Zielvereinbarung Musterklauseln

Zielvereinbarung. 1. Zur intensiven Steuerung der Arznei- und Verbandmittelausgaben 2021 einigen sich die Vertragspartner auf die Zielgruppen der Anlage 1. Erstmals festgelegte neue Ziele werden hierbei entsprechend gekennzeichnet. Die Zielgruppendefinition erfolgt auf ATC-Basis gemäß Anlage 2.
Zielvereinbarung. 1. Zur intensiven Steuerung der Heilmittelausgaben 2023 einigen sich die Vertragspartner auf die 3 Zielgruppen der Anlage 1. Die Zielgruppendefinition erfolgt auf Basis der in der Heilmittel-Richtlinie des G-BA aufgeführten Heilmittel in Anlage 2.
Zielvereinbarung. (1) Um eine nach gemeinsamer Beurteilung qualifizierte und wirtschaftliche Arznei- und Verbandmittelversorgung im Kalenderjahr 2023 zu erreichen, verweisen die Verein- barungspartner u. a. auf die Rahmenempfehlungen nach § 84 Abs. 6 SGB V (Arzneimittel) des GKV-Spitzenverbandes und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für das Jahr.
Zielvereinbarung. Zusätzlich zur Arzneimittelvereinbarung des Jahres 2020 gemäß § 84 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB V vereinbaren die KVT und die AOK PLUS nach § 84 Abs. 1 Satz 5 SGB V über die Rege- lungen der Arzneimittelvereinbarung hinaus folgendes Ziel: Der Anteil der verordneten bzw. abgegebenen rabattierten Arzneimittel gemäß § 130a Abs. 8 SGB V soll einen möglichst hohen Wert erreichen.
Zielvereinbarung. (1) 1Eine Zielvereinbarung ist eine schriftlich niedergelegte, freiwillige und verbindliche Abrede zwischen der Führungskraft und einzel- nen Beschäftigten oder Beschäftigtengruppen für einen festgeleg- ten Zeitraum über objektivierbare Leistungsziele und die Bedin- gungen ihrer Erfüllung. 2Die Leistungsziele sind eindeutig, konkret und präzise zu bestimmen. 3Das gilt auch für den Zeitraum bzw. den Zeitpunkt der Zielerreichung. 4Die Leistungsziele müssen rea- listisch, messbar und nachvollziehbar sein.
Zielvereinbarung. Wohin soll es gehen? Zielvereinbarung • Was brauche ich? Unterstützungsbedarf • Wie geht’s weiter? Weitere Maßnahmen und Vereinbarungen Der strukturierte Xxxxxxxxx kann die Gesprächspartner zu einer gründlicheren Reflexion bringen. In der doppelten Version einmal für den Mitarbeiter/die Mitarbeiterin und einmal für den Vorgesetzten/die Vorgesetzte ist er besonders gut geeignet, die Gegenseitigkeit und Gemeinsamkeit des Gespräches zu fördern. Beide Gesprächspartner füllen ihren Bogen vor dem Gespräch aus, was vor allem auch der Führungskraft die Chance bietet, sich gedanklich mit ihrer Mitarbeiterin/ihrem Mitarbeiter zu beschäftigen. Die Zielvereinbarungen und andere Verabredungen für die Zukunft werden auf einem gemeinsamen dritten Bogen festgehalten. Beide Gesprächspartner erhalten hiervon eine Kopie, um zu gegebener Zeit die Zielerreichung überprüfen zu können. Es kann immer wieder einmal möglich sein, dass sich im Mitarbeitergespräch Konflikte offenbaren, die die Gesprächspartner nicht allein bewältigen. Wenn eine Strategie zum Umgang mit diesem Problem trotz beiderseitiger Anstrengung nicht entwickelt werden kann, sollte festgelegt werden, wessen Hilfe in einem solchen Fall in Anspruch genommen werden kann. So kann ein Mitglied der Mitarbeitervertretung oder eine neutrale Person hinzugezogen werden. In jedem Fall sollten diese Personen in der Lage sein, unterstützend zu einer Lösungsfindung beizutragen. • Die jeweiligen Leitungen sind für die Durchführung der Mitarbeitergespräche in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich. • Jede Leitung führt einmal im Jahr ein Mitarbeitergespräch mit jedem der zugeordneten Mitarbeiter. Das Gespräch dauert ca. 60 - 90 Minuten. • Die Führungskraft vereinbart einen Termin mit dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin so rechtzeitig, dass ausreichend Zeit (mindestens 8 Tage) zur Vorbereitung auf das Gespräch bleibt. • Die Führungskraft sorgt dafür, dass das Gespräch an einem ruhigen Ort und in angenehmer Atmosphäre stattfindet. • Die Vorbereitung erfolgt sorgfältig mit Hilfe des Vorbereitungsbogens. Dieser wird dem Mitarbeiter/der Mitarbeiterin zusammen mit der Einladung ausgehändigt. Die Vorbereitungsbögen des oder der Vorgesetzten und der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters dienen als Gesprächsleitfaden. • Das Gesprächsergebnis wird auf dem Dokumentationsbogen festgehalten. Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter erhält innerhalb von 10 Tagen das Protokoll. Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin hat vier Wochen Zeit, da...
Zielvereinbarung v Es werden auch künftig alle Anstrengungen unternommen, um den Beschäfti- gungsanteil von schwerbehinderten Menschen in der Bayerischen Staatskanzlei auf weiterhin hohem Niveau zu halten. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine ab- solute Größe angegeben werden kann, bei welcher Beschäftigungsquote das Maxi- mum erreicht ist. Die Grenze der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bildet ihre Integrationsfähigkeit. Das heißt, die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in der Bayerischen Staatskanzlei wird dort ihre Grenze erreichen, wo trotz wohlwol- lendster Integrationsbereitschaft und Integrationsbemühungen aller Beschäftigten bei weiterer Einstellung von schwerbehinderten Menschen geordnete Arbeitsabläufe nicht mehr gewährleistet sind. Hierbei ist die besondere Arbeitssituation im vorgese- henen Arbeitsbereich der Maßstab für die Integrationsfähigkeit.
Zielvereinbarung v Bei der Beschaffung von Mobiliar und technischer Ausstattung der Arbeitsplätze für den betroffenen Personenkreis wird auf behindertengerechte Ausführung geach- tet werden.
Zielvereinbarung. Die Personalabteilung unterbreitet spätestens ein halbes Jahr nach Unterzeichnung der Integrationsvereinbarung hierfür Vorschläge.
Zielvereinbarung v Die schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden einmal jährlich an ihrem Arbeitsplatz von der Schwerbehindertenvertretung in Abstimmung mit der Personalabteilung, dem Personalrat und dem Beauftragten des Arbeitgebers be- sucht. v Neueingestellte schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen im ers- ten Jahr ihrer Beschäftigung eine besondere Fürsorge erhalten, außer diese wird von diesen ausdrücklich nicht gewünscht. Hierzu sind sie an ihrem Arbeitsplatz mindes- tens einmal im Quartal von der Schwerbehindertenvertretung zu besuchen.