Welche Ereignisse sind versichert?. A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkaskoversicherung versichert? Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalscha- den des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgen- den Ereignisse: A.2.2.1.1 Brand und Explosion A.2.2.1.2 Entwendung a) Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeugs auf- grund räuberischer Erpressung. Das gilt nur sofern sich die Handlung auf das Fahrzeug oder seine mitversicherten Teile bezieht. b) Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug weder zum Gebrauch in seinem Interesse noch zur Veräußerung noch unter Eigentumsvor- behalt überlassen wird. c) Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise berechtigt ist, das Fahrzeug zu gebrauchen. Nicht als unbefugter Gebrauch gilt insbesonde- re, wenn der Täter vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wird (z.B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter). Außerdem besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Täter in einem Näheverhält- nis zu dem Verfügungsberechtigten steht, z.B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige ist. Bei Entwendung der Fahrzeugschlüssel gilt: Eine Kostenübernahme des Schlüssel- und Schlossersatzes erfolgt nur bei Entwendung der Schlüssel durch Diebstahl anlässlich eines Einbruchs oder durch Raub. Die Entwendung der Fahrzeugschlüssel aus dem versicherten Fahrzeug ist vom Versicherungsschutz ausgenommen. A.2.2.1.3 Xxxxx, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Über- schwemmung auf das Fahrzeug. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Darüber hinaus gilt: Überspannungsschäden durch Blitzschlag sind bei Elektro-Pkw auch durch mittelbare Einwirkung versichert. Beispiel: Blitz schlägt in Gebäude ein und verursacht einen Schaden an einem Elek- tro-Pkw, das während des Ladevorgangs an das Stromnetz des Gebäudes ange- schlossen ist. Nicht mitversichert ist die Ladestation, an die das Fahrzeug zum Zeit- punkt des Schadens angeschlossen war. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind. A.2.2.1.4 Zusammenstoß mit Tieren aller Art Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art. A.2.2.1.5 Glasbruch Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden sind nicht versichert. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Sei- ten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Ver- glasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Infor- mationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel. Ist am Fahrzeug ein Totalschaden eingetreten, erstatten wir den Wiederbeschaf- fungswert der Verglasung. Dieser ermittelt sich aus dem Verhältnis von Wiederbe- schaffungswert zum Neupreis des Fahrzeugs. Die Umsatzsteuer und der Arbeitslohn werden in diesem Fall nicht ersetzt. A.2.2.1.6 Kurzschlussschäden an der Verkabelung Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. Fol- geschäden sind nicht versichert. A.2.2.1.7 Tierbissschäden Versichert sind Schäden die unmittelbar durch Tierbiss am Fahrzeug verursacht wur- den. Schäden im Fahrzeuginnenraum sind vom Versicherungsschutz ausgeschlos- sen. Folgeschäden aller Art sind bis 3.000 EUR mitversichert. Voraussetzung für den Ersatz eines Folgeschadens (z. B. Reparatur / Austausch von Steuergeräten, Len- kungsteilen, Motoren) ist, dass ein Sachverständiger der VHV, der Dekra oder der Schadenschnellhilfe bestätigt, dass der Schaden ursächlich auf den Tierbissschaden zurückzuführen ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Welche Ereignisse sind versichert?. A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkaskoversicherung versichert? Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalscha- den Totalschaden des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgen- den nachfolgenden Ereignisse:
A.2.2.1.1 Brand und Explosion Versichert sind Brand und Explosion. Als Xxxxx gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht als Brand gelten Schmor- und Sengschäden. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. Übersteigt ein Brandschaden den Betrag von 500 Euro, sind Sie verpflichtet, das Schadenereignis der Polizei unverzüglich anzuzeigen – siehe E.1.3.3. A.2.2.1.2 Entwendung Versichert ist die Entwendung in folgenden Fällen:
A.2.2.1.2 Entwendung
a) a Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeugs auf- grund aufgrund räuberischer Erpressung. Das gilt nur nur, sofern sich die Handlung auf das Fahrzeug oder seine mitversicherten Teile bezieht.
b) b Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug weder zum Gebrauch in seinem Interesse eigenen Interesse, noch zur Veräußerung noch oder unter Eigentumsvor- behalt Eigentumsvorbehalt überlassen wird.
