Common use of Weitere Pflichten des Vertragspartners Clause in Contracts

Weitere Pflichten des Vertragspartners. 15_3300_4.0_DE_de/Stand 06/2022 15_3300_4.0_DE_de/Stand 09/2022 4.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Fernab- satzbestimmungen der §§ 312b ff. BGB sowie des Telemediengesetzes einzuhalten. Insbesondere muss er in hervorgehobener Weise und unwider- ruflich gegenüber dem Karteninhaber klarstellen, dass er für den Verkauf der Waren oder Dienst- leistungen, die Zahlungsabwicklung, die Waren und Dienstleistungen, den Kundendienst, die Re- klamationsbearbeitung und die Verkaufsbedin- gungen verantwortlich ist. Der Vertragspartner hat sich auf seiner Internet-Homepage, in seinem Katalog oder in seinen sonstigen Medien als Ver- tragspartner des Karteninhabers zu kennzeich- nen. 4.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ver- tragspartners müssen für den Karteninhaber auf seiner Internet-Homepage, in seinem Katalog oder in seinen sonstigen Medien jederzeit ein- sehbar sein und vor Angabe der Kartendaten durch den Karteninhaber anerkannt werden. 4.3 Der Vertragspartner muss klar und eindeutig auf seiner Internet-Homepage, die über die im Ver- trag angegebene Internetadresse erreicht wer- den kann, in seinem Katalog oder in seinen sons- tigen Medien die folgenden Angaben machen: a) Firma und Anschrift, soweit im Handelsregis- ter eingetragen, die Handelsregisternummer sowie das zuständige Registergericht, Namen der oder des Geschäftsführer/s bzw. der Vor- standsmitglieder sowie alle weiteren gesetz- lich vorgeschriebenen Angaben, b) Kundendienstkontaktadresse einschließlich E-Mail-Adresse und Telefonnummer, c) Beschreibung der angebotenen Waren oder Dienstleistungen, Preis der Waren oder Dienstleistungen einschließlich aller Steuern und sonstiger Preisbestandteile, gegebenen- falls zusätzlich anfallende Liefer- und Ver- sandkosten, d) Informationstexte zur Datenverarbeitung (ge- mäß Teil A Ziffer 5.2) und Angaben über die Datensicherheit der Kartendatenübermitt- lung, e) Abrechnungswährung, f) Lieferbedingungen.

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Weitere Pflichten des Vertragspartners. 15_3300_4.0_DE_de/Stand 06/2022 15_3300_4.0_DE_de/Stand 09/2022 4.1 5.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Fernab- satzbestimmungen Fernabsatzbe- stimmungen der §§ 312b ff. 312b.ff BGB sowie des Telemediengesetzes Telemedi- engesetzes einzuhalten. Insbesondere muss er in hervorgehobener her- vorgehobener Weise und unwider- ruflich unwiderruflich gegenüber dem Karteninhaber klarstellen, dass er für den Verkauf der Waren oder Dienst- leistungenDienstleistungen, die ZahlungsabwicklungZahlungsabwick- lung, die Waren und Dienstleistungen, den KundendienstKunden- dienst, die Re- klamationsbearbeitung Reklamationsbearbeitung und die Verkaufsbedin- gungen Verkaufs- bedingungen verantwortlich ist. Der Vertragspartner hat sich auf seiner Internet-Homepage, in seinem Katalog oder in seinen sonstigen Medien als Ver- tragspartner Vertragspartner des Karteninhabers zu kennzeich- nenkennzeichnen. 4.2 5.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ver- tragspartners Vertrags- partners müssen für den Karteninhaber auf seiner InternetIn- ternet-Homepage, in seinem Katalog oder in seinen sonstigen Medien jederzeit ein- sehbar einsehbar sein und vor Angabe An- gabe der Kartendaten durch den Karteninhaber anerkannt aner- kannt werden. 4.3 5.3 Der Vertragspartner muss klar und eindeutig auf seiner Internet-Homepage, die über die im Ver- trag angegebene Vertrag angegebe- ne Internetadresse erreicht wer- den werden kann, in seinem Katalog Ka- talog oder in seinen sons- tigen sonstigen Medien die folgenden Angaben machen: a) Firma und Anschrift, soweit im Handelsregis- ter eingetragenHandelsregister ein- getragen, die Handelsregisternummer sowie das zuständige Registergericht, Namen der oder des Geschäftsführer/s bzw. der Vor- standsmitglieder Vorstandsmitglieder sowie alle weiteren gesetz- lich gesetzlich vorgeschriebenen Angaben,, 15_2287_13.0_DE_de Stand 02/2017 b) Kundendienstkontaktadresse einschließlich E-Mail-Mail- Adresse und Telefonnummer, c) Beschreibung der angebotenen Waren oder DienstleistungenDienst- leistungen, Preis der Waren oder Dienstleistungen einschließlich aller Steuern und sonstiger PreisbestandteilePreisbe- standteile, gegebenen- falls gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Ver- sandkostenVersandkosten, d) Informationstexte zur Datenverarbeitung (ge- mäß Teil A Ziffer 5.2) Datenschutzbestimmungen und Angaben über die Datensicherheit der Kartendatenübermitt- lungKartendatenübermittlung, e) Abrechnungswährung, f) Lieferbedingungen.

