Welche Ereignisse sind versichert?. Versichert ist: • wenn eine unter Nr. 1 genannte Person (Betroffene Personen) von einem medizinischen (Nr. 2) oder weiteren Ereignis (Nr. 3) betroffen ist. Die entsprechenden Leistungen finden Sie unter Artikel 2 Nr. 1 und Nr. 2 • ein Terroranschlag im Urlaubsgebiet (Nr. 4). Die entsprechenden Leistungen finden Sie unter Artikel 2 Nr. 3. • die Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels oder Zubringer- flugs bei der Hin- oder Rückreise (5.). Die entsprechenden Leistungen finden Sie unter Artikel 2 Nr. 4. 1. Betroffene Personen: 1.1 Sie selbst 1.2 Ihre nicht mitreisenden Angehörigen: • Ehe- bzw. Lebenspartner oder Lebensgefährte (Partner) • Kinder • Stiefkinder • Pflegekinder oder die Ihres Partners • Enkelkinder • Eltern oder die Ihres Partners • Stiefeltern • Großeltern • Geschwister oder die Ihres Partners • Schwäger und Schwägerinnen • Schwiegertochter oder Schwiegersohn • Nur im Todesfall (§1 Nr. 2.1): Tanten, Onkel, Nichten und Neffen. 1.3 Pflegepersonen: Dies sind Personen, die einen Ihrer nicht mitreisenden Angehöri- gen während der Reise pflegerisch betreut hätten.
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