c) c Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise berechtigt ist, das Fahrzeug zu gebrauchen. Nicht als unbefugter Gebrauch gilt insbesonde- reinsbesondere, wenn der Täter vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wird (z.B. zum Beispiel Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter). Außerdem besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Täter in einem Näheverhält- nis Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten steht, z.B. zum Beispiel dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige Haushaltsangehöriger ist. Bei Entwendung Übersteigt ein Entwendungsschaden den Betrag von 500 Euro, sind Sie verpflichtet, das Schadenereignis der Fahrzeugschlüssel gilt: Eine Kostenübernahme des Schlüssel- und Schlossersatzes erfolgt nur bei Entwendung der Schlüssel durch Diebstahl anlässlich eines Einbruchs oder durch Raub. Die Entwendung der Fahrzeugschlüssel aus dem versicherten Fahrzeug ist vom Versicherungsschutz ausgenommenPolizei unverzüglich anzuzeigen – siehe E.1.3.3. A.2.2.1.3 Naturgewalten Versichert ist die unmittelbare Einwirkung nachstehender Naturgewalten auf das Fahrzeug x Xxxxx, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag b bei elektro- oder Über- schwemmung auf das Fahrzeug. Als Sturm hybridbetriebenen Pkw (gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen nicht bei Pkw im Basis-Tarif) und Lkw bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse im Werkverkehr sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Darüber hinaus gilt: auch Überspannungsschäden durch Blitzschlag sind bei Elektro-Pkw auch durch mittelbare Einwirkung eines Blitzschlags versichert. Beispiel: Der Blitz schlägt in ein Gebäude ein und verursacht einen Schaden an einem Elek- tro-Pkwam Fahrzeug, das während des Ladevorgangs an das Stromnetz des Gebäudes ange- schlossen angeschlossen ist. Nicht mitversichert ist die Ladestation, an die das Fahrzeug zum Zeit- punkt des Schadens angeschlossen war. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind. A.2.2.1.4 Zusammenstoß mit Tieren aller Art Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art. A.2.2.1.5 Glasbruch Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden sind nicht versichert. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Sei- ten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Ver- glasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Infor- mationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel. Ist am Fahrzeug ein Totalschaden eingetreten, erstatten wir den Wiederbeschaf- fungswert der Verglasung. Dieser ermittelt sich aus dem Verhältnis von Wiederbe- schaffungswert zum Neupreis des Fahrzeugs. Die Umsatzsteuer und der Arbeitslohn werden in diesem Fall nicht ersetzt. A.2.2.1.6 Kurzschlussschäden an der Verkabelung Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. Fol- geschäden sind nicht versichert. A.2.2.1.7 Tierbissschäden Versichert sind Schäden die unmittelbar durch Tierbiss am Fahrzeug verursacht wur- den. Schäden im Fahrzeuginnenraum sind vom Versicherungsschutz ausgeschlos- sen. Folgeschäden aller Art sind bis 3.000 EUR mitversichert. Voraussetzung für den Ersatz eines Folgeschadens (z. B. Reparatur / Austausch von Steuergeräten, Len- kungsteilen, Motoren) unseren Versicherungsschutz ist, dass ein Sachverständiger der VHV, der Dekra hierfür kein anderweitiger Versicherungsschutz oder der Schadenschnellhilfe bestätigt, dass der Schaden ursächlich auf den Tierbissschaden zurückzuführen istGarantieanspruch besteht.
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Samples: KFZ Versicherung
Welche Ereignisse sind versichert?. A.2.2.1 Welche 1) Versicherungsschutz besteht, wenn die planmäßige Durchführung der Reise nicht zumutbar ist, weil die versicherte Person selbst oder eine Risikoperson während der Dauer des Versicherungsschutzes von einem der nachstehenden Ereignisse sind in der Teilkaskoversicherung versichert? Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalscha- den des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgen- den Ereignissebetroffen wird:
A.2.2.1.1 Brand a. Tod;
b. schwere Unfallverletzung;
c. unerwartete schwere Erkrankung; eine unerwartete schwere Erkrankung liegt vor, wenn aus dem stabilen Zustand des Wohlbefindens und der Reisefähigkeit heraus konkrete Krankheitssymptome auftreten, die dem Reiseantritt entge- genstehen und Anlass zur Stornierung geben;
x. Xxxxx von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken;
e. der unerwartete Ausfall eines implantierten Herzschrittmachers;
f. unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen und Geweben (Lebendspende) im Rahmen des Transplantationsgesetzes;
g. Impfunverträglichkeit;
h. Schwangerschaft;
i. unerwartete Adoption eines minderjährigen Kindes;
j. Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Erdbeben, Wasserrohrbruch oder vorsätzliche Straftat eines Dritten, sofern der materielle Schaden die Schadenhöhe von 2500 EUR übersteigt oder sofern die Anwesenheit zur Aufklärung erforderlich ist;
A.2.2.1.2 Entwendungk. Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber;
l. unerwartete Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses (sozi- alversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Wochenstunden) oder unerwarteter Wechsel des Arbeitgebers unter Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses;
m. Nichtversetzung eines Schülers sowie der endgültige Austritt aus dem Klassenverband vor Beginn der versicherten Reise, z. B. wegen Schulwechsels oder Nichtversetzung eines Schülers, sofern die Reise vor Kenntnis hiervon gebucht wurde und die Durchführung der Reise nicht zumutbar oder unmög- lich ist;
n. Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung während der Schul-, Berufsschul- oder Hochschul-Ausbildung, sofern die Reise vor dem ursprüng- lichen Prüfungstermin gebucht war und der Termin der Wiederholungsprüfung unerwartet in die Zeit der versicherten Reise fällt oder innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Reiseende stattfinden soll.
