Common use of Welche Leistung erbringen wir? Clause in Contracts

Welche Leistung erbringen wir?. Wenn die versicherte Person an den Folgen eines Unfalls stirbt, zahlen wir das für diesen Fall vertraglich vereinbarte Garantiekapi- tal. Voraussetzungen dafür sind: • Der Unfall hat sich nach Inkrafttreten des Bausteins Kapital bei Unfalltod ereignet und • der Tod ist während der Versicherungsdauer des Bausteins Ka- pital bei Unfalltod und innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) un- freiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Bei Abschluss Ihres Bausteins Kapital bei Unfalltod verwenden wir für die Berechnung der garantierten Leistungen folgende Rech- nungsgrundlagen: • unsere unternehmenseigene Sterbetafel "AZ 2012 T U", • den Rechnungszins 0,9 Prozent und • die Kosten des Bausteins Kapital bei Unfalltod (siehe dazu Ziffer 3). Bei Leistungserhöhungen (zum Beispiel durch Überschussanteile) berechnen wir die hinzukommenden Leistungen grundsätzlich mit den Rechnungsgrundlagen (insbesondere Rechnungszins, Sterbe- tafel und Kosten des Bausteins Kapital bei Unfalltod), die wir bei Abschluss Ihres Bausteins Kapital bei Unfalltod zugrunde gelegt haben. Wenn zum Erhöhungstermin aufgrund aufsichtsrechtlicher Bestim- mungen und/oder der offiziellen Stellungnahmen der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. (DAV) für die Berechnung der Deckungs- rückstellung von neu abzuschließenden vergleichbaren Versiche- rungen andere Rechnungsgrundlagen gelten, können wir für die

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Welche Leistung erbringen wir?. Wenn die versicherte Person an den Folgen eines Unfalls stirbt, zahlen wir das für diesen Fall vertraglich vereinbarte Garantiekapi- tal. Voraussetzungen dafür sind: • Der Unfall hat sich nach Inkrafttreten des Bausteins Kapital bei Unfalltod ereignet und • der Tod ist während der Versicherungsdauer des Bausteins Ka- pital bei Unfalltod und innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) un- freiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Bei Abschluss Ihres Bausteins Kapital bei Unfalltod verwenden wir für die Berechnung der garantierten Leistungen folgende Rech- nungsgrundlagen: • unsere unternehmenseigene Sterbetafel "AZ 2012 T U", • den Rechnungszins 0,9 0,25 Prozent und • die Kosten des Bausteins Kapital bei Unfalltod (siehe dazu Ziffer 3). Bei Leistungserhöhungen (zum Beispiel durch Überschussanteile) berechnen wir die hinzukommenden Leistungen grundsätzlich mit den Rechnungsgrundlagen (insbesondere Rechnungszins, Sterbe- tafel und Kosten des Bausteins Kapital bei Unfalltod), die wir bei Abschluss Ihres Bausteins Kapital bei Unfalltod zugrunde gelegt haben. Wenn zum Erhöhungstermin aufgrund aufsichtsrechtlicher Bestim- mungen und/oder der offiziellen Stellungnahmen der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. (DAV) für die Berechnung der Deckungs- rückstellung von neu abzuschließenden vergleichbaren Versiche- rungen andere Rechnungsgrundlagen gelten, können wir für die

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Welche Leistung erbringen wir?. Wenn die versicherte Person an den Folgen eines Unfalls stirbt, zahlen wir das für diesen Fall vertraglich vereinbarte Garantiekapi- tal. Voraussetzungen dafür sind: • Der Unfall hat sich nach Inkrafttreten des Bausteins Kapital bei Unfalltod ereignet und • der Tod ist während der Versicherungsdauer des Bausteins Ka- pital bei Unfalltod und innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) un- freiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Bei Abschluss Ihres Bausteins Kapital bei Unfalltod verwenden wir für die Berechnung der garantierten Leistungen folgende Rech- nungsgrundlagen: • unsere unternehmenseigene Sterbetafel "AZ 2012 T U", " und • den Rechnungszins 0,9 Prozent und • die Kosten des Bausteins Kapital bei Unfalltod (siehe dazu Ziffer 3)1,25 Prozent. Bei Leistungserhöhungen (zum Beispiel durch Überschussanteile) berechnen verwenden wir für die Berechnung der hinzukommenden Leistungen Leistun- gen grundsätzlich mit den Rechnungsgrundlagen (insbesondere Rechnungszins, Sterbe- tafel und Kosten des Bausteins Kapital bei Unfalltod)die Rechnungsgrundlagen, die wir bei Abschluss Ihres Bausteins Kapital bei Unfalltod zugrunde gelegt haben. Wenn zum Erhöhungstermin aufgrund aufsichtsrechtlicher Bestim- mungen und/oder der offiziellen Stellungnahmen der Deutschen Aktuarvereinigung e. e.V. (DAV) für die Berechnung der Deckungs- rückstellung von neu abzuschließenden vergleichbaren Versiche- rungen andere Rechnungsgrundlagen gelten, können wir für diedie Leistungserhöhungen auch diese verwenden. Wenn sich nach ei- ner Leistungserhöhung die für die Berechnung der Deckungsrück- stellung geltenden Rechnungsgrundlagen erneut ändern, können wir für weitere Leistungserhöhungen die geänderten Rechnungs- grundlagen verwenden oder die bei der letzten Leistungserhöhung zugrunde gelegten Rechnungsgrundlagen beibehalten. Wenn wir andere Rechnungsgrundlagen verwenden als bei Ab- schluss Ihres Bausteins Kapital bei Unfalltod oder bei der letzten Leistungserhöhung, werden wir Sie hierüber informieren.

