbeitungen verpflichtet, teilt er dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit.
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Samples: Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Personenbezogener Daten
Weisungsrecht. (1) 3.1. Der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter darf Daten nur im Rahmen des Hauptvertrags und gemäß den Weisungen des Auf- traggebers Verantwortlichen erheben, verarbeiten nutzen oder nutzenauf sonstige Weise verarbeiten; dies gilt insbesondere in Bezug auf die Übermittlung perso- nenbezogener personenbezogener Daten in ein Drittland oder an eine internationale OrganisationOrganisation (Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. a DSGVO). Wird der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter durch das Recht der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten, dem er unterliegt, zu weiteren Verarbei- tungen Verarbeitungen verpflichtet, teilt er dem Auftraggeber Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit.
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Samples: legal.leadtributor.cloud
Weisungsrecht. (1) 3.1 Der Auftragnehmer darf Daten nur im Rahmen des Hauptvertrags und gemäß den Weisungen des Auf- traggebers Auftraggebers erheben, verarbeiten oder nutzen; dies gilt insbesondere in Bezug auf die Übermittlung perso- nenbezogener personenbezogener Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation. Wird der Auftragnehmer durch das Recht der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten, dem er unterliegt, zu weiteren Verarbei- tungen Verarbeitungen verpflichtet, teilt er dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit.
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Samples: atlasti.com
Weisungsrecht. (1) 4.1 Der Auftragnehmer darf Daten nur im Rahmen des Hauptvertrags und gemäß den Weisungen des Auf- traggebers Auftraggebers erheben, verarbeiten oder nutzen; dies gilt insbesondere in Bezug auf die Übermittlung perso- nenbezogener personenbezogener Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation. Wird der Auftragnehmer durch das Recht der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten, dem er unterliegt, zu weiteren Verarbei- tungen Verarbeitungen verpflichtet, teilt er dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit.
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Samples: Bedingungen Zur Auftragsverarbeitung
Weisungsrecht. (1) Der Auftragnehmer darf Daten nur im Rahmen des Hauptvertrags und gemäß den Weisungen Xxx- xxxxxx des Auf- traggebers Auftraggebers erheben, verarbeiten oder nutzen; dies gilt insbesondere in Bezug auf die Übermittlung perso- nenbezogener personenbezogener Daten in ein Drittland oder an eine internationale in- ternationale Organisation. Wird der Auftragnehmer durch das Recht der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten, dem er unterliegt, zu weiteren Verarbei- tungen verpflichtetVerarbeitungen verpflich- tet, teilt er dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit.
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Samples: Bedingungen Über Die Nutzung Der Online Plattform Namens Werkbliq Stand
Weisungsrecht. (1) Der Auftragnehmer darf Daten nur im Rahmen des Hauptvertrags und gemäß den Weisungen des Auf- traggebers Auftraggebers erheben, verarbeiten oder nutzen; dies gilt insbesondere insbe- sondere in Bezug auf die Übermittlung perso- nenbezogener personenbezogener Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation. Wird der Auftragnehmer durch das Recht der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten, dem er unterliegt, zu weiteren Verarbei- tungen Ver- arbeitungen verpflichtet, teilt er dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit.
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