2) Risikopersonen sind neben der versicherten Person
a) Versichert die Angehörigen der versicherten Person. Dies sind Diebstahl der Ehegatte oder Lebenspartner, deren Kinder, Adoptiv- und Raub Stiefkinder sowie die Herausgabe des Fahrzeugs auf- grund räuberischer Erpressung. Das gilt nur sofern sich die Handlung auf das Fahrzeug oder seine mitversicherten Teile bezieht.Eltern, Adoptiv- und Stiefeltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Onkel und Tanten, Nichten und Neffen, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwäger und Schwägerinnen der versicherten Person;
b) Unterschlagung ist nur versichertdiejenigen, wenn dem Täter das Fahrzeug weder zum Gebrauch in seinem Interesse noch zur Veräußerung noch unter Eigentumsvor- behalt überlassen wird.die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen;
c) Unbefugter Gebrauch ist nur versichertdiejenigen, wenn der Täter in keiner Weise berechtigt ist, das Fahrzeug zu gebrauchen. Nicht als unbefugter Gebrauch gilt insbesonde- re, wenn der Täter vom Verfügungsberechtigten die gemeinsam mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wird (z.B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter)versicherten Person eine Reise gebucht haben und deren Angehörige. Außerdem besteht kein VersicherungsschutzHaben mehr als fünf Personen gemeinsam eine Reise gebucht, wenn der Täter in einem Näheverhält- nis zu dem Verfügungsberechtigten steht, z.B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige ist. Bei Entwendung der Fahrzeugschlüssel gilt: Eine Kostenübernahme des Schlüssel- und Schlossersatzes erfolgt gelten nur bei Entwendung der Schlüssel durch Diebstahl anlässlich eines Einbruchs oder durch Raub. Die Entwendung der Fahrzeugschlüssel aus dem versicherten Fahrzeug ist vom Versicherungsschutz ausgenommen. A.2.2.1.3 Xxxxx, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Über- schwemmung auf das Fahrzeug. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Darüber hinaus gilt: Überspannungsschäden durch Blitzschlag sind bei Elektro-Pkw auch durch mittelbare Einwirkung versichert. Beispiel: Blitz schlägt in Gebäude ein und verursacht einen Schaden an einem Elek- tro-Pkw, das während des Ladevorgangs an das Stromnetz des Gebäudes ange- schlossen ist. Nicht mitversichert ist die Ladestation, an die das Fahrzeug zum Zeit- punkt des Schadens angeschlossen war. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind. A.2.2.1.4 Zusammenstoß mit Tieren aller Art Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art. A.2.2.1.5 Glasbruch Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden sind nicht versichert. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Sei- ten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Ver- glasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Infor- mationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel. Ist am Fahrzeug ein Totalschaden eingetreten, erstatten wir den Wiederbeschaf- fungswert der Verglasung. Dieser ermittelt sich aus dem Verhältnis von Wiederbe- schaffungswert zum Neupreis des Fahrzeugs. Die Umsatzsteuer jeweiligen Angehörigen und der Arbeitslohn werden in diesem Fall Lebenspartner der versicherten Person und deren Betreuungsperson als Risikopersonen, nicht ersetzt. A.2.2.1.6 Kurzschlussschäden an der Verkabelung Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. Fol- geschäden sind nicht versichert. A.2.2.1.7 Tierbissschäden Versichert sind Schäden mehr die unmittelbar durch Tierbiss am Fahrzeug verursacht wur- den. Schäden im Fahrzeuginnenraum sind vom Versicherungsschutz ausgeschlos- sen. Folgeschäden aller Art sind bis 3.000 EUR mitversichert. Voraussetzung für den Ersatz eines Folgeschadens (z. B. Reparatur / Austausch von Steuergeräten, Len- kungsteilen, Motoren) ist, dass ein Sachverständiger der VHV, der Dekra oder der Schadenschnellhilfe bestätigt, dass der Schaden ursächlich auf den Tierbissschaden zurückzuführen istversicherten Personen untereinander.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Welche Ereignisse sind versichert?. A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkaskoversicherung versichert? Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalscha- den Totalschaden des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgen- den nachfolgenden Ereignisse:
A.2.2.1.1 Brand und Explosion Versichert sind Brand und Explosion. Als Xxxxx gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht als Brand gelten Schmor- und Sengschäden. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. Übersteigt ein Brandschaden den Betrag von 500 Euro, sind Sie verpflichtet, das Schadenereignis der Polizei unverzüglich anzuzeigen – siehe E.1.3.3. A.2.2.1.2 Entwendung Versichert ist die Entwendung in folgenden Fällen:
A.2.2.1.2 Entwendung
a) a Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeugs auf- grund aufgrund räuberischer Erpressung. Das gilt nur nur, sofern sich die Handlung auf das Fahrzeug oder seine mitversicherten Teile bezieht.
b) b Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug weder zum Gebrauch in seinem Interesse eigenen Interesse, noch zur Veräußerung noch oder unter Eigentumsvor- behalt Eigentumsvorbehalt überlassen wird.
c) c Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise berechtigt ist, das Fahrzeug zu gebrauchen. Nicht als unbefugter Gebrauch gilt insbesonde- reinsbesondere, wenn der Täter vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wird (z.B. zum Beispiel Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter). Außerdem besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Täter in einem Näheverhält- nis Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten steht, z.B. zum Beispiel dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige Haushaltsangehöriger ist. Bei Entwendung Übersteigt ein Entwendungsschaden den Betrag von 500 Euro, sind Sie verpflichtet, das Schadenereignis der Fahrzeugschlüssel gilt: Eine Kostenübernahme des Schlüssel- und Schlossersatzes erfolgt nur bei Entwendung der Schlüssel durch Diebstahl anlässlich eines Einbruchs oder durch Raub. Die Entwendung der Fahrzeugschlüssel aus dem versicherten Fahrzeug ist vom Versicherungsschutz ausgenommenPolizei unverzüglich anzuzeigen – siehe E.1.3.3. A.2.2.1.3 Naturgewalten Versichert ist die unmittelbare Einwirkung nachstehender Naturgewalten auf das Fahrzeug x Xxxxx, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Über- schwemmung auf das Fahrzeug. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Darüber hinaus gilt: Überspannungsschäden durch Blitzschlag sind b bei ElektroElektro- und Hybrid-Pkw (gilt nicht bei Pkw im Basis-Tarif) sind auch Überspannungsschäden durch mittelbare Einwirkung eines Blitzschlags versichert. Beispiel: Der Blitz schlägt in ein Gebäude ein und verursacht einen Schaden an einem Elek- tro-Pkw, das der während des Ladevorgangs an das Stromnetz des Gebäudes ange- schlossen angeschlossen ist. Nicht mitversichert ist die Ladestation, an die das Fahrzeug zum Zeit- punkt des Schadens angeschlossen war. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind. A.2.2.1.4 Zusammenstoß mit Tieren aller Art Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art. A.2.2.1.5 Glasbruch Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden sind nicht versichert. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Sei- ten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Ver- glasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Infor- mationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel. Ist am Fahrzeug ein Totalschaden eingetreten, erstatten wir den Wiederbeschaf- fungswert der Verglasung. Dieser ermittelt sich aus dem Verhältnis von Wiederbe- schaffungswert zum Neupreis des Fahrzeugs. Die Umsatzsteuer und der Arbeitslohn werden in diesem Fall nicht ersetzt. A.2.2.1.6 Kurzschlussschäden an der Verkabelung Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. Fol- geschäden sind nicht versichert. A.2.2.1.7 Tierbissschäden Versichert sind Schäden die unmittelbar durch Tierbiss am Fahrzeug verursacht wur- den. Schäden im Fahrzeuginnenraum sind vom Versicherungsschutz ausgeschlos- sen. Folgeschäden aller Art sind bis 3.000 EUR mitversichert. Voraussetzung für den Ersatz eines Folgeschadens (z. B. Reparatur / Austausch von Steuergeräten, Len- kungsteilen, Motoren) unseren Versicherungsschutz ist, dass ein Sachverständiger der VHV, der Dekra hierfür kein anderweitiger Versicherungsschutz oder der Schadenschnellhilfe bestätigt, dass der Schaden ursächlich auf den Tierbissschaden zurückzuführen istGarantieanspruch besteht.
