Wertsicherung. 4.1. Wurde die Kondition »Entgelt variabel« vereinbart, dann erfolgt eine Anpassung des Leasingentgeltes. Der Basispreis wird zu diesem Zweck um einen monatlich gleichbleibenden Betrag gesenkt, der von der Kalkulationsbasisdauer abhängig ist (Kalkulationsbasisdauer kleiner 13 Monate = 2,5 %, kleiner 25 Monate = 1,65 %, kleiner 37 Monate = 1,28 %, kleiner 49 Monate = 1,09 % und größer 48 Monate = 0,95 %). Von diesem so ermittelten Wert wird ein Prozentsatz berechnet, der sich aus der Differenz des EURIBOR lt. 4.1. RLB ergibt, durch 12 dividiert wird und das Entgelt entsprechend diesem Wert verändert. 4.2. Wurde die Kondition »Entgelt fix« abgeschlossen, dann erfolgt keine Entgeltanpassung, außer zwi- schen Antragsdatum und Beginn der Vertragslaufzeit gem. 1.4 ALB liegen mehr als 2 Monate und der entsprechende 3 Monats EURIBOR-Satz hat sich um mehr als 0,25 %-Punkte geändert. In diesem Fall wird einmalig zum Beginn der Vertragslaufzeit gem. 4.1. angepasst.
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Wertsicherung. 4.1. Wurde die Kondition »„Entgelt variabel« “ vereinbart, dann erfolgt eine Anpassung des Leasingentgeltes. Der Basispreis wird zu diesem Zweck um einen monatlich gleichbleibenden Betrag gesenkt, der von der Kalkulationsbasisdauer abhängig ist (Kalkulationsbasisdauer kleiner 13 Monate = 2,5 %, kleiner 25 Monate = 1,65 %, kleiner 37 Monate = 1,28 %, kleiner 49 Monate = 1,09 % und größer 48 Monate = 0,95 %). Von diesem so ermittelten Wert wird ein Prozentsatz berechnet, der sich aus der Differenz Differenz des EURIBOR lt. Punkt 4.1. RLB ergibt, durch 12 dividiert wird und das Entgelt entsprechend diesem Wert verändert.
4.2. Wurde die Kondition »„Entgelt fix« “ abgeschlossen, dann erfolgt keine Entgeltanpassung, außer zwi- schen zwischen Antragsdatum und dem Beginn der Vertragslaufzeit gem. Punkt 1.4 ALB liegen mehr als 2 Monate und der entsprechende 3 Monats EURIBOR3-Satz Monats-EURIBOR hat sich um mehr als 0,25 0,5 %-Punkte geändert. In diesem Fall wird einmalig zum Beginn der Vertragslaufzeit gem. Punkt 4.1. angepasst.
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Wertsicherung. 4.15.1. Wurde die Kondition »„Entgelt variabel« “ vereinbart, dann erfolgt eine Anpassung des Leasingentgeltes. Der Basispreis wird zu diesem Zweck um einen monatlich gleichbleibenden Betrag gesenkt, der von der Kalkulationsbasisdauer abhängig ist (Kalkulationsbasisdauer kleiner 13 Monate = 2,5 %, kleiner 25 Monate = 1,65 %, kleiner 37 Monate = 1,28 %, kleiner 49 Monate = 1,09 % und größer 48 Monate = 0,95 %). Von diesem so ermittelten Wert wird ein Prozentsatz berechnet, der sich aus der Differenz Differenz des EURIBOR lt. Punkt 4.1. RLB ergibt, durch 12 dividiert wird und das Entgelt entsprechend diesem Wert verändert.
4.25.2. Wurde die Kondition »„Entgelt fix« “ abgeschlossen, dann erfolgt keine Entgeltanpassung, außer zwi- schen zwischen Antragsdatum und dem Beginn der Vertragslaufzeit gem. Punkt 1.4 ALