Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall?. E.1.1 Bei allen Versicherungsarten Anzeigepflicht 1. Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen. 2. Ermittelt die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine andere Behörde im Zusammenhang mit dem Schadenereignis, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auch, wenn Sie uns das Schadenereignis bereits gemeldet haben. 3. Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Sie müssen dabei insbesondere folgende Pflichten beachten: - Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen, ohne die gesetzlich erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen und die dabei erforderliche Wartezeit zu beachten (Unfallflucht nach § 142 Strafgesetzbuch). - Sie müssen unsere Fragen zu den Umständen des Schadenereignisses, zum Umfang des Schadens und zu unserer Leistungspflicht wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. - Sie müssen uns alle angeforderten Nachweise vorlegen, soweit es Ihnen billigerweise zugemutet werden kann, diese zu beschaffen. - Sie müssen unsere für die Aufklärung des Schadens erforderlichen Weisungen befolgen, soweit dies für Sie zumutbar ist. - Sie müssen uns Untersuchungen zu den Umständen des Schadenereignisses und zu unserer Leistungspflicht ermöglichen, soweit dies für Sie zumutbar ist.
Appears in 2 contracts
Samples: KFZ Versicherung Verbraucherinformation, KFZ Versicherung
Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall?. E.1.1 Bei allen Versicherungsarten E.1 Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung, Ergänzungsschutz Schutzbrief Anzeigepflicht
1. E.1.1 Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen. Haben Sie den Versicherungsfall unverzüglich bei unserer Unfall- und Pannennotrufzentrale gemeldet, so gilt dies für die gesamte Kraftfahrtversicherung.
2. E.1.2 Ermittelt die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine andere Behörde im Zusammenhang mit dem Schadenereignis, sind Sie verpflichtet, uns dies und den Xxxxxxxx des Verfahrens (z. B. Strafbefehl, Bußgeldbescheid) unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auchanzuzeigen, auch wenn Sie uns das Schadenereignis bereits gemeldet haben.
3. Aufklärungspflicht E.1.3 Sie müssen sind verpflichtet, alles zu tun, was zur der Aufklärung des Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich istSchadenereignisses dienen kann. Dies bedeutet insbesondere, dass Sie müssen dabei insbesondere folgende Pflichten beachten: - Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen, ohne die gesetzlich erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen und die dabei erforderliche Wartezeit zu beachten (Unfallflucht nach § 142 Strafgesetzbuch). - Sie müssen unsere Fragen zu den Umständen des SchadenereignissesSchadenereignisses wahrheitsgemäß, zum Umfang des Schadens vollständig und, sofern dies von uns verlangt wird, in Textform beantworten müssen und den Unfallort nicht verlassen dürfen, ohne die erforderlichen Feststellungen zu unserer Leistungspflicht wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. - Sie müssen uns alle angeforderten Nachweise vorlegen, soweit es Ihnen billigerweise zugemutet werden kann, diese zu beschaffen. - Sie müssen unsere für die Aufklärung des Schadens erforderlichen Weisungen befolgen, soweit dies für Sie zumutbar ist. - Sie müssen uns Untersuchungen zu den Umständen des Schadenereignisses und zu unserer Leistungspflicht ermöglichen, soweit dies für Sie zumutbar ist.
Appears in 1 contract
Samples: Kraftfahrtversicherung
Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall?. E.1.1 Bei allen Versicherungsarten Anzeigepflicht
1. Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen.
2. Ermittelt die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine andere Behörde im Zusammenhang mit dem Schadenereignis, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auch, wenn Sie uns das Schadenereignis bereits gemeldet haben.
3. Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Sie müssen dabei insbesondere folgende Pflichten beachten: - Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen, ohne die gesetzlich erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen und die dabei gesetzlich erforderliche Wartezeit zu beachten (Unfallflucht nach § 142 Strafgesetzbuch). - Sie müssen unsere Fragen zu den Umständen des Schadenereignisses, zum Umfang des Schadens und zu unserer Leistungspflicht wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. - Sie müssen uns alle angeforderten Nachweise vorlegen, soweit es Ihnen billigerweise zugemutet werden kann, diese zu beschaffen. - Sie müssen unsere für die Aufklärung des Schadens erforderlichen Weisungen befolgen, soweit dies für Sie zumutbar ist. - Sie müssen uns Untersuchungen zu den Umständen des Schadenereignisses und zu unserer Leistungspflicht ermöglichen, soweit dies für Sie zumutbar ist.
Appears in 1 contract
Samples: KFZ Versicherung
Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall?. E.1.1 E.1 Bei allen Versicherungsarten Anzeigepflichtund Leistungsbausteinen
1. E.1.1 Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen. Haben Sie den Versicherungsfall unverzüglich bei unserer Unfall- und Pannen- Notrufzentrale gemeldet, so gilt dies als Schadenanzeige sowohl für den Mobilitäts-Schutz als auch für die anderen für dasselbe Fahrzeug beste- henden Kraftfahrtversicherungsarten. Sofern eine telefonische Anzeige von uns nicht als ausreichend erachtet wird, kann eine schriftliche Anzeige verlangt werden.
2. E.1.2 Ermittelt die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine andere Behörde im Zusammenhang mit dem Schadenereignis, sind Sie verpflichtet, uns dies und den Xxxxxxxx des Verfahrens (z. B. Strafbefehl, Bußgeldbescheid) unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auchanzuzeigen, auch wenn Sie uns das Schadenereignis bereits gemeldet haben.
3. E.1.3 Sie müssen sind verpflichtet, alles zu tun, was zur der Aufklärung des Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich istSchadenereignis- ses dienen kann. Dies bedeutet insbesondere, dass Sie müssen dabei insbesondere folgende Pflichten beachten: - Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen, ohne die gesetzlich erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen und die dabei erforderliche Wartezeit zu beachten (Unfallflucht nach § 142 Strafgesetzbuch). - Sie müssen unsere Fragen zu den Umständen des Schadenereignisses, zum Umfang des Schadens und zu unserer Leistungspflicht Schadenereignisses wahrheitsgemäß und vollständig beantwortenbeantworten müssen und den Unfallort nicht verlassen dürfen, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen. - Sie müssen uns alle angeforderten Nachweise vorlegen, soweit es Ihnen billigerweise zugemutet werden kann, diese zu beschaffen. - Sie müssen haben unsere für die Aufklärung Auf- klärung des Schadens Schadenereignisses erforderlichen Weisungen zu befolgen, soweit dies für Sie zumutbar ist. - Sie müssen uns Untersuchungen zu den Umständen des Schadenereignisses und zu unserer Leistungspflicht ermöglichen, soweit dies für Sie zumutbar ist.
Appears in 1 contract
Samples: Kraftfahrtversicherung