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Samples: KFZ Versicherung
Welche Ereignisse sind versichert?. A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkaskoversicherung Teilkasko versichert? Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, ZerstörungZer- störung, Verlust oder Totalscha- den Totalschaden des Fahrzeugs einschließlich ein- schließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgen- den nach- folgenden Ereignisse:
A.2.2.1.1 Brand und Explosion
A.2.2.1.2 Entwendung
a) a. Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeugs auf- grund räuberischer aufgrund räuberi- scher Erpressung. Das gilt nur sofern sich die Handlung auf das Fahrzeug oder seine mitversicherten Teile bezieht.
b) b. Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter Tä- ter das Fahrzeug weder zum Gebrauch in seinem Interesse eige- nem Interesse, noch zur Veräußerung noch unter Eigentumsvor- behalt Eigentumsvorbehalt überlassen wird.
c) c. Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner keinster Weise berechtigt ist, das Fahrzeug Fahr- zeug zu gebrauchen. Nicht als unbefugter Gebrauch Ge- brauch gilt insbesonde- reinsbesondere, wenn der Täter vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt beauf- tragt wird (z.z. B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter). Außerdem besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Täter in einem Näheverhält- nis Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten steht, z.z. B. dessen ArbeitnehmerAr- beitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige Haushaltsangehöri- ger ist. Bei Entwendung der Fahrzeugschlüssel gilt: Eine Kostenübernahme des Schlüssel- und Schlossersatzes erfolgt nur bei Entwendung der Schlüssel durch Diebstahl anlässlich eines Einbruchs oder durch Raub. Die Entwendung der Fahrzeugschlüssel aus dem versicherten Fahrzeug ist vom Versicherungsschutz ausgenommen. A.2.2.1.3 Xxxxx, HagelXxxxxxxxxxxx, Erdrutsch, Xxxxx, Blitzschlag, Überschwemmung Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Schneelawinen (Dachlawinen ausgenommen), Erd- rutsch, Hagel, Blitzschlag oder Über- schwemmung Überschwemmung auf das Fahrzeug. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung Luft- bewegung von mindestens Windstärke 8. Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismas- sen. Erdrutsch (z.B. Mure) ist ein naturbedingtes Abrut- schen oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Darüber hinaus gilt: Überspannungsschäden durch Blitzschlag sind bei Elektro-Pkw auch durch mittelbare Einwirkung versichert. Beispiel: Blitz schlägt in Gebäude ein und verursacht einen Schaden an einem Elek- tro-Pkw, das während des Ladevorgangs an das Stromnetz des Gebäudes ange- schlossen ist. Nicht mitversichert ist die Ladestation, an die das Fahrzeug zum Zeit- punkt des Schadens angeschlossen war. Ausgeschlossen Aus- geschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten Na- turgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen zu- rückzuführen sind. Beim Tarif WWK KFZ (mit Werkstattmanagement für PKW) sind Schäden durch Schneelawinen und Erd- rutsch nicht versichert. A.2.2.1.4 Zusammenstoß mit Tieren aller Art Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen befindli- chen Fahrzeugs mit Tieren aller Art. Beim Tarif WWK KFZ (mit Werkstattmanagement für PKW) ist nur der Zusammenstoß des in Fahrt befindli- chen Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Bundesjagdgesetz (z.B. Reh, Wildschwein) versi- chert. A.2.2.1.5 Glasbruch Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden sind nicht versichert. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben Kunst- stoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Sei- ten- Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Ver- glasung Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Infor- mationssystemenIn- formationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren Monito- ren sowie Leuchtmittel. Ist am Fahrzeug Folgeschäden sind nicht ver- sichert. Bei Bruch des Scheinwerferglases ersetzen wir auch die Leuchtmittel, wenn dies erforderlich ist. Au- ßerdem ersetzen wir die durch den Glasbruch beding- ten Reinigungskosten. Bei einer reinen Glasbruch- schadenreparatur (kein Austausch der Scheibe) ver- zichten wir auf den Einbehalt einer vereinbarten Selbstbeteiligung. Zum Umfang der Entschädigung gelten die Bestim- mungen nach A.2.5.2.6. Sofern Sie uns für den Fall des Austausches der Scheibe die Auswahl der Werkstatt überlassen, wird Ihnen ein Totalschaden eingetreten, erstatten wir den Wiederbeschaf- fungswert der VerglasungHol- und Bringservice sowie für Sie ein kos- tenloses Ersatzfahrzeug für die Dauer des Austau- sches angeboten. Dieser ermittelt sich aus dem Verhältnis von Wiederbe- schaffungswert zum Neupreis des FahrzeugsBeim Tarif WWK KFZ (mit Werkstattmanagement für PKW) ist generell die Behebung eines Glasschadens bei einer WWK-Partnerwerkstatt vorgesehen. Die Umsatzsteuer und der Arbeitslohn werden in diesem Fall nicht ersetztEs gelten die Bestimmungen nach A.2.19. A.2.2.1.6 Kurzschlussschäden an der Verkabelung Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs Fahr- zeugs durch Kurzschluss. Fol- geschäden Sofern ein Aggregat ausge- tauscht werden muss, weil es eine Einheit mit dem Ka- bel bildet und eine Trennung nicht möglich ist, ersetzen wir dieses bis zu einer Höhe von 3.000 EUR. Sonstige Folgeschäden sind dagegen nicht versichert. Beim Tarif WWK KFZ (mit Werkstattmanagement für PKW) sind Folgeschäden aller Art (auch an Aggrega- ten) nicht versichert. A.2.2.1.7 Tierbissschäden Versichert sind Schäden die unmittelbar durch Tierbiss am Fahrzeug verursacht wur- den. verursachte Schäden im Fahrzeuginnenraum sind vom Versicherungsschutz ausgeschlos- senan Kabeln, Schläuchen, Dämmmatten, Achsmanschetten und Leitungen von als Pkw, Campingfahrzeugen, Kraft- rädern, Leichtkrafträdern, Quads oder Trikes zugelas- senen Fahrzeugen. Folgeschäden aller Art sind bis zu einer Höhe von 3.000 EUR mitversichert. Voraussetzung Beim Tarif WWK KFZ (mit Werkstattmanagement für den Ersatz eines Folgeschadens (z. B. Reparatur / Austausch von SteuergerätenPKW) sind Tierbissschäden nicht versichert. Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Len- kungsteilenZer- störung, Motoren) ist, dass ein Sachverständiger Verlust oder Totalschaden des Fahrzeugs ein- schließlich seiner mitversicherten Teile durch die nach- folgenden Ereignisse:
