Weitere Ziele. Bei den Verordnungen von Heilmitteln nach Heilmittel-Richtlinie sind folgende Grundsätze und Zielstellungen zu beachten: 1. Stehen mehrere Behandlungsoptionen mit Heilmitteln zur Verfügung, welche medizinisch einen gleichwertigen Erfolg erwarten lassen, so soll ein Preisvergleich erfolgen und das wirtschaftlichere (preiswertere) Heilmittel verordnet werden. 2. Wenn medizinisch ein gleichwertiger Therapieerfolg erwartet wird, soll dem Wirtschaftlichkeitsgebot folgend die Verordnung von Krankengymnastik im Vergleich zu manueller Therapie bevorzugt erfolgen.
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Weitere Ziele. Bei den Verordnungen von Heilmitteln nach Heilmittel-Richtlinie Heilmittelrichtlinie sind folgende Grundsätze und Zielstellungen zu beachten:
1. Stehen mehrere Behandlungsoptionen mit Heilmitteln zur Verfügung, welche medizinisch einen gleichwertigen Erfolg erwarten lassen, so soll ein Preisvergleich erfolgen und das wirtschaftlichere (preiswertere) Heilmittel verordnet werden.
2. Wenn medizinisch ein gleichwertiger Therapieerfolg erwartet wird, soll dem Wirtschaftlichkeitsgebot folgend die Verordnung von Krankengymnastik im Vergleich zu manueller Therapie bevorzugt erfolgen.
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Samples: Heilmittel Vereinbarung
Weitere Ziele. Bei den Verordnungen von Heilmitteln nach Heilmittel-Richtlinie sind folgende Grundsätze und Zielstellungen zu beachten:
1. Stehen mehrere Behandlungsoptionen mit Heilmitteln zur Verfügung, welche medizinisch einen gleichwertigen Erfolg erwarten lassen, so soll ein Preisvergleich erfolgen und das wirtschaftlichere (preiswertere) Heilmittel verordnet werden.
2. Wenn medizinisch ein gleichwertiger Therapieerfolg erwartet wird, soll dem Wirtschaftlichkeitsgebot Wirtschaftlich- keitsgebot folgend die Verordnung von Krankengymnastik im Vergleich zu manueller Therapie The- rapie bevorzugt erfolgen.
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