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Weitere Pflichten des Vertragspartners. 15_3300_4.0_DE_de/Stand 06/2022 15_3300_4.0_DE_de/Stand 09/2022 4.1 5.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Fernab- satzbestimmungen der §§ 312b ff. BGB sowie des Telemediengesetzes einzuhalten. Insbesondere Insbeson- dere muss er in hervorgehobener Weise und unwider- ruflich unwiderruflich gegenüber dem Karteninhaber klarstellen, dass er für den Verkauf der Waren oder Dienst- leistungenDienstleistungen, die Zahlungsabwicklung, die Waren und Dienstleistungen, den KundendienstKunden- dienst, die Re- klamationsbearbeitung Reklamationsbearbeitung und die Verkaufsbedin- gungen Verkaufsbedingungen verantwortlich ist. Der Vertragspartner hat sich auf seiner Internet-Internet- Homepage, in seinem Katalog oder in seinen sonstigen Medien als Ver- tragspartner Vertragspartner des Karteninhabers Kar- teninhabers zu kennzeich- nenkennzeichnen. 4.2 5.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ver- tragspartners müssen für den Karteninhaber auf seiner Internet-Homepage, in seinem Katalog oder in seinen sonstigen Medien jederzeit ein- sehbar sein und vor Angabe der Kartendaten durch den Karteninhaber anerkannt werden. 4.3 5.3 Der Vertragspartner muss klar und eindeutig auf seiner Internet-Homepage, die über die im Ver- trag angegebene Internetadresse erreicht wer- den kann, in seinem Katalog oder in seinen sons- tigen Medien die folgenden Angaben machen: a) Firma und Anschrift, soweit im Handelsregis- ter eingetragen, die Handelsregisternummer sowie das zuständige Registergericht, Namen der oder des Geschäftsführer/s bzw. der Vor- standsmitglieder Vorstandsmitglieder sowie alle weiteren gesetz- lich ge- setzlich vorgeschriebenen Angaben, b) Kundendienstkontaktadresse einschließlich E-Mail-Adresse und Telefonnummer, c) Beschreibung der angebotenen Waren oder Dienstleistungen, Preis der Waren oder Dienstleistungen einschließlich aller Steuern und sonstiger Preisbestandteile, gegebenen- falls zusätzlich anfallende Liefer- und Ver- sandkosten,, 15_2287_13.0_DE_de d) Informationstexte zur Datenverarbeitung (ge- mäß gemäß Teil A Ziffer 5.25.4) und Angaben über die Datensicherheit der Kartendatenübermitt- lungKartendatenüber- mittlung, e) Abrechnungswährung, f) Lieferbedingungen.

