Weiterbildung. 1Die Arbeitgeberin fördert die Weiterbildung der Mitarbeitenden aktiv. Die Verantwortung für die Weiterbildung liegt gemeinsam bei den Mitar- beitenden und den Vorgesetzten. 2Die Mitarbeitenden sind berechtigt und verpflichtet, sich durch Weiterbil- dung den sich ändernden beruflichen Verhältnissen und Anforderungen anzupassen. 3Von der Arbeitgeberin angeordnete Weiterbildungen werden als Arbeits- zeit angerechnet und finanziert.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag Postfinance Ag, Gesamtarbeitsvertrag Post Ch Ag, Gesamtarbeitsvertrag Post Ch Ag
Weiterbildung. 1Die 1 Die Arbeitgeberin fördert die Weiterbildung der Mitarbeitenden aktiv. Die Verantwortung Ver- antwortung für die Weiterbildung liegt gemeinsam bei den Mitar- beitenden Mitarbeitenden und den Vorgesetzten. 2Die Mitarbeitenden sind berechtigt und verpflichtet, sich durch Weiterbil- dung den sich ändernden beruflichen Verhältnissen und Anforderungen anzupassen. 3Von der Arbeitgeberin angeordnete Weiterbildungen werden als Arbeits- zeit angerechnet und finanziert.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, syndicom.ch
Weiterbildung. 1Die 1 Die Arbeitgeberin fördert die Weiterbildung der Mitarbeitenden aktiv. Die Verantwortung für die Weiterbildung liegt gemeinsam bei den Mitar- beitenden Mitarbeitenden und den Vorgesetzten. 2Die Mitarbeitenden sind berechtigt und verpflichtet, sich durch Weiterbil- dung den sich ändernden beruflichen Verhältnissen und Anforderungen anzupassen. 3Von der Arbeitgeberin angeordnete Weiterbildungen werden als Arbeits- zeit angerechnet und finanziert.
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Samples: syndicom.ch