Common use of Welche Ereignisse sind versichert? Clause in Contracts

Welche Ereignisse sind versichert?. 4.1 Versichert ist die unerwartete schwere Erkrankung. Die Erkrankung muss also „unerwartet“ und „schwer“ zugleich sein. Eine unerwartete schwere Erkrankung kann auch eine psychische Erkran- kung sein. erstmals auftritt, nachdem die Reise angetreten wurde. Versichert ist auch die unerwartete Ver- schlechterung einer Erkrankung, die bei 🡒Antritt der Reise bereits bestand. Die Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung ist dann unerwartet, wenn in den letzten sechs Monaten vor 🡒Antritt der Reise keine Behandlung erfolgte. Nicht als Behandlung zählen 🡒Kontrolluntersu- chungen, regelmäßige Medikamenteneinnahme in eingestellter Dosierung sowie Dialysen. Schwer ist eine Erkrankung, die keine psychische Erkrankung ist, dann, wenn die vor Abbruch der Reise ärztlich attestierte gesundheitliche Beein- trächtigung so stark ist, dass die Reise nicht plan- mäßig beendet werden kann. Für psychische Erkrankungen gilt: Eine psychische Erkrankung gilt nur dann als schwer, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt: A) Der gesetzliche oder private Krankenversi- cherungsträger hat eine ambulante Psycho- therapie genehmigt. B) Sie ist durch Attest eines Facharztes für Psychiatrie nachgewiesen. C) Es erfolgt eine stationäre Behandlung. 4.2 Versicherte Ereignisse sind außerdem: A) Tod. B) Eine schwere Unfallverletzung. C) Ein Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen und Geweben im Rahmen des Transplantationsgesetzes. D) Schwangerschaft und Schwangerschafts- komplikationen. E) Adoption eines minderjährigen Kindes.

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Samples: Versicherungsvertrag, Insurance Contract

Welche Ereignisse sind versichert?. 4.1 Versichert ist die unerwartete schwere Erkrankung. Die Erkrankung muss also „unerwartet“ und „schwer“ zugleich sein. Eine unerwartete schwere Erkrankung kann auch eine psychische Erkran- kung sein. erstmals auftritt, nachdem die Reise angetreten wurde. Versichert ist auch die unerwartete Ver- schlechterung Verschlech- terung einer bereits bestehenden Erkrankung, die bei 🡒Antritt der Reise bereits bestand. Die Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung ist dann unerwartet, wenn in den letztenletz- ten sechs Monaten vor 🡒Antritt der ReisVersicherungsabschluss e keine Behandlung erfolgte. Nicht als Behandlung zählen 🡒Kontrolluntersu- chunKontrolluntersuchungengen, regelmäßige Medikamenteneinnahme in eingestellter DosieruDosie- rung ng sowie Dialysen. Schwer ist eine Erkrankung, die keine psychische Erkrankung ist, dann, wenn die vor Abbruch der ReiStornie- rung se ärztlich attestierte gesundheitliche Beein- trächtigung so stark ist, dass die Reise nicht plan- mäßig beenddurchgeführt et werden kann. Für psychische Erkrankungen gilt: Eine psychische Erkrankung gilt nur dann als schwer, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt: A) Der gesetzliche oder private Krankenversi- cherungsträgKrankenversiche- rungsträger er hat eine ambulante Psycho- therapPsychothera- pie ie genehmigt. B) Sie ist durch Attest eines Facharztes für PsychiatrPsychi- atrie ie nachgewiesen. C) Es erfolgt eine stationäre Behandlung. 4.2 Versicherte Ereignisse sind außerdem: A) Tod. B) Eine schwere Unfallverletzung. C) Ein Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen und Geweben im Rahmen des TransplantationsgesetTrans- plantationsgesetzeszes. D) Schwangerschaft und Schwangerschafts- komplikationen. E) Adoption eines minderjährigen Kindes.

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Samples: Allgemeine Reisebedingungen, Reiserücktritts Versicherung