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Weitere Pflichten des Vertragspartners. 15_3300_4.0_DE_de/Stand 06/2022 15_3300_4.0_DE_de/Stand 09/2022 4.1 5.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Fernab- satzbestimmungen der §§ 312b ff. BGB sowie des Telemediengesetzes für ihn geltenden Fernabsatz- und Verbraucherschutzbe- stimmungen einzuhalten. Insbesondere muss er in hervorgehobener Weise und unwider- ruflich gegenüber unwiderruflich ge- genüber dem Karteninhaber klarstellen, dass er für den Verkauf der Waren oder Dienst- leistungenDienstleistungen, die Zahlungsabwicklung, die Waren und DienstleistungenDienst- leistungen, den Kundendienst, die Re- klamationsbearbeitung Reklamations- bearbeitung und die Verkaufsbedin- gungen verantwortlich Verkaufsbedingungen ver- antwortlich ist. Der Vertragspartner hat sich auf seiner Internet-Homepage, in seinem Katalog oder o- der in seinen sonstigen Medien als Ver- tragspartner Vertrags- partner des Karteninhabers zu kennzeich- nenkennzeichnen. 4.2 5.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ver- tragspartners müssen für den Karteninhaber auf seiner Internet-Homepage, in seinem Katalog oder o- der in seinen sonstigen Medien jederzeit ein- sehbar einseh- bar sein und vor Angabe der Kartendaten durch den Karteninhaber anerkannt werden. 4.3 5.3 Der Vertragspartner muss klar und eindeutig auf seiner Internet-Homepage, die über die im Ver- trag angegebene Internetadresse erreicht wer- den werden kann, in seinem Katalog oder in seinen sons- tigen sonstigen Medien die folgenden Angaben machen: a) Firma und Anschrift, soweit im Handelsregis- ter Handelsregister eingetragen, die Handelsregisternummer sowie so- wie das zuständige Registergericht, Namen der oder des Geschäftsführer/s bzw. der Vor- standsmitglieder sowie alle weiteren gesetz- lich vorgeschriebenen Angaben, b) Kundendienstkontaktadresse einschließlich E-E- Mail-Adresse und Telefonnummer, c) Beschreibung der angebotenen Waren oder Dienstleistungen, Preis der Waren oder Dienstleistungen einschließlich aller Steuern und sonstiger Preisbestandteile, gegebenen- falls zusätzlich anfallende Liefer- und Ver- sandkostenVersand- kosten, d) Informationstexte zur Datenverarbeitung (ge- mäß Teil A Ziffer 5.2) Datenschutzbestimmungen und Angaben über die Datensicherheit der Kartendatenübermitt- lung, e) Abrechnungswährung, f) Lieferbedingungen.

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Weitere Pflichten des Vertragspartners. 15_3300_4.0_DE_de/Stand 06/2022 15_3300_4.0_DE_de/Stand 09/2022 4.1 5.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Fernab- satzbestimmungen Fernabsatzbe- stimmungen der §§ 312b ff. 312b.ff BGB sowie des Telemediengesetzes Telemedi- engesetzes einzuhalten. Insbesondere muss er in hervorgehobener her- vorgehobener Weise und unwider- ruflich unwiderruflich gegenüber dem Karteninhaber giropay Nutzer (seinem Kunden) klarstellen, dass er für den Verkauf der Waren oder Dienst- leistungenDienstleistungen, die Zahlungsabwicklung, die Waren und Dienstleistungen, den Kundendienst, die Re- klamationsbearbeitung Reklamationsbearbeitung und die Verkaufsbedin- gungen Verkaufsbedingungen verantwortlich ist. Der Vertragspartner Ver- tragspartner hat sich auf seiner Internet-Homepage, in seinem Katalog oder in seinen sonstigen Medien un- missverständlich als Ver- tragspartner Vertragspartner des Karteninhabers giropay Nut- zers zu kennzeich- nenkennzeichnen. 4.2 5.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ver- tragspartners Vertrags- partners müssen für den Karteninhaber giropay Nutzer auf seiner InternetIn- ternet-Homepage, in seinem Katalog oder in seinen sonstigen Medien jederzeit ein- sehbar einsehbar sein und vor Angabe An- gabe der Kartendaten durch den Karteninhaber anerkannt giropay Nutzer aner- kannt werden. 