Was gilt bei Kündigung? Musterklauseln

Was gilt bei Kündigung?. Sie können den Baustein Kapital bei Unfalltod kündigen. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf einen Rückkaufswert oder eine bei- tragsfreie Leistung. Zu Ihrem Vertrag sind eine oder mehrere der nachfolgenden Abän- derungen vereinbart. Welche Abänderungen für Ihren Vertrag vereinbart sind, können Sie Ihrem Versicherungsschein oder Ihrer Versicherungsbescheini- gung entnehmen. Es gilt daher Folgendes: Abänderung KU1: Die Versicherung ist mit einem Grundbaustein Zukunftsrente Perspektive oder StartPolice Perspektive oder mit einem Grund- baustein Zukunftsrente InvestFlex mit Garantie oder Zukunftsrente InvestFlex abgeschlossen. Ziffer 2.1 Absatz 1 b) wird ersetzt durch: Wenn es sich beim Grundbaustein um eine • Zukunftsrente Perspektive oder StartPolice Perspektive oder um eine • Zukunftsrente InvestFlex mit Garantie oder Zukunftsrente Invest- Flex handelt, verwenden wir die jährlichen Überschussanteile Ihres Bausteins Kapital bei Unfalltod gemeinsam mit den laufenden Überschussanteilen des Grundbausteins so, wie es die Regelun- gen des Grundbausteins im Abschnitt "Leistung aus der Über- schussbeteiligung", Unterabschnitt "Wie beteiligen wir Ihren Ver- trag an den Überschüssen?" vorsehen." Abänderung KU2: Zu dem im Rahmen der be- trieblichen Altersversorgung abgeschlossenen Vertrag sind abweichende Rechnungsgrundlagen vereinbart. Ziffer 1.3 Absatz 1 wird ersetzt durch: Bei Abschluss Ihres Bausteins Kapital bei Unfalltod verwenden wir für die Berechnung der garantierten Leistungen folgende Rech- nungsgrundlagen: • unsere unternehmenseigene Sterbetafel "AZ 2008 T", • den Rechnungszins 0,25 Prozent und • die Kosten des Bausteins Kapital bei Unfalltod (siehe dazu Ziffer 3)."
Was gilt bei Kündigung?. Sie können den Baustein Kapital bei Unfalltod kündigen. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf einen Rückkaufswert oder eine bei- tragsfreie Leistung.
Was gilt bei Kündigung?. Abänderung KU3: Was gilt bei einem Grundbau- stein Zukunftsrente KomfortDynamik? Ziffer 2.1 Absatz 1 b) wird ersetzt durch:
Was gilt bei Kündigung?. Abänderung KU3: Die Versicherung ist mit einem Grundbaustein Zukunftsrente KomfortDynamik abgeschlossen. Ziffer 2.1 Absatz 1 b) wird ersetzt durch:

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.