Welche Ereignisse sind versichert?. 4.1 Versichert ist die unerwartete schwere Erkrankung. Die Unerwartet ist die Erkrankung muss also „unerwartet“ und „schwer“ zugleich sein. Eine unerwartete schwere Erkrankung kann auch eine psychische Erkran- kung sein. dann, wenn sie erstmals auftritt, nachdem die Reise angetreten Versicherung abgeschlossen wurde. . 4.2 Versichert ist auch die unerwartete Ver- schlechterung Verschlechterung einer Erkrankung, die bei 🡒AntrittAbschluss der ReiseVersicherung bereits bestand. Die Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung ist dann unerwartet, wenn inVoraussetzung ist: In den letzten sechs Monaten vor 🡒Antritt der ReisVersicherungsabschluss erfolgte e keine Behandlung erfolgBehandlungte. Nicht als Behandlung zählen 🡒Kontrolluntersu- chunKontroll- untersuchungengen, regelmäßige MedikamenteneinnahMedikamenteneinnah- me me in eingestellter Dosierung sowie Dialysen. Schwer ist eine Erkrankung, die keine psychische Erkrankung ist, dann, wenn die vor Abbruch der Reise ärztlich attestierte gesundheitliche Beein- trächtigung so stark ist, dass die Reise nicht plan- mäßig beendet werden kann. F. 4.3 Erkrankungen können auch ür psychische Erkrankungen gilsein. t: Eine psychische Erkrankung gilt nur dann als schwer, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt: A) Der gesetzliche oder private Krankenversi- cherungsträgKrankenversicherungs- xxxxxx er hat eine ambulante Psycho- therapie genehmPsychotherapie geneh- migtigt. B) Sie ist durch Attest eines Facharztes für Psychiatrie nachgewiesen. C) Es erfolgt eine stationäre Behandlung. 44.4 .2 Versicherte Ereignisse sind außerdem: A) Tod. B) Eine schwere Unfallverletzung. C) Ein Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen und Geweben im Rahmen des TransplantationsgesetTransplan- tationsgesetzeszes. D) Schwangerschaft und Schwangerschafts- komplikatioSchwangerschaftskompli- kationennen. E) Adoption eines minderjährigen Kindes.

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Samples: Versicherungsvertrag

Welche Ereignisse sind versichert?. 4.1 Versichert ist die unerwartete schwere ErkrankungErkran- kung. Die Erkrankung muss also „unerwartet“ und „schwer“ zugleich sein. Eine unerwartete schwere Erkrankung kann auch eine psychische Erkran- kung sein. erstmals auftritt, nachdem die Reise angetreten wurde. Versichert ist auch die unerwartete Ver- schlechterung Verschlech- terung einer bereits bestehenden Erkrankung, die bei 🡒Antritt der Reise bereits bestand. Die Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung ist dann unerwartet, wenn in den letztenletz- ten sechs Monaten vor 🡒Antritt der ReisVersicherungsabschluss e keine Behandlung erfolgte. Nicht als Behandlung zählen 🡒Kontrolluntersu- chunKontrolluntersuchungengen, regelmäßige Medikamenteneinnahme in eingestellter DosieruDosie- rung ng sowie Dialysen. Schwer ist eine Erkrankung, die keine psychische Erkrankung ist, dann, wenn die vor Abbruch der ReiStornie- rung se ärztlich attestierte gesundheitliche Beein- trächtigung so stark ist, dass die Reise nicht plan- mäßig beenddurchgeführt et werden kann. Für psychische Erkrankungen gilt: Eine psychische Erkrankung gilt nur dann als schwer, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt: A) Der gesetzliche oder private Krankenversi- cherungsträgKrankenversiche- rungsträger er hat eine ambulante Psycho- therapPsychothera- pie ie genehmigt. B) Sie ist durch Attest eines Facharztes für PsychiatrPsychi- atrie ie nachgewiesen. C) Es erfolgt eine stationäre Behandlung. 4.2 Versicherte Ereignisse sind außerdem: A) Tod. B) Eine schwere Unfallverletzung. C) Ein Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen und Geweben im Rahmen des TransplantationsgesetTrans- plantationsgesetzeszes. D) Schwangerschaft und Schwangerschafts- komplikatioSchwangerschaftskom- plikationennen. E) Adoption eines minderjährigen Kindes.

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Samples: Langzeit Auslandskranken Versicherung

Welche Ereignisse sind versichert?. 4.1 2.1 Versichert ist die unerwartete schwere ErkrankungErkran- kung. Die Erkrankung muss also „unerwartet“ und „schwer“ zugleich sein. Eine unerwartete schwere Erkrankung kann auch eine psychische Erkran- kung sein. erstmals auftritt, nachdem die Reise angetreten wurde. Versichert ist auch die unerwartete Ver- schlechterung Verschlech- terung einer bereits bestehenden Erkrankung, die bei 🡒Antritt der Reise bereits bestand. Die Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung ist dann unerwartet, wenn in den letztenletz- ten sechs Monaten vor 🡒Antritt der ReisVersicherungsabschluss e keine Behandlung erfolgte. Nicht als Behandlung zählen 🡒Kontrolluntersu- chunKontrolluntersuchungengen, regelmäßige Medikamenteneinnahme in eingestellter DosieruDosie- rung ng sowie Dialysen. Schwer ist eine Erkrankung, die keine psychische Erkrankung ist, dann, wenn die vor Abbruch der ReiStornierung se ärztlich attestierte gesundheitliche Beein- trächtiguBeeinträchti- gung ng so stark ist, dass die Reise nicht plan- mäßig beendplanmäßig durchgeführt et werden kann. Für psychische ErkrankungErkran- kungen en gilt: Eine psychische Erkrankung gilt nur dann als schwer, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt: A) Der gesetzliche oder private Krankenversi- cherungsträgKrankenversiche- rungsträger er hat eine ambulante Psycho- therapPsychothera- pie ie genehmigt. B) Sie ist durch Attest eines Facharztes für Psychiatrie nachgewiesen. C) Es erfolgt eine stationäre Behandlung. 42.2 .2 Versicherte Ereignisse sind außerdem: A) Tod. B) Eine schwere Unfallverletzung. C) Ein Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen und Geweben im Rahmen des TransplantationsgesetTrans- plantationsgesetzeszes. D) Schwangerschaft und Schwangerschafts- komplikatioSchwangerschaftskom- plikationennen. E) Adoption eines minderjährigen Kindes.

