Common use of Welche Hilfe leisten wir bei Panne oder Unfall? Clause in Contracts

Welche Hilfe leisten wir bei Panne oder Unfall?. Wir organisieren, dass Sie schnellstmöglich wieder mobil sind. Können Sie die Fahrt mit dem versicherten Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall nicht antreten oder fortsetzen, erbringen wir die nachfolgenden Leistungen. Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu ver- stehen. Zusätzlich gilt bei Elektro- und Hybridfahrzeugen die nicht vorsätzlich herbeigeführte Entladung des Akkumulators als Panne. am Schadenort durch ein Pannenhilfsfahrzeug und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beträgt einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mit- geführten und verwendeten Kleinteile für Pkw und Lkw bis 3,5t 100 EUR und für LKW mit weniger als 7,5 t zGM 900 EUR. Wenn das Fahrzeug am Schadenort nicht wieder fahrbereit ge- macht werden kann, organisieren wir für Sie das Abschleppen des Fahrzeugs. Dies schließt das Gepäck und die nicht gewerblich be- förderte Ladung mit ein. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis maximal 200 EUR für Pkw und Lkw bis 3,5t zGM, bis 900 EUR für Lkw mit weniger als 7,5t zGM. Ist das versicherte Fahrzeug von der Straße abgekommen, organi- sieren wir für Sie die Bergung des Fahrzeugs. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug aus eigener Kraft nicht mehr auf die Straße zu- rückkommt. Liegen die Voraussetzungen vor, übernehmen wir die durch die Bergung entstehenden Kosten. Haben Sie Ihr Fahrzeug mit falschem Kraftstoff betankt, ersetzen wir zusätzlich zu den Leistungen bei einer Panne die Kosten bis zu einer Höhe von insgesamt 500 EUR für das Entfernen des fal- schen Kraftstoffes aus allen betroffenen Bauteilen des Fahrzeugs. Folgeschäden aller Art sind vom Versicherungsschutz ausge- schlossen. Als Falschbetankung gilt, wenn z.B. ein Fahrzeug mit Benzinmotor mit Dieselkraftstoff oder ein Fahrzeug mit Dieselmotor mit Benzin betankt wird.

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Welche Hilfe leisten wir bei Panne oder Unfall?. Wir organisieren, dass Sie schnellstmöglich wieder mobil sind. Können Sie die Fahrt mit dem versicherten Wenn das versicherte Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall Un- fall die Fahrt aus eigener Kraft nicht antreten oder fortsetzenfortsetzen kann, erbringen wir die nachfolgenden nachfolgend genannten Leistungen. Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu ver- stehen. Zusätzlich gilt bei Elektro- und Hybridfahrzeugen Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechani- scher Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Wir sorgen für die nicht vorsätzlich herbeigeführte Entladung des Akkumulators als Panne. Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schadenort durch ein Pannenhilfsfahrzeug und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beträgt Leis- tung beläuft sich einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mit- geführten und verwendeten Kleinteile für Pkw und Lkw bis 3,5t auf 100 EUR und für LKW mit weniger als 7,5 t zGM 900 EUREuro. Wenn das Fahrzeug am Schadenort nicht wieder fahrbereit ge- macht werden kann, organisieren sorgen wir für Sie das Abschleppen des FahrzeugsFahr- zeugs. Dies schließt das Gepäck und die nicht gewerblich be- förderte beför- derte Ladung mit ein. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis maximal 200 EUR für Pkw und Lkw bis 3,5t zGM, bis 900 EUR für Lkw mit weniger als 7,5t zGMEuro. Ist das versicherte Fahrzeug von der Straße abgekommen, organi- sieren sorgen wir für Sie die Bergung des Fahrzeugs. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug Fahrzeug, auch wenn es noch fahrfähig ist, aus eigener Kraft nicht mehr auf die Straße zu- rückkommtzurück kommt. Liegen die Voraussetzungen vor, übernehmen wir die durch die Bergung entstehenden Kosten. Haben Sie Ihr Fahrzeug mit falschem Kraftstoff betankt, ersetzen wir zusätzlich zu den Leistungen bei einer Panne die Kosten bis zu einer Höhe von insgesamt 500 EUR Euro für das Entfernen des fal- schen falschen Kraftstoffes aus allen betroffenen Bauteilen des Fahrzeugs. Folgeschäden Folge- schäden aller Art sind vom Versicherungsschutz ausge- schlossenausgeschlossen. Als Falschbetankung gilt, wenn z.B. zum Beispiel ein Fahrzeug mit Benzinmotor mit Dieselkraftstoff oder ein Fahrzeug mit Dieselmotor mit Benzin betankt wird.