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Welche Leistung erbringen wir?. Wenn die versicherte Person an den Folgen eines Unfalls stirbt, zahlen wir das für diesen Fall vertraglich vereinbarte Garantiekapi- tal. Voraussetzungen dafür sind: • Der Unfall hat sich nach Inkrafttreten des Bausteins Kapital bei Unfalltod ereignet und • der Tod ist während der Versicherungsdauer des Bausteins Ka- pital bei Unfalltod und innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) un- freiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Bei Abschluss Ihres Bausteins Kapital bei Unfalltod verwenden wir für die Berechnung der garantierten Leistungen folgende Rech- nungsgrundlagen: • unsere unternehmenseigene Sterbetafel "AZ 2012 T U", " und • den Rechnungszins 0,9 Prozent und • die Kosten des Bausteins Kapital bei Unfalltod (siehe dazu Ziffer 3)1,75 Prozent. Bei Leistungserhöhungen (zum Beispiel durch Überschussanteile) berechnen verwenden wir für die Berechnung der hinzukommenden Leistungen Leistun- gen grundsätzlich mit den Rechnungsgrundlagen (insbesondere Rechnungszins, Sterbe- tafel und Kosten des Bausteins Kapital bei Unfalltod)die Rechnungsgrundlagen, die wir bei Abschluss Ihres Bausteins Kapital bei Unfalltod zugrunde gelegt haben. Wenn zum Erhöhungstermin aufgrund aufsichtsrechtlicher Bestim- mungen und/oder der offiziellen Stellungnahmen der Deutschen Aktuarvereinigung e. e.V. (DAV) für die Berechnung der Deckungs- rückstellung von neu abzuschließenden vergleichbaren Versiche- rungen andere Rechnungsgrundlagen gelten, können wir für diedie Leistungserhöhungen auch diese verwenden. Wenn sich nach ei- ner Leistungserhöhung die für die Berechnung der Deckungsrück- stellung geltenden Rechnungsgrundlagen erneut ändern, können wir für weitere Leistungserhöhungen die geänderten Rechnungs- grundlagen verwenden oder die bei der letzten Leistungserhöhung zugrunde gelegten Rechnungsgrundlagen beibehalten. Wenn wir andere Rechnungsgrundlagen verwenden als bei Ab- schluss Ihres Bausteins Kapital bei Unfalltod oder bei der letzten Leistungserhöhung, werden wir Sie hierüber informieren. Außer bei Leistungserhöhungen gilt diese Regelung entsprechend, wenn in den jeweiligen Abschnitten dieser Versicherungsbedingun- gen ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Die Beteiligung an den erzielten Überschüssen (jährliche Über- schussanteile) erfolgt zu Beginn eines Versicherungsjahres in Ab- hängigkeit von der Zuordnung des Bausteins Kapital bei Unfalltod zu einer Gruppe. Zu welcher Gruppe Ihr Baustein gehört, können Sie Ihren Versi- cherungsinformationen entnehmen. Die Höhe der jährlichen Über- schussanteile ergibt sich aus den jeweiligen Überschussanteilsät- zen. Der Baustein Kapital bei Unfalltod wird nicht gesondert an den Überschüssen beteiligt, wenn • Sie laufende Beiträge zahlen oder • wir Sie wegen Berufsunfähigkeit der versicherten Person ganz oder teilweise von der Beitragszahlungspflicht befreit haben. Die Bewertungsreserven werden den Verträgen nach einem verur- sachungsorientierten Verfahren zugeordnet. Auf den Baustein Ka- pital bei Unfalltod entfallen keine oder nur geringe Bewertungsre- serven. Die Beitragsanteile des Bausteins Kapital bei Unfalltod sind so kalkuliert, dass sie zur Risiko- und Kostendeckung benötigt werden. Es stehen daher keine oder nur geringe Beträge zur Ver- fügung, um Kapitalanlagen zu bilden, aus denen Bewertungsreser- ven entstehen können.

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