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Samples: Kollektiv Versicherungsausweis

Welche Ereignisse sind versichert?. 4.1 Versichert ist die unerwartete schwere Erkrankung. Die Unerwartet ist die Erkrankung muss also „unerwartet“ und „schwer“ zugleich sein. Eine unerwartete schwere Erkrankung kann auch eine psychische Erkran- kung sein. dann, wenn sie erstmals auftritt, nachdem die Reise angetreten Versicherung abgeschlossen wurde. . 4.2 Versichert ist auch die unerwartete Ver- schlechterung Verschlechterung einer Erkrankung, die bei 🡒AntrittAbschluss der ReiseVersicherung bereits bestand. Die Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung ist dann unerwartet, wenn inVoraussetzung ist: In den letzten sechs MonatenMona- ten vor 🡒Antritt der ReisVersicherungsabschluss erfolgte e keine Behandlung erfolgBehand- lungte. Nicht als Behandlung zählen 🡒Kontrolluntersu- chunKontrollunter- suchungengen, regelmäßige Medikamenteneinnahme in eingestellter Dosierung sowie Dialysen. Schwer ist eine Erkrankung, die keine psychische Erkrankung ist, dann, wenn die vor Abbruch der Reise ärztlich attestierte gesundheitliche Beein- trächtigung so stark ist, dass die Reise nicht plan- mäßig beendet werden kann. F. 4.3 Erkrankungen können auch ür psychische Erkrankungen gilsein. t: Eine psychische Erkrankung gilt nur dann als schwer, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt: A) Der gesetzliche oder private Krankenversi- cherungsträgKrankenversicherungs- xxxxxx er hat eine ambulante Psycho- therapie genehmPsychotherapie geneh- migtigt. B) Sie ist durch Attest eines Facharztes für Psychiatrie nachgewiesen. C) Es erfolgt eine stationäre Behandlung. 44.4 .2 Versicherte Ereignisse sind außerdem: A) Tod. B) Eine schwere Unfallverletzung. C) Ein Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen und Geweben im Rahmen des TransplantationsgesetTransplanta- tionsgesetzeszes. D) Schwangerschaft und Schwangerschafts- komplikatioSchwangerschaftskomplika- tionennen. E) Adoption eines minderjährigen Kindes.

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Samples: Versicherungsvertrag

Welche Ereignisse sind versichert?. 4.1 2.1 Versichert ist die unerwartete schwere Erkrankung. Die Unerwartet ist die Erkrankung muss also „unerwartet“ und „schwer“ zugleich sein. Eine unerwartete schwere Erkrankung kann auch eine psychische Erkran- kung sein. dann, wenn sie erstmals auftritt, nachdem die Reise angetreten Versicherung abgeschlossen wurde. . 2.2 Versichert ist auch die unerwartete Ver- schlechterung Verschlechterung einer Erkrankung, die bei 🡒AntrittAbschluss der ReiseVersi- cherung bereits bestand. Die Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung ist dann unerwartet, wenn inVoraussetzung ist: In den letzten sechs Monaten vor 🡒Antritt der ReisVersicherungs- abschluss erfolgte e keine Behandlung erfolgBehandlungte. Nicht als Behandlung zählen 🡒Kontrolluntersu- chunKontrolluntersuchungengen, regelmäßige Medikamenteneinnahme in eingestellteinge- stellter er Dosierung sowie Dialy. 2.3 Erkrankungen können auch psychische Erkran- kungen seinsen. Schwer ist eine Erkrankung, die keine psychische Erkrankung ist, dann, wenn die vor Abbruch der Reise ärztlich attestierte gesundheitliche Beein- trächtigung so stark ist, dass die Reise nicht plan- mäßig beendet werden kann. Für psychische Erkrankungen gilt: Eine psychische Erkrankung gilt nur dann als schwer, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt: A) Der gesetzliche oder private Krankenversi- cherungsträgKrankenversiche- rungsträger er hat eine ambulante Psycho- therapPsychothera- pie ie genehmigt. B) Sie ist durch Attest eines Facharztes für PsychiatrPsychi- atrie ie nachgewiesen. C) Es erfolgt eine stationäre Behandlung. 42.4 .2 Versicherte Ereignisse sind außerdem: A) Tod. B) Eine schwere Unfallverletzung. C) Ein Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen und Geweben im Rahmen des TransplantationsgesetTrans- plantationsgesetzeszes. D) Schwangerschaft und Schwangerschafts- komplikatioSchwangerschaftskom- plikationennen. E) Adoption eines minderjährigen Kindes.

