Weiterveräußerung. Nutzer dürfen ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung des Anbieters, die entweder direkt oder über ein rechtmäßiges Reseller-Programm gewährt wird, diese Anwendung und den Dienst in keiner Art reproduzieren, duplizieren, kopieren, verkaufen, weiterverkaufen oder ausschöpfen.
Weiterveräußerung. Sie sind zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware treten Sie schon jetzt an uns in Höhe des vereinbarten Faktura-Endbetrages (inkl. Umsatzsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Sie bleiben zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von uns, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug sind und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
Weiterveräußerung. Der Verkäufer weist darauf hin, dass bei einer Weiterver- äußerung der gelieferten Ware Ausfuhrbestimmungen zur Anwendung kommen können. Darüber hinaus können in der vom Verkäufer gelieferten Ware auch US-Bestandteile (Ware, Software, Technologie) erhalten sein und dieser Umstand kann die Einhaltung US-amerikanischer Vor- schriften erfordern. Der Käufer verpflichtet sich gegen- über dem Verkäufer, die Einhaltung der bei einem Export einschlägigen Exportvorschriften sicher zu stellen.
Weiterveräußerung. Der Kunde ist vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 berechtigt, die auf Datenträger erhaltene Vertragssoftware einschließlich Begleitmaterials auf Dauer an Dritte zu veräußern oder zu verschenken, vorausgesetzt der erwerbende Dritte erklärt sich mit der Weitergeltung der vorliegenden Softwarenutzungsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden. Im Falle der Weitergabe muss der Kunde dem neuen Anwender sämtliche Programmkopien einschließlich gegebenenfalls vorhandener Sicherheitskopien übergeben oder die nicht übergebenen Kopien vernichten. Infolge der Weitergabe erlischt das Recht des Kunden zur Programmnutzung. Der Kunde hat uns den Namen und die vollständige Anschrift des Käufers schriftlich mitzuteilen.
Weiterveräußerung. Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum von Camso an der Vorbehaltsware anteilig ents- prechend dem Miteigentumsanteil – an Camso ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung.
Weiterveräußerung. Bei Weiterveräußerung hat der Veräußerer mit dem Rechtsnachfolger zu vereinbaren, dass mit dem Eigentumsübergang alle Ansprüche und Verpflichtungen aus der Mit- gliedschaft in der Eigentümergemeinschaft einschließlich der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf den Erwerber übergehen.
Weiterveräußerung. Ist der Auftraggeber ungeachtet des Eigentumsvorbehaltes zur Weiterveräußerung berechtigt, so ist der Auftraggeber verpflichtet diese nur unter Beifügung der jeweiligen Bedienungs- und Betriebsanleitung in der erforderlichen Landessprache und entsprechender Einweisung in die sicherheitsrelevanten Aspekte der Nutzung der Spitzer Silo-Fahrzeuge weiterzuveräußern. Der Auftraggeber ist verpflichtet diese Obliegenheit auch seinen Vertragspartner vertraglich aufzuerlegen. Der Auftraggeber stellt Xxxxxxx unwiderruflich von etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter aus Produkt- und/oder Produzentenhaftung frei.
Weiterveräußerung. Nutzer dürfen ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung des Anbieters, die entweder direkt oder über ein rechtmäßiges Reseller-Programm gewährt wird, Rent and Go und den Dienst in keiner Art reproduzieren, duplizieren, kopieren, verkaufen, weiterverkaufen oder ausschöpfen. Für Informationen über die Nutzung ihrer personenbezogenen Daten werden Nutzer auf die Datenschutzerklärung des Dienstes (Rent and Go) verwiesen, die hiermit Teil dieser AGB wird.
Weiterveräußerung. Ist der Auftraggeber ungeachtet des Eigentums- vorbehaltes zur Weiterveräußerung berechtigt, so ist der Auftraggeber verpflichtet diese nur unter Beifügung der jeweiligen Bedienungs- und Betriebsanleitung in der erforderlichen Landessprache und entsprechender Einweisung in die sicherheitsrelevanten Aspekte der Nutzung der Spitzer Silo-Fahrzeuge weiterzuveräußern. Der Auftraggeber ist verpflichtet diese Obliegenheit auch seinen Vertragspartner vertraglich aufzuerlegen. Der Auftraggeber stellt Xxxxxxx unwiderruflich von etwaigen 14.Not affected by the exclusion of liability is further a liability of Xxxxxxx in case of injury to life, the body or the health. 15.For the event that a third party is liable to assume responsibility in a damaging event (coverage by an insurance) Spitzer shall only be liable for thus associated disadvantages such as for example higher insurance premiums. The liability is also limited in this respect to gross negligence and wilful intent. 00.Xx the event of the damages owing to default of Spitzer this is limited to a maximum of 5% of the contractual value. The claim for damages instead of a performance is limited to a maximum of 25 % of the contractual value. The contractual value is determined according to the purchase price of the object of contract or of the agreed wage for the work. 00.Xxxxxx according to the Product Liability Act shall remain unaffected by the afore-mentioned regu- lations. 00.Xxxxxx for damages of Spitzer against the customer amount to 15% of the agreed contractual value within the afore-mentioned meaning. In addition, Xxxxxxx remains at liberty to prove higher, the customer lower, damages. The claim for damages of the customer for the breach of essential contractual duties is however limited to the typical, foreseeable damages for the contract if there is not at the same time another of the exceptional cases listed herein. 19.The vehicles of Spitzer are designed for the use in the country/territory which is known to Spitzer. Should the vehicle be envisaged for the use in other countries/territories, such vehicles may require a modified type of construction. The customer must therefore coordinate the use in other countries/territories in time in advance with Spitzer. Otherwise Spitzer cannot offer the customer any warranty for a smooth use of the vehicles. Should the vehicles be used in other countries/territories without coordination with Spitzer, all warranty for this is excluded.
Weiterveräußerung. Bei Lieferung an Wiederverkäufer ist dieser zur Weiter- Veräußerung im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Er ist grundsätzlich ermächtigt, die Forderungen einzuziehen. Der Weiterverkäufer tritt der IMS sicher- heitshalber alle Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe des Rechnungswertes der Ware ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Die IMS nimmt diese Abtretung an.