Welche Ereignisse sind versichert?. 4.1 Versichert ist die unerwartete schwere Erkran- kung. Die Erkrankung muss also „unerwartet“ und „schwer“ zugleich sein. Eine unerwartete schwere Erkrankung kann auch eine psychische Erkran- kung sein. Versichert ist auch die unerwartete Verschlech- terung einer Erkrankung, die bei 🡒Antritt der Reise bereits bestand. Die Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung ist dann unerwartet, wenn in den letzten sechs Monaten vor 🡒Antritt der Reise keine Behandlung erfolgte. Nicht als Behandlung zählen 🡒Kontrolluntersu- chungen, regelmäßige Medikamenteneinnahme in eingestellter Dosierung sowie Dialysen. Schwer ist eine Erkrankung, die keine psychische Erkrankung ist, dann, wenn die vor Abbruch der Reise ärztlich attestierte gesundheitliche Beein- trächtigung so stark ist, dass die Reise nicht plan- mäßig beendet werden kann. Für psychische Erkrankungen gilt: Eine psychische Erkrankung gilt nur dann als schwer, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt: A) Der gesetzliche oder private Krankenversiche- rungsträger hat eine ambulante Psychothera- pie genehmigt. B) Sie ist durch Attest eines Facharztes für Psychi- atrie nachgewiesen. C) Es erfolgt eine stationäre Behandlung. 4.2 Versicherte Ereignisse sind außerdem: A) Tod. B) Eine schwere Unfallverletzung. C) Ein Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen und Geweben im Rahmen des Trans- plantationsgesetzes. D) Schwangerschaft und Schwangerschaftskompli- kationen. E) Adoption eines minderjährigen Kindes.
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Samples: Widerrufsbelehrung
Welche Ereignisse sind versichert?. 4.1 Versichert ist die unerwartete schwere Erkran- kungErkrankung. Die Erkrankung muss also „unerwartet“ und „schwer“ zugleich sein. Eine unerwartete schwere Erkrankung kann auch eine psychische Erkran- kung sein. erstmals auftritt, nachdem die Reise angetreten wurde. Versichert ist auch die unerwartete Verschlech- terung Ver- schlechterung einer Erkrankung, die bei 🡒Antritt der Reise bereits bestand. Die Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung ist dann unerwartet, wenn in den letzten sechs Monaten vor 🡒Antritt der Reise keine Behandlung erfolgte. Nicht als Behandlung zählen 🡒Kontrolluntersu- chungen, regelmäßige Medikamenteneinnahme in eingestellter Dosierung sowie Dialysen. Schwer ist eine Erkrankung, die keine psychische Erkrankung ist, dann, wenn die vor Abbruch der Reise ärztlich attestierte gesundheitliche Beein- trächtigung so stark ist, dass die Reise nicht plan- mäßig beendet werden kann. Für psychische Erkrankungen gilt: Eine psychische Erkrankung gilt nur dann als schwer, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:
A) Der gesetzliche oder private Krankenversiche- rungsträger hat eine ambulante Psychothera- pie genehmigt.
B) Sie ist durch Attest eines Facharztes für Psychi- atrie nachgewiesen.
C) Es erfolgt eine stationäre Behandlung.
4.2 Versicherte Ereignisse sind außerdem:
A) Tod.
B) Eine schwere Unfallverletzung.
C) Ein Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen und Geweben im Rahmen des Trans- plantationsgesetzes.
D) Schwangerschaft und Schwangerschaftskompli- katioSchwangerschaftskom- plikationennen.
E) Adoption eines minderjährigen Kindes.
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Samples: Versicherungsvertrag
Welche Ereignisse sind versichert?. 4.1 Versichert ist die unerwartete schwere Erkran- kungErkrankung. Die Unerwartet ist eine Erkrankung muss also „unerwartet“ und „schwer“ zugleich sein. Eine unerwartete schwere Erkrankung kann auch eine psychische Erkran- kung sein. dann, wenn sie erst- mals auftritt, nachdem die Reise angetreten wurde.
4.2 Versichert ist auch die unerwartete Verschlech- terung Verschlechterung einer Erkrankung, die bei 🡒Antritt der Reise bereits bestand. Die Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung ist dann unerwartet, wenn inVoraussetzung ist: In den letzten sechs Monaten vor 🡒Antritt der ReisReiseantritt erfolgte e keine Behandlung erfolgBehandlungte. Nicht als Behandlung zählen 🡒Kontrolluntersu- chunKontrolluntersuchungengen, regelmäßige Medikamenteneinnahme in eingestellter Dosierung sowie Dialysen. Schwer ist eine Erkrankung, die keine psychische Erkrankung ist, dann, wenn die vor Abbruch der Reise ärztlich attestierte gesundheitliche Beein- trächtigung so stark ist, dass die Reise nicht plan- mäßig beendet werden kann. F.
4.3 Erkrankungen können auch ür psychische Erkrankungen gilsein. t: Eine psychische Erkrankung gilt nur dann als schwer, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:
A) Der gesetzliche oder private Krankenversiche- rungsträgKrankenversicherungs- xxxxxx er hat eine ambulante Psychothera- pPsychotherapie ie genehmigt.