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Samples: Widerrufsbelehrung

Welche Ereignisse sind versichert?. 4.1 Versichert ist die unerwartete schwere Erkrankung. Die Erkrankung muss also „unerwartet“ und „schwer“ zugleich sein. Eine unerwartete schwere Erkrankung kann auch eine psychische Erkran- kung sein. erstmals auftritt, nachdem die Reise angetreten wurde. Versichert ist auch die unerwartete Ver- schlechterung Verschlech- terung einer bereits bestehenden Erkrankung, die bei 🡒Antritt der Reise bereits bestand. Die Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung ist dann unerwartet, wenn in den letztenletz- ten sechs Monaten vor 🡒Antritt der ReisVersicherungsabschluss e keine Behandlung erfolgte. Nicht als Behandlung zählen 🡒Kontrolluntersu- chunKontrolluntersuchungengen, regelmäßige Medikamenteneinnahme in eingestellter DosieruDosie- rung ng sowie Dialysen. Schwer ist eine Erkrankung, die keine psychische Erkrankung ist, dann, wenn die vor Abbruch der ReiStornie- rung se ärztlich attestierte gesundheitliche Beein- trächtigung so stark ist, dass die Reise nicht plan- mäßig beenddurchgeführt et werden kann. Für psychische Erkrankungen gilt: Eine psychische Erkrankung gilt nur dann als schwer, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt: A) Der gesetzliche oder private Krankenversi- cherungsträger hat eine ambulante Psycho- therapie genehmigt. B) Sie ist durch Attest eines Facharztes für Psychiatrie nachgewiesen. C) Es erfolgt eine stationäre Behandlung. 4.2 Versicherte Ereignisse sind außerdem: A) Tod. B) Eine schwere Unfallverletzung. C) Ein Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen und Geweben im Rahmen des Transplantationsgesetzes. D) Schwangerschaft und Schwangerschafts- komplikationen. E) Adoption eines minderjährigen Kindes.

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Samples: Insurance Contract

Welche Ereignisse sind versichert?. 4.1 Versichert ist die unerwartete schwere ErkrankungErkran- kung. Die Erkrankung muss also „unerwartet“ und „schwer“ zugleich sein. Eine unerwartete schwere Erkrankung kann auch eine psychische Erkran- kung sein. erstmals auftritt, nachdem die Reise angetreten wurde. Versichert ist auch die unerwartete Ver- schlechterung einer Erkrankung, die bei 🡒Antritt der Reise bereits bestand. Die Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung ist dann unerwartet, wenn in den letzten sechs Monaten vor 🡒AntritBuchung t der Reise keine Behandlung erfolgte. Nicht als Behandlung zählen 🡒Kontrolluntersu- chunKontroll- untersuchungengen, regelmäßige MedikamenteneinnahMedikamentenein- nahme me in eingestellter Dosierung sowie DialyseWann ist eine Erkrankung schwer? n. Schwer ist eine Erkrankung, die keine psychische Erkrankung ist, dann, wenn die vor Abbruch der ReiStornier- ung se ärztlich attestierte gesundheitliche Beein- trächtigung so stark ist, dass die Reise nicht plan- mäßig beenddurchgeführt et werden kann. Für psychische Erkrankungen gilt: Eine psychische Erkrankung gilt nur dann als schwer, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt: A) Der gesetzliche oder private Krankenversi- cherungsträgKrankenversiche- rungsträger er hat eine ambulante Psycho- therapPsychothera- pie ie genehmigt. B) Sie ist durch Attest eines Facharztes für PsychiatrPsychi- atrie ie nachgewiesen. C) Es erfolgt eine stationäre Behandlung. 4.2 Versicherte Ereignisse sind außerdem: A) Tod. B) Eine schwere Unfallverletzung. C) Ein Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen und Geweben im Rahmen des TransplantationsgesetTrans- plantationsgesetzeszes. D) Schwangerschaft und Schwangerschafts- komplikatioSchwangerschaftskompli- kationennen. E) Adoption eines minderjährigen Kindes.

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