4.3 5.3 Der Vertragspartner muss klar und eindeutig auf seiner Internet-Homepage, die über die im Ver- trag angegebene Vertrag angegebe- ne Internetadresse erreicht wer- den werden kann, in seinem Katalog Ka- talog oder in seinen sons- tigen sonstigen Medien die folgenden Angaben machen: a) Firma und Anschrift, soweit im Handelsregis- ter eingetragenHandelsregister ein- getragen, die Handelsregisternummer sowie das zuständige Registergericht, Namen Name/n der oder des Geschäftsführer/s bzw. der Vor- standsmitglieder Vorstandsmitglieder sowie alle weiteren gesetz- lich gesetzlich vorgeschriebenen Angaben, b) Kundendienstkontaktadresse einschließlich E-Mail-Mail- Adresse und Telefonnummer, c) Beschreibung der angebotenen Waren oder DienstleistungenDienst- leistungen, Preis der Waren oder Dienstleistungen einschließlich aller Steuern und sonstiger PreisbestandteilePreisbe- standteile, gegebenen- falls gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Ver- sandkostenVersandkosten, d) Informationstexte zur Datenverarbeitung (ge- mäß Teil A Ziffer 5.2) Datenschutzbestimmungen und Angaben über die Datensicherheit der Kartendatenübermitt- lungKartendatenübermittlung, e) Abrechnungswährung, f) LieferbedingungenLieferbestimmungen. 5.4 Der Vertragspartner wird neue Internet-Domain- Adressen (URL) und neue Vertriebskanäle, über die er giropay als Bezahlverfahren nutzen möchte, vor Nut- zung des giropay Bezahlverfahrens Concardis zur Frei- gabe unverzüglich schriftlich mitteilen. 5.5 Der Vertragspartner hat sicherzustellen, dass in seinem personellen und räumlichen Bereich keine missbräuch- liche Nutzung der Kontodaten und sonstiger Daten von giropay Nutzern oder der Kreditinstitute möglich ist. Sollte der Vertragspartner den Verdacht oder die Ge- wissheit der missbräuchlichen Nutzung oder des Aus- spähens von Daten in diesem Sinne in seinem Betrieb haben, ist Concardis unverzüglich zu unterrichten.

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Weitere Pflichten des Vertragspartners. 15_3300_4.0_DE_de/Stand 06/2022 15_3300_4.0_DE_de/Stand 09/2022 4.1 5.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Fernab- satzbestimmungen der §§ 312b ff. BGB sowie des Telemediengesetzes einzuhalten. Insbesondere muss er in hervorgehobener Weise und unwider- ruflich gegenüber dem Karteninhaber giropay Nutzer (seinem Kunden) klarstellen, dass er für den Verkauf der Waren oder Dienst- leistungenDienstleistungen, die ZahlungsabwicklungZahlungsab- wicklung, die Waren und Dienstleistungen, den Kundendienst, die Re- klamationsbearbeitung Reklamationsbearbeitung und die Verkaufsbedin- gungen Verkaufsbedingungen verantwortlich ist. Der Vertragspartner hat sich auf seiner Internet-Internet- Homepage, in seinem Katalog oder in seinen sonstigen Medien unmissverständlich als Ver- tragspartner des Karteninhabers giropay Nutzers zu kennzeich- nen. 4.2 5.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ver- tragspartners müssen für den Karteninhaber giropay Nutzer auf seiner Internet-Homepage, in seinem Katalog oder in seinen sonstigen Medien jederzeit ein- sehbar sein und vor Angabe der Kartendaten durch den Karteninhaber giropay Nutzer anerkannt werden. 4.3 5.3 Der Vertragspartner muss klar und eindeutig auf seiner Internet-Homepage, die über die im Ver- trag angegebene Internetadresse erreicht wer- den kann, in seinem Katalog oder in seinen sons- tigen Medien die folgenden Angaben machen: a) Firma und Anschrift, soweit im Handelsregis- ter eingetragen, die Handelsregisternummer sowie das zuständige Registergericht, Namen Name/n der oder des Geschäftsführer/s bzw. der Vor- standsmitglieder Vorstandsmitglieder sowie alle weiteren gesetz- lich gesetzlich vorgeschriebenen Angaben, b) Kundendienstkontaktadresse einschließlich E-Mail-Adresse und Telefonnummer,, 15_3300_4.0_DE_de/Stand 06/2022 15_3300_4.0_DE_de/Stand 09/2022 c) Beschreibung der angebotenen Waren oder Dienstleistungen, Preis der Waren oder Dienstleistungen einschließlich aller Steuern und sonstiger Preisbestandteile, gegebenen- falls zusätzlich anfallende Liefer- und Ver- sandkosten, d) Informationstexte zur Datenverarbeitung (ge- mäß Teil A Ziffer 5.2) und Angaben über die Datensicherheit der Kartendatenübermitt- lung, e) Abrechnungswährung, f) LieferbedingungenLieferbestimmungen. 