B) Sie ist durch Attest eines Facharztes für Psychi- atrPsychiatrie ie nachgewiesen.
C) Es erfolgt eine stationäre Behandlung.
44.4 .2 Versicherte Ereignisse sind außerdem:
A) Tod.
B) Eine schwere Unfallverletzung.
C) Ein Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen und Geweben im Rahmen des Trans- plantationsgesetTransplan- tationsgesetzeszes.
D) Schwangerschaft und Schwangerschaftskompli- kationen.
E) Adoption eines minderjährigen Kind
F) Bruch von Prothesen.
G) Lockerung von implantierten Gelenken.
H) Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer; Wasserrohrbruch; 🡒Elementarereignisse; Straftat eines Dritten. Voraussetzung ist: Ihre Anwesenheit oder die einer mitreisenden Risikoperson ist vor Ort aufgrund des Schadens objektiv erforderlich.es.
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Samples: Versicherungsvertrag
Welche Ereignisse sind versichert?. 4.1 Versichert ist die unerwartete schwere Erkran- kungErkrankung. Die Erkrankung muss also „unerwartet“ und „schwer“ zugleich sein. Eine unerwartete schwere Erkrankung kann auch eine psychische Erkran- kung sein. Versichert ist auch die unerwartete Verschlech- terung einer Erkrankung, die bei 🡒Antritt der Reise bereits bestand. Die Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung ist dann unerwartet, wenn in den letzten sechs Monaten vor 🡒Antritt der Reise keine Behandlung erfolgte. Nicht als Behandlung zählen 🡒Kontrolluntersu- chungen, regelmäßige Medikamenteneinnahme in eingestellter Dosierung sowie Dialysen. Schwer ist eine Erkrankung, die keine psychische Erkrankung ist, dann, wenn die vor Abbruch der Reise ärztlich attestierte gesundheitliche Beein- trächtigung so stark ist, dass die Reise nicht plan- mäßig beendet werden kann. Für psychische Erkrankungen gilt: Eine psychische Erkrankung gilt nur dann als schwer, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:
A) Der gesetzliche oder private Krankenversiche- rungsträger hat eine ambulante Psychothera- pie genehmigt.
B) Sie ist durch Attest eines Facharztes für Psychi- atrie nachgewiesen.
C) Es erfolgt eine stationäre Behandlung.
4.2 Versicherte Ereignisse sind außerdem:
A) Tod.
B) Eine schwere Unfallverletzung.
C) Ein Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen und Geweben im Rahmen des Trans- plantationsgesetzes.
D) Schwangerschaft und Schwangerschaftskompli- kationen.
E) Adoption eines minderjährigen Kindes.
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Samples: Jahres Versicherungsschutz Jahres Reiserücktritts Versicherung
Welche Ereignisse sind versichert?. 4.1 Versichert ist die unerwartete schwere Erkran- kung. Die Erkrankung muss also „unerwartet“ und „schwer“ zugleich sein. Eine unerwartete schwere Erkrankung kann auch eine psychische Erkran- kung sein. Versichert ist auch die unerwartete Verschlech- terung einer Erkrankung, die bei 🡒Antritt der Reise bereits bestand. Die Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung ist dann unerwarteuner- wartett, wenn in den letzten sechs Monaten vor 🡒Antritt der Reisdes 🡒versicherten Aufenthaltes e keine Behandlung erfolgte. Nicht als Behandlung zählen 🡒Kontrolluntersu- chunKontrolluntersuchungengen, regelmäßige MedikamenteneinnahMedi- kamenteneinnahme me in eingestellter Dosierung sowie Dialysen. Schwer ist eine Erkrankung, die keine psychische Erkrankung ist, dann, wenn die vor Abbruch der Reides 🡒versicherten Aufenthaltes se ärztlich attestierte gesundheitliche Beein- trächtiguBeeinträchtigung ng so stark ist, dass die Reider 🡒versicherte Aufenthalt se nicht plan- mäßplanmäßig ig beendet werden kann. Für psychische ErkrankungErkran- kungen en gilt: Eine psychische Erkrankung gilt nur dann als schwer, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:
A) Der gesetzliche oder private Krankenversiche- rungsträger hat eine ambulante Psychothera- pie genehmigt.
B) Sie ist durch Attest eines Facharztes für Psychi- atrie nachgewiesen.
C) Es erfolgt eine stationäre Behandlung.
4.2 Versicherte Ereignisse sind außerdem:
A) Tod.
B) Eine schwere Unfallverletzung.
C) Ein Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen und Geweben im Rahmen des Trans- plantationsgesetzes.
D) Schwangerschaft und Schwangerschaftskompli- katioSchwangerschaftskom- plikationennen.
E) Adoption eines minderjährigen Kindes.