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Welche Hilfe leisten wir bei Panne oder Unfall?. Wir organisierensorgen dafür, dass Sie schnellstmöglich wieder mobil sind. Können Sie Wenn das Fahrzeug nach Panne oder Unfall die Fahrt mit dem versicherten Fahrzeug nach einer Panne nicht antre- ten oder einem Unfall nicht antreten oder fortsetzenfortsetzen kann, erbringen wir die nachfolgenden LeistungenLeistun- gen. Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu ver- stehen. Zusätzlich gilt bei Elektro- und Hybridfahrzeugen die nicht vorsätzlich herbeigeführte Entladung des Akkumulators (Akku) als Panne. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechani- scher Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Wir sorgen für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schadenort durch ein Pannenhilfsfahrzeug und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beträgt Leis- tung beläuft sich einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mit- geführten und verwendeten Kleinteile für Pkw und Lkw bis 3,5t auf 100 EUR und für LKW mit weniger als 7,5 t zGM 900 EUREuro. Wenn das Fahrzeug am Schadenort nicht wieder fahrbereit ge- macht werden kann, organisieren sorgen wir für Sie das Abschleppen des FahrzeugsFahr- zeugs. Dies schließt das Gepäck und die nicht gewerblich be- förderte beför- derte Ladung mit ein. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis maximal 200 EUR für Pkw und Lkw bis 3,5t zGM, bis 900 EUR für Lkw mit weniger als 7,5t zGMEuro. Ist das versicherte Fahrzeug von der Straße abgekommen, organi- sieren sorgen wir für Sie die Bergung des Fahrzeugs. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug Fahrzeug, aus eigener Kraft nicht mehr auf die Straße zu- rückkommtzurück- kommt. Liegen die Voraussetzungen vor, übernehmen wir die durch die Bergung entstehenden Kosten. Haben Sie Ihr Fahrzeug Bei einer Betankung mit falschem Kraftstoff betankt, Treibstoff ersetzen wir zusätzlich zu den Leistungen bei einer Panne die Kosten bis zu einer Höhe von insgesamt 500 EUR für das Entfernen des fal- schen Kraftstoffes Treibstoffs aus allen betroffenen Bauteilen des Fahrzeugs. Wir ersetzen Kosten bis zu einer Höhe von insge- samt 500 Euro. Folgeschäden aller Art sind vom Versicherungsschutz ausge- schlossenVersicherungs- schutz ausgeschlossen. Als Falschbetankung gilt, wenn z.B. ein Fahrzeug Fahr- zeug mit Benzinmotor mit Dieselkraftstoff Dieseltreibstoff oder ein Fahrzeug mit Dieselmotor mit Benzin betankt wird.