5.4 Der Vertragspartner wird neue Internet-Domain- Adressen (URL) und neue Vertriebskanäle, über die er giropay als Bezahlverfahren nutzen möchte, vor Nutzung des giropay Bezahlverfah- rens Concardis zur Freigabe unverzüglich schrift- lich mitteilen. 5.5 Der Vertragspartner hat sicherzustellen, dass in seinem personellen und räumlichen Bereich keine missbräuchliche Nutzung der Kontodaten und sonstiger Daten von giropay Nutzern oder der Kreditinstitute möglich ist. Sollte der Ver- tragspartner den Verdacht oder die Gewissheit der missbräuchlichen Nutzung oder des Ausspä- hens von Daten in diesem Sinne in seinem Be- trieb haben, ist Concardis unverzüglich zu unter- richten. 5.6 Der Vertragspartner hat die Daten ausschließlich verschlüsselt mit mindestens einer 128-Bit-Ver- schlüsselung an Concardis zu übermitteln. 5.7 Der Vertragspartner gestattet Concardis auf An- forderung eine Inspektion der Geschäftsräume, um Concardis die Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen des Vertrages zu ermöglichen. 5.8 Der Vertragspartner ist verpflichtet, etwaige von Concardis vorgegebene Maßnahmen zur Miss- brauchsvermeidung auf eigene Kosten durchzu- führen und umzusetzen, die Concardis wegen möglicher Missbrauchspraktiken als notwendig erachtet.

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Weitere Pflichten des Vertragspartners. 15_3300_4.0_DE_de/Stand 06/2022 15_3300_4.0_DE_de/Stand 09/2022 4.1 5.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Fernab- satzbestimmungen der §§ 312b ff. BGB sowie des Telemediengesetzes einzuhalten. Insbesondere Insbeson- dere muss er in hervorgehobener Weise und unwider- ruflich unwiderruflich gegenüber dem Karteninhaber giropay Nutzer (seinem Kunden) klarstellen, dass er für den Verkauf der Waren oder Dienst- leistungenDienstleistungen, die Zahlungsabwicklung, die Waren und DienstleistungenDienstleis- tungen, den Kundendienst, die Re- klamationsbearbeitung Reklamationsbe- arbeitung und die Verkaufsbedin- gungen verantwortlich Verkaufsbedingungen ver- antwortlich ist. Der Vertragspartner hat sich auf seiner Internet-Homepage, in seinem Katalog oder in seinen sonstigen Medien unmissver- ständlich als Ver- tragspartner Vertragspartner des Karteninhabers giropay Nut- zers zu kennzeich- nenkennzeichnen. 4.2 5.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ver- tragspartners müssen für den Karteninhaber giropay Nutzer auf seiner Internet-Homepage, in seinem Katalog oder in seinen sonstigen Medien jederzeit ein- sehbar sein und vor Angabe der Kartendaten durch den Karteninhaber giropay Nutzer anerkannt werden. 4.3 5.3 Der Vertragspartner muss klar und eindeutig auf seiner Internet-Homepage, die über die im Ver- trag angegebene Internetadresse erreicht wer- den kann, in seinem Katalog oder in seinen sons- tigen Medien die folgenden Angaben machen:: 15_2287_13.0_DE_de a) Firma und Anschrift, soweit im Handelsregis- ter eingetragen, die Handelsregisternummer sowie das zuständige Registergericht, Namen Na- me/n der oder des Geschäftsführer/s bzw. der Vor- standsmitglieder Vorstandsmitglieder sowie alle weiteren gesetz- lich gesetzlich vorgeschriebenen Angaben, b) Kundendienstkontaktadresse einschließlich E-Mail-Adresse und Telefonnummer, c) Beschreibung der angebotenen Waren oder Dienstleistungen, Preis der Waren oder Dienstleistungen einschließlich aller Steuern und sonstiger Preisbestandteile, gegebenen- falls zusätzlich anfallende Liefer- und Ver- sandkosten, d) Informationstexte zur Datenverarbeitung (ge- mäß gemäß Teil A Ziffer 5.25.4) und Angaben über die Datensicherheit der Kartendatenübermitt- lungKartendatenüber- mittlung, e) Abrechnungswährung, f) LieferbedingungenLieferbestimmungen. 