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Welche Ereignisse sind versichert?. 4.1 Versichert ist die unerwartete schwere Erkran- kung. Die Unerwartet ist eine Erkrankung muss also „unerwartet“ und „schwer“ zugleich sein. Eine unerwartete schwere Erkrankung kann auch eine psychische Erkran- kung sein. dann, wenn sie erstmals auftritt, nachdem der 🡒versicherte Aufenthalt angetreten wurde.
4.2 Versichert ist auch die unerwartete Verschlech- terung Verschlechterung einer Erkrankung, die bei 🡒Antritt der Reisedes 🡒versicher- ten Aufenthaltes bereits bestand. Die Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung ist dann unerwartet, wenn inVoraussetzung ist: In den letzten sechs Monaten vor 🡒Antritt der Reisdes 🡒versicherten Aufenthaltes erfolgte e keine Behandlung erfolgBehandlungte. Nicht als Behandlung zählen 🡒Kontrolluntersu- chunKon- trolluntersuchungengen, regelmäßige MedikamenteneinnahMedikamen- teneinnahme me in eingestellter Dosierung sowie Dialy.
4.3 Erkrankungen können auch psychische Erkran- kungen seinsen. Schwer ist eine Erkrankung, die keine psychische Erkrankung ist, dann, wenn die vor Abbruch der Reise ärztlich attestierte gesundheitliche Beein- trächtigung so stark ist, dass die Reise nicht plan- mäßig beendet werden kann. Für psychische Erkrankungen gilt: Eine psychische Erkrankung gilt nur dann als schwer, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:
A) Der gesetzliche oder private Krankenversiche- rungsträger hat eine ambulante Psychothera- pie genehmigt.
B) Sie ist durch Attest eines Facharztes für Psychi- atrie nachgewiesen.
C) Es erfolgt eine stationäre Behandlung.
44.4 .2 Versicherte Ereignisse sind außerdem:
A) Tod.
B) Eine schwere Unfallverletzung.
C) Ein Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen und Geweben im Rahmen des Trans- plantationsgesetzes.
D) Schwangerschaft und Schwangerschaftskompli- katioSchwangerschaftskom- plikationennen.
E) Adoption eines minderjährigen Kind
F) Bruch von Prothesen.
G) Lockerung von implantierten Gelenken.
H) Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer; Wasserrohrbruch; 🡒Elementarereignisse; Straftat eines Dritten. Voraussetzung ist: Ihre Anwesen- heit oder die einer mitreisenden Risikoperson ist vor Ort aufgrund des Schadens objektiv erforder- lich.es.
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Samples: Reiserücktritts Versicherung
Welche Ereignisse sind versichert?. 4.1 Versichert ist die unerwartete schwere Erkran- kungErkrankung. Die Unerwartet ist eine Erkrankung muss also „unerwartet“ und „schwer“ zugleich sein. Eine unerwartete schwere Erkrankung kann auch eine psychische Erkran- kung sein. dann, wenn sie erst- mals auftritt, nachdem die Reise angetreten wurde.
4.2 Versichert ist auch die unerwartete Verschlech- terung Verschlechterung einer Erkrankung, die bei 🡒Antritt der Reise bereits bestand. Die Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung ist dann unerwartet, wenn inVoraussetzung ist: In den letzten sechs Monaten vor 🡒Antritt der ReisReiseantritt erfolgte e keine Behandlung erfolgBehandlungte. Nicht als Behandlung zählen 🡒Kontrolluntersu- chunKontrolluntersuchungengen, regelmäßige Medikamenteneinnahme in eingestellter Dosierung sowie Dialysen. Schwer ist eine Erkrankung, die keine psychische Erkrankung ist, dann, wenn die vor Abbruch der Reise ärztlich attestierte gesundheitliche Beein- trächtigung so stark ist, dass die Reise nicht plan- mäßig beendet werden kann. F.
4.3 Erkrankungen können auch ür psychische Erkrankungen gilsein. t: Eine psychische Erkrankung gilt nur dann als schwer, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:
A) Der gesetzliche oder private Krankenversiche- rungsträgKrankenversicherungs- xxxxxx er hat eine ambulante Psychothera- pie genehmPsychotherapie geneh- migtigt.
B) Sie ist durch Attest eines Facharztes für Psychi- atrPsychiatrie ie nachgewiesen.
C) Es erfolgt eine stationäre Behandlung.
44.4 .2 Versicherte Ereignisse sind außerdem:
A) Tod.
B) Eine schwere Unfallverletzung.
C) Ein Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen und Geweben im Rahmen des Trans- plantationsgesetTransplanta- tionsgesetzeszes.
D) Schwangerschaft und Schwangerschaftskompli- katioSchwangerschaftskomplika- tionennen.
E) Adoption eines minderjährigen Kind
F) Bruch von Prothesen.
G) Lockerung von implantierten Gelenken.
H) Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer; Was- serrohrbruch; 🡒Elementarereignisse; Straftat eines Dritten. Voraussetzung ist: Ihre Anwesenheit oder die einer mitreisenden Risikoperson ist vor Ort auf- grund des Schadens objektiv erforderlich.es.
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Samples: Versicherungsvertrag