Welche Leistung erbringen wir?. Wenn die versicherte Person an den Folgen eines Unfalls stirbt, zahlen wir das für diesen Fall vertraglich vereinbarte Garantiekapi- tal. Voraussetzungen dafür sind: • Der Unfall hat sich nach Inkrafttreten des Bausteins Kapital bei Unfalltod ereignet und • der Tod ist während der Versicherungsdauer des Bausteins Ka- pital bei Unfalltod und innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten.
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