5.4 Der Vertragspartner wird neue Internet-Domain- Adressen (URL) und neue Vertriebskanäle, über die er giropay als Bezahlverfahren nutzen möch- te, vor Nutzung des giropay Bezahlverfahrens Concardis zur Freigabe unverzüglich schriftlich mitteilen. 5.5 Der Vertragspartner hat sicherzustellen, dass in seinem personellen und räumlichen Bereich kei- ne missbräuchliche Nutzung der Kontodaten und sonstiger Daten von giropay Nutzern oder der Kreditinstitute möglich ist. Sollte der Ver- tragspartner den Verdacht oder die Gewissheit der missbräuchlichen Nutzung oder des Ausspä- hens von Daten in diesem Sinne in seinem Be- trieb haben, ist Concardis unverzüglich zu unter- richten. 5.6 Der Vertragspartner hat die Daten ausschließlich verschlüsselt mit mindestens einer 128-Bit- Verschlüsselung an Concardis zu übermitteln. 5.7 Der Vertragspartner gestattet Concardis auf An- forderung eine Inspektion der Geschäftsräume, um Concardis die Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen des Vertrages zu ermöglichen. 5.8 Der Vertragspartner ist verpflichtet, etwaige von Concardis vorgegebene Maßnahmen zur Miss- brauchsvermeidung auf eigene Kosten durchzu- führen und umzusetzen, die Concardis wegen möglicher Missbrauchspraktiken als notwendig erachtet. Stand 10/2019

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Weitere Pflichten des Vertragspartners. 15_3300_4.0_DE_de/Stand 06/2022 15_3300_4.0_DE_de/Stand 09/2022 4.1 5.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Fernab- satzbestimmungen der §§ 312b ff. BGB sowie des Telemediengesetzes für ihn geltenden Fernabsatz- und Konsumentenschutz- bestimmungen einzuhalten. Insbesondere muss er in hervorgehobener Weise und unwider- ruflich unwiderruflich gegenüber dem Karteninhaber klarstellen, dass er für den Verkauf der Waren oder Dienst- leistungenDienstleistungen, die Zahlungsabwicklung, die Waren und DienstleistungenDienst- leistungen, den Kundendienst, die Re- klamationsbearbeitung Reklamations- bearbeitung und die Verkaufsbedin- gungen verantwortlich Verkaufsbedingungen ver- antwortlich ist. Der Vertragspartner hat sich auf seiner Internet-Homepage, in seinem Katalog oder o- der in seinen sonstigen Medien als Ver- tragspartner Vertrags- partner des Karteninhabers zu kennzeich- nenkennzeichnen. 4.2 5.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ver- tragspartners müssen für den Karteninhaber auf seiner Internet-Homepage, in seinem Katalog oder o- der in seinen sonstigen Medien jederzeit ein- sehbar einseh- bar sein und vor Angabe der Kartendaten durch den Karteninhaber anerkannt werden. 4.3 5.3 Der Vertragspartner muss klar und eindeutig auf seiner Internet-Homepage, die über die im Ver- trag angegebene Internetadresse erreicht wer- den werden kann, in seinem Katalog oder in seinen sons- tigen sonstigen Medien die folgenden Angaben machen: a) Firma und Anschrift, soweit im Handelsregis- ter Handelsregister eingetragen, die Handelsregisternummer sowie so- wie das zuständige Registergericht, Namen der oder des Geschäftsführer/s bzw. der Vor- standsmitglieder sowie alle weiteren gesetz- lich vorgeschriebenen Angaben, b) Kundendienstkontaktadresse einschließlich E-einschliesslich E- Mail-Adresse und Telefonnummer, c) Beschreibung der angebotenen Waren oder Dienstleistungen, Preis der Waren oder Dienstleistungen einschließlich einschliesslich aller Steuern und sonstiger Preisbestandteile, gegebenen- falls zusätzlich anfallende Liefer- und Ver- sandkostenVersand- kosten, d) Informationstexte zur Datenverarbeitung (ge- mäß Teil A Ziffer 5.25.3) und Angaben über die Datensicherheit der Kartendatenübermitt- lung, e) Abrechnungswährung, f) Lieferbedingungen.

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