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Welche Hilfe leisten wir bei Panne oder Unfall?. Wir organisieren, dass Sie schnellstmöglich wieder mobil sind. Können Sie die Fahrt mit dem versicherten Wenn das versicherte Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall Un- fall die Fahrt aus eigener Kraft nicht antreten oder fortsetzenfortsetzen kann, erbringen wir die nachfolgenden nachfolgend genannten Leistungen. Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu ver- stehen. Zusätzlich gilt bei Elektro- und Hybridfahrzeugen Elektrofahrzeugen die nicht vorsätzlich herbeigeführte Entladung des Akkumulators als Panne. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Wir sorgen für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schadenort durch ein Pannenhilfsfahrzeug und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beträgt Leis- tung beläuft sich einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mit- geführten und verwendeten Kleinteile für Pkw und Lkw bis 3,5t auf 100 EUR und für LKW mit weniger als 7,5 t zGM 900 EUR. Wenn das Fahrzeug am Schadenort nicht wieder fahrbereit ge- macht werden kann, organisieren sorgen wir für Sie das Abschleppen des FahrzeugsFahr- zeugs. Dies schließt das Gepäck und die nicht gewerblich be- förderte beför- derte Ladung mit ein. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis maximal 200 EUR für Pkw und Lkw bis 3,5t zGM, bis 900 EUR für Lkw mit weniger als 7,5t zGMEUR. Ist das versicherte Fahrzeug von der Straße abgekommen, organi- sieren sorgen wir für Sie die Bergung des Fahrzeugs. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug Fahrzeug, auch wenn es noch fahrfähig ist, aus eigener Kraft nicht mehr auf die Straße zu- rückkommtzurück kommt. Liegen die Voraussetzungen vor, übernehmen wir die durch die Bergung entstehenden Kosten. Haben Sie Ihr Fahrzeug mit falschem Kraftstoff betankt, ersetzen wir zusätzlich zu den Leistungen bei einer Panne die Kosten bis zu einer Höhe von insgesamt 500 EUR für das Entfernen des fal- schen Kraftstoffes aus allen betroffenen Bauteilen des Fahrzeugs. Folgeschäden aller Art sind vom Versicherungsschutz ausge- schlossen. Als Falschbetankung gilt, wenn z.B. zum Beispiel ein Fahrzeug Fahr- zeug mit Benzinmotor mit Dieselkraftstoff oder ein Fahrzeug mit Dieselmotor mit Benzin betankt wird.

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Samples: www.leaseplan.com

Welche Hilfe leisten wir bei Panne oder Unfall?. Wir organisierensorgen dafür, dass Sie schnellstmöglich wieder mobil sind. Können Sie Wenn das Fahrzeug nach Panne oder Unfall die Fahrt mit dem versicherten Fahrzeug nach einer Panne nicht antre- ten oder einem Unfall nicht antreten oder fortsetzenfortsetzen kann, erbringen wir die nachfolgenden LeistungenLeistun- gen. Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu ver- stehen. Zusätzlich gilt bei Elektro- und Hybridfahrzeugen die nicht vorsätzlich herbeigeführte Entladung des Akkumulators als Panne. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Ge- walt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Wir sorgen für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schadenort durch ein Pannenhilfsfahrzeug und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. Der Höchstbetrag für diese Leistung beträgt Leis- tung beläuft sich einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mit- geführten und verwendeten Kleinteile für Pkw und Lkw bis 3,5t auf 100 EUR und für LKW mit weniger als 7,5 t zGM 900 EUR. Wenn das Fahrzeug am Schadenort nicht wieder fahrbereit ge- macht werden kann, organisieren sorgen wir für Sie das Abschleppen des FahrzeugsFahr- zeugs. Dies schließt das Gepäck und die nicht gewerblich be- förderte beför- derte Ladung mit ein. Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis maximal 200 EUR für Pkw und Lkw bis 3,5t zGM, bis 900 EUR für Lkw mit weniger als 7,5t zGMEUR. Ist das versicherte Fahrzeug von der Straße abgekommen, organi- sieren sorgen wir für Sie die Bergung des Fahrzeugs. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug Fahrzeug, aus eigener Kraft nicht mehr auf die Straße zu- rückkommtzurück kommt. Liegen die Voraussetzungen vor, übernehmen wir die durch die Bergung entstehenden Kosten. Haben Sie Ihr Fahrzeug Bei einer Betankung mit falschem Kraftstoff betankt, Treibstoff ersetzen wir zusätzlich zu den Leistungen bei einer Panne die Kosten bis zu einer Höhe von insgesamt 500 EUR für das Entfernen des fal- schen Kraftstoffes Treibstoffs aus allen betroffenen Bauteilen des Fahrzeugs. Wir ersetzen Kosten bis zu einer Höhe von insge- samt 500 EUR. Folgeschäden aller Art sind vom Versicherungsschutz ausge- schlossenVersicherungs- schutz ausgeschlossen. Als Falschbetankung gilt, wenn z.B. ein Fahrzeug Fahr- zeug mit Benzinmotor mit Dieselkraftstoff Dieseltreibstoff oder ein Fahrzeug mit Dieselmotor mit Benzin betankt wird.

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