A.2.2.2.1 Ereignisse der VHV, der Dekra Teilkasko
A.2.2.2.3 Mut- oder der Schadenschnellhilfe bestätigt, dass der Schaden ursächlich böswillige Handlungen
A.2.2.2.4 Transport auf den Tierbissschaden zurückzuführen ist.einer Fähre
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Samples: KFZ Versicherung
Welche Ereignisse sind versichert?. A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkaskoversicherung versichert? Versicherungsschutz besteht bei Versichert ist die Beschädigung, Zerstörung, Zerstörung oder der Verlust oder Totalscha- den des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile der unter Ziffer 1.1 aufgeführten Gegenstände durch die nachfolgen- den Ereignisse:
A.2.2.1.1 Brand und Explosion
A.2.2.1.2 Entwendung.
a) Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe Ereignisse der Teilkaskoversicherung (z.B. Diebstahl, Brand, Xxxxx, Xxxxx, Überschwemmung) gemäß Ziffer 1.2 des Fahrzeugs auf- grund räuberischer ErpressungBausteins Kaskoversicherung Ihrer AKB. Das gilt nur sofern sich die Handlung auf Voraussetzung ist, dass für das ver- sicherte Fahrzeug oder seine mitversicherten Teile beziehteine Teilkaskoversicherung besteht.
b) Unterschlagung Versichert sind Schäden durch Leitungswasser. Leitungswasser ist nur versichertWasser, wenn das aus den Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserver- sorgung oder den sonstigen mit dem Täter das Fahrzeug weder zum Gebrauch Rohrsystem verbundenen Einrichtungen bestimmungswidrig ausgetreten ist. Nicht versichert sind Schäden verursacht durch: • Plansch- oder Reinigungswasser; • fehlerhafte Anschlüsse; • nicht ausreichendes Absperren; • Entleeren oder Entleerthalten wasserführender Anlagen in seinem Interesse noch zur Veräußerung noch unter Eigentumsvor- behalt überlassen wirdnicht benutzten Wohnwagen, Wohnmobilen oder Mobilheimen.
c) Unbefugter Gebrauch ist nur versichertFerner ergänzend Ziffer 1.2 des Bausteins Kaskoversicherung Ihrer AKB folgende Naturgewalten: Schneedruck, Schneebruch, Erdsenkung sowie Rückstau. Rückstau liegt vor, wenn Wasser: • durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließen- den) Gewässern, • durch Witterungsniederschläge • bestimmungswidrig aus den Ableitungsrohren des Wohnmobils, Wohnwagens oder Mobilheims, • oder damit verbundenen Einrichtungen in dieses eindringt.
d) Ereignisse der Täter in keiner Weise berechtigt ist, das Fahrzeug zu gebrauchen. Nicht als unbefugter Gebrauch gilt insbesonde- re, wenn der Täter vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wird Vollkaskoversicherung (z.B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter). Außerdem besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Täter in einem Näheverhält- nis zu dem Verfügungsberechtigten steht, z.B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige ist. Bei Entwendung der Fahrzeugschlüssel gilt: Eine Kostenübernahme Unfall und mut- und böswillige Handlung) gemäß Ziffer 1.3 des Schlüssel- und Schlossersatzes erfolgt nur bei Entwendung der Schlüssel durch Diebstahl anlässlich eines Einbruchs oder durch Raub. Die Entwendung der Fahrzeugschlüssel aus dem versicherten Fahrzeug ist vom Versicherungsschutz ausgenommen. A.2.2.1.3 Xxxxx, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Über- schwemmung auf das Fahrzeug. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Darüber hinaus gilt: Überspannungsschäden durch Blitzschlag sind bei Elektro-Pkw auch durch mittelbare Einwirkung versichert. Beispiel: Blitz schlägt in Gebäude ein und verursacht einen Schaden an einem Elek- tro-Pkw, das während des Ladevorgangs an das Stromnetz des Gebäudes ange- schlossen ist. Nicht mitversichert ist die Ladestation, an die das Fahrzeug zum Zeit- punkt des Schadens angeschlossen war. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind. A.2.2.1.4 Zusammenstoß mit Tieren aller Art Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art. A.2.2.1.5 Glasbruch Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden sind nicht versichert. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Sei- ten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Ver- glasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Infor- mationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel. Ist am Fahrzeug ein Totalschaden eingetreten, erstatten wir den Wiederbeschaf- fungswert der Verglasung. Dieser ermittelt sich aus dem Verhältnis von Wiederbe- schaffungswert zum Neupreis des Fahrzeugs. Die Umsatzsteuer und der Arbeitslohn werden in diesem Fall nicht ersetzt. A.2.2.1.6 Kurzschlussschäden an der Verkabelung Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. Fol- geschäden sind nicht versichert. A.2.2.1.7 Tierbissschäden Versichert sind Schäden die unmittelbar durch Tierbiss am Fahrzeug verursacht wur- den. Schäden im Fahrzeuginnenraum sind vom Versicherungsschutz ausgeschlos- sen. Folgeschäden aller Art sind bis 3.000 EUR mitversichertBausteins Kaskoversi- cherung Ihrer AKB. Voraussetzung für den Ersatz eines Folgeschadens (z. B. Reparatur / Austausch von Steuergeräten, Len- kungsteilen, Motoren) ist, dass ein Sachverständiger der VHV, der Dekra oder der Schadenschnellhilfe bestätigt, dass der Schaden ursächlich auf den Tierbissschaden zurückzuführen istfür das versicherte Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung besteht.
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Welche Ereignisse sind versichert?. A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkaskoversicherung Teilkasko versichert? Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalscha- den des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgen- den Ereignisse:?
A.2.2.1.1 Brand und Explosion
A.2.2.1.2 Entwendung
a) Versichert sind Diebstahl und Raub Xxxx sowie die Herausgabe des Fahrzeugs auf- grund Pkw aufgrund räuberischer Erpressung. Das gilt nur sofern sich die Handlung auf das Fahrzeug oder seine mitversicherten Teile bezieht.
b) Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug der Pkw weder zum Gebrauch in seinem eigenen Interesse noch zur Veräußerung noch unter Eigentumsvor- behalt Eigentumsvorbehalt überlassen wird.
c) Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise berechtigt ist, das Fahrzeug den Pkw zu gebrauchen. Nicht als unbefugter Gebrauch gilt insbesonde- reinsbesondere, wenn der Täter vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs Pkw beauftragt wird (z.z. B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter). Außerdem besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Täter in einem Näheverhält- nis Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten Verfügungsbe- rechtigten steht, z.z. B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige Haushaltsangehöriger ist.
d) Versichert sind auch Beschädigungen des Pkw, wenn diese durch eine Entwendung nicht mitversicherter Gegenstände (z. B. Mantel oder Tasche) verursacht werden. Bei Dies gilt jedoch nicht für Vandalismusschäden, die anlässlich der Entwendung der Fahrzeugschlüssel giltoder des Entwendungs- versuchs herbeigeführt werden. Beispiel: Eine Kostenübernahme des Schlüssel- und Schlossersatzes erfolgt nur bei Entwendung der Schlüssel durch Diebstahl anlässlich eines Einbruchs oder durch RaubTritte gegen den Pkw. Die Entwendung der Fahrzeugschlüssel aus dem versicherten Fahrzeug ist vom Versicherungsschutz ausgenommen. A.2.2.1.3 Xxxxx, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen inkl. Dachlawinen, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch oder Über- schwemmung Vulkanausbruch auf das Fahrzeug. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8den Pkw. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug den Pkw geworfen werden. Darüber hinaus gilt: Überspannungsschäden an einem Akku durch Blitzschlag sind bei Elektro-Pkw auch durch mitversichert. Ausreichend ist eine mittelbare Einwirkung versichertauf den Pkw. Beispiel: Blitz schlägt Der Blitzschlag in ein Gebäude wird über das Ladekabel übertragen. Erläuterungen bestimmter Begriffe: − Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. − Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen. − Erdbeben ist eine naturbedingte, messbare Erschütterung des Erdbodens. − Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen. − Erdrutsch (z. B. Mure) ist ein und verursacht einen Schaden an einem Elek- tro-Pkw, das während des Ladevorgangs an das Stromnetz des Gebäudes ange- schlossen ist. Nicht mitversichert ist die Ladestation, an die das Fahrzeug zum Zeit- punkt des Schadens angeschlossen warnaturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind. A.2.2.1.4 Zusammenstoß mit Tieren aller Art Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs Pkw mit Tieren aller Art. A.2.2.1.5 Glasbruch Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden sind nicht versichert. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Sei- ten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Ver- glasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Infor- mationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel. Ist am Fahrzeug ein Totalschaden eingetreten, erstatten wir den Wiederbeschaf- fungswert der Verglasung. Dieser ermittelt sich aus dem Verhältnis von Wiederbe- schaffungswert zum Neupreis des Fahrzeugs. Die Umsatzsteuer und der Arbeitslohn werden in diesem Fall nicht ersetzt. A.2.2.1.6 Kurzschlussschäden an der Verkabelung Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. Fol- geschäden sind nicht versichert. A.2.2.1.7 Tierbissschäden Versichert sind Schäden die unmittelbar durch Tierbiss am Fahrzeug verursacht wur- den. Schäden im Fahrzeuginnenraum sind vom Versicherungsschutz ausgeschlos- sen. Folgeschäden aller Art sind bis 3.000 EUR mitversichert. Voraussetzung für den Ersatz eines Folgeschadens (z. B. Reparatur / Austausch von Steuergeräten, Len- kungsteilen, Motoren) ist, dass ein Sachverständiger der VHV, der Dekra oder der Schadenschnellhilfe bestätigt, dass der Schaden ursächlich auf den Tierbissschaden zurückzuführen ist.
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Samples: KFZ Versicherung
Welche Ereignisse sind versichert?. A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkaskoversicherung Teilkasko versichert? Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalscha- den des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgen- den Ereignisse:?
A.2.2.1.1 Brand und Explosion
A.2.2.1.2 Entwendung
a) Versichert sind Diebstahl und Raub Xxxx sowie die Herausgabe des Fahrzeugs auf- grund Pkw aufgrund räuberischer Erpressung. Das gilt nur sofern sich die Handlung auf das Fahrzeug oder seine mitversicherten Teile bezieht.
b) Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug der Pkw weder zum Gebrauch in seinem eigenen Interesse noch zur Veräußerung noch unter Eigentumsvor- behalt Eigentumsvorbehalt überlassen wird.
c) Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise berechtigt ist, das Fahrzeug den Pkw zu gebrauchen. Nicht als unbefugter Gebrauch gilt insbesonde- reinsbesondere, wenn der Täter vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs Pkw beauftragt wird (z.z. B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter). Außerdem besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Täter in einem Näheverhält- nis Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten Verfügungsbe- rechtigten steht, z.z. B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige Haushaltsangehöriger ist. Bei Entwendung der Fahrzeugschlüssel gilt: Eine Kostenübernahme des Schlüssel- und Schlossersatzes erfolgt nur bei Entwendung der Schlüssel durch Diebstahl anlässlich eines Einbruchs oder durch Raub. Die Entwendung der Fahrzeugschlüssel aus dem versicherten Fahrzeug ist vom Versicherungsschutz ausgenommen. A.2.2.1.3 Xxxxx, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen inkl. Dachlawinen, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch oder Über- schwemmung Vulkanausbruch auf das Fahrzeug. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8den Pkw. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug den Pkw geworfen werden. Darüber hinaus gilt: Überspannungsschäden an einem Akku durch Blitzschlag sind bei Elektro-Pkw auch durch mitversichert. Ausreichend ist eine mittelbare Einwirkung versichertauf den Pkw. Beispiel: Blitz schlägt Der Blitzschlag in ein Gebäude wird über das Ladekabel übertragen. Erläuterungen bestimmter Begriffe: − Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. − Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen. − Erdbeben ist eine naturbedingte, messbare Erschütterung des Erdbodens. − Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen. − Erdrutsch (z. B. Mure) ist ein und verursacht einen Schaden an einem Elek- tro-Pkw, das während des Ladevorgangs an das Stromnetz des Gebäudes ange- schlossen ist. Nicht mitversichert ist die Ladestation, an die das Fahrzeug zum Zeit- punkt des Schadens angeschlossen warnaturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind. A.2.2.1.4 Zusammenstoß mit Tieren aller Art Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs Pkw mit Tieren aller Art. A.2.2.1.5 Glasbruch Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden sind nicht versichert. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Sei- ten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Ver- glasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Infor- mationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel. Ist am Fahrzeug ein Totalschaden eingetreten, erstatten wir den Wiederbeschaf- fungswert der Verglasung. Dieser ermittelt sich aus dem Verhältnis von Wiederbe- schaffungswert zum Neupreis des Fahrzeugs. Die Umsatzsteuer und der Arbeitslohn werden in diesem Fall nicht ersetzt. A.2.2.1.6 Kurzschlussschäden an der Verkabelung Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. Fol- geschäden sind nicht versichert. A.2.2.1.7 Tierbissschäden Versichert sind Schäden die unmittelbar durch Tierbiss am Fahrzeug verursacht wur- den. Schäden im Fahrzeuginnenraum sind vom Versicherungsschutz ausgeschlos- sen. Folgeschäden aller Art sind bis 3.000 EUR mitversichert. Voraussetzung für den Ersatz eines Folgeschadens (z. B. Reparatur / Austausch von Steuergeräten, Len- kungsteilen, Motoren) ist, dass ein Sachverständiger der VHV, der Dekra oder der Schadenschnellhilfe bestätigt, dass der Schaden ursächlich auf den Tierbissschaden zurückzuführen ist.
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Samples: KFZ Versicherung
Welche Ereignisse sind versichert?. A.2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkaskoversicherung versichert? Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalscha- den des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgen- den Ereignisse:?
A.2.2.1.1 Brand und Explosion Versichert sind Brand und Explosion. Als Xxxxx gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht als Brand gelten Schmor- und Sengschäden. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. Übersteigt ein Brandschaden den Betrag von 500 Euro, sind Sie verpflichtet, das Schadenereignis der Polizei unverzüglich anzuzeigen – siehe E.1.3.3. A.2.2.1.2 Entwendung Versichert ist die Entwendung in folgenden Fällen:
A.2.2.1.2 Entwendung
a) a Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeugs auf- grund aufgrund räuberischer Erpressung. Das gilt nur nur, sofern sich die Handlung auf das Fahrzeug oder seine mitversicherten Teile bezieht.
b) b Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug weder zum Gebrauch in seinem Interesse eigenen Interesse, noch zur Veräußerung noch oder unter Eigentumsvor- behalt Eigentumsvorbehalt überlassen wird.
c) c Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise berechtigt ist, das Fahrzeug zu gebrauchen. Nicht als unbefugter Gebrauch gilt insbesonde- reinsbesondere, wenn der Täter vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wird (z.B. zum Beispiel Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter). Außerdem besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Täter in einem Näheverhält- nis Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten steht, z.B. zum Beispiel dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige Haushaltsangehöriger ist. Bei Entwendung Übersteigt ein Entwendungsschaden den Betrag von 500 Euro, sind Sie verpflichtet, das Schadenereignis der Fahrzeugschlüssel gilt: Eine Kostenübernahme des Schlüssel- und Schlossersatzes erfolgt nur bei Entwendung der Schlüssel durch Diebstahl anlässlich eines Einbruchs oder durch Raub. Die Entwendung der Fahrzeugschlüssel aus dem versicherten Fahrzeug ist vom Versicherungsschutz ausgenommenPolizei unverzüglich anzuzeigen – siehe E.1.3.3. A.2.2.1.3 Xxxxxxxxx, Xxxxx, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Erdrutsch bei Pkw (außer bei Pkw im Basis-Tarif), Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Über- schwemmung Überschwemmung auf das Fahrzeug. Erdrutsch (zum Beispiel Mure) ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Darüber hinaus gilt: Überspannungsschäden durch Blitzschlag sind bei Elektro-Pkw auch durch mittelbare Einwirkung versichert. Beispiel: Blitz schlägt in Gebäude ein und verursacht einen Schaden an einem Elek- tro-Pkw, das während des Ladevorgangs an das Stromnetz des Gebäudes ange- schlossen ist. Nicht mitversichert ist die Ladestation, an die das Fahrzeug zum Zeit- punkt des Schadens angeschlossen war. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind. A.2.2.1.4 Zusammenstoß mit Tieren aller Art – bei Pkw im Basis-Tarif nur Zusammenstoß mit Haarwild – Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art. Übersteigt ein Tierschaden den Betrag von 500 Euro, sind Sie verpflichtet, das Schadenereignis der Polizei unverzüglich anzu- zeigen – siehe E.1.3.3. A.2.2.1.5 Glasbruch Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden Bei Pkw, Krafträdern und Campingfahrzeugen sind zusätzlich durch Bruchschäden an der Verglasung verursachte nachweislich entstandene Beschädigung von Leuchtmitteln sowie bei Pkw und Campingfahrzeugen Reinigungskosten des Fahrzeuginnenraumes versichert. Dies gilt nicht versichertfür Pkw im Basis-Tarif. Ist - infolge eines Glasbruchs - die sich auf der Scheibe befindliche, gültige Autobahn-Vignette oder Umweltplakette nicht mehr verwendbar, übernehmen wir bei Pkw die nachgewiesenen direkten Kosten für den Ersatz, soweit kein anderer Ihnen gegenüber zum Ersatz verpflichtet ist, bis zu einem Höchstbetrag von 100 Euro. Dies gilt ebenfalls nicht für Pkw im Basis-Tarif. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. zum Beispiel Front-, Heck-, Dach-, Sei- ten- Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Ver- glasung Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Infor- mationssystemenInformationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel. Ist am Fahrzeug ein Totalschaden eingetreten, erstatten wir den Wiederbeschaf- fungswert der Verglasung. Dieser ermittelt sich aus dem Verhältnis von Wiederbe- schaffungswert zum Neupreis des Fahrzeugs. Die Umsatzsteuer und der Arbeitslohn werden in diesem Fall nicht ersetztNicht versichert sind Folgeschäden. A.2.2.1.6 Kurzschlussschäden Kurzschluss an der Verkabelung Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. Fol- geschäden Folgeschäden sind nicht versichert. A.2.2.1.7 Tierbissschäden Tierbiss – außer bei Pkw im Basis-Tarif – Versichert sind unmittelbare Schäden die unmittelbar durch Tierbiss am Fahrzeug verursacht wur- den. Schäden an Kabeln, Leitungen, Schläuchen, Gummimanschetten und Dämmmatten bei Pkw, Krafträdern, Campingfahrzeugen und Lkw bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse im Fahrzeuginnenraum sind vom Versicherungsschutz ausgeschlos- senWerkverkehr. Dadurch entstandene Folgeschäden aller Art sind bis 3.000 EUR zu einer Höhe von 5.000 Euro je Schadenereignis mitversichert. Voraussetzung für den Ersatz eines Folgeschadens (z. B. Reparatur / Austausch von Steuergeräten, Len- kungsteilen, Motoren) ist, dass ein Sachverständiger der VHV, der Dekra oder der Schadenschnellhilfe bestätigt, dass der Schaden ursächlich auf den Tierbissschaden Tierbiss zurückzuführen istist und die Reparatur durch eine entsprechende Rechnung (Werkstattrechnung) nachgewiesen wird. A.2.2.1.8 Xxxxxxxxxxxxx – außer bei Pkw im Basis-Tarif – Versichert sind Schäden durch unmittelbare Einwirkung von Schneelawinen. Schneelawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten nicht mit dem Fahrzeug verbundene Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind. A.2.2.1.9 Dachlawinen – außer bei Pkw im Basis-Tarif – Bei Pkw sind Schäden durch unmittelbare Einwirkung von Dachlawinen versichert. Dachlawinen sind von Hausdächern herabstürzende Schneemassen. Hierzu zählen auch Eiszapfen oder Eisplatten. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten nicht mit dem Fahrzeug verbundene Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind. Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:
A.2.2.2.1 Ereignisse der Teilkaskoversicherung Versichert sind die Schadenereignisse der Teilkaskoversicherung nach A.2.2.1. A.2.2.2.2 Unfall Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch Unfall. Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Keine Unfallschäden sind deshalb mit Ausnahme der Regelungen in A.2.2.2.5: – Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einem Bremsvorgang haben, zum Beispiel Schäden an der Bremsanlage oder an den Reifen, – Schäden am Fahrzeug, die ausschließlich aufgrund eines Betriebsvorgangs eintreten, zum Beispiel durch falsches Bedienen, falsches Betanken oder verrutschende Ladung, – Schäden am Fahrzeug, die ihre alleinige Ursache in einer Materialermüdung, Überbeanspruchung oder Abnutzung haben, – Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger ohne Einwirkung von außen, zum Beispiel Rangier- schäden am Zugfahrzeug durch den Anhänger und – Verwindungsschäden. Vorhersehbare Beschädigungen des Fahrzeugs, die üblicherweise im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung des Fahrzeugs entstehen, gelten nicht als Unfallschaden. Beispiel: Schäden an der Ladeoberfläche eines Lkw durch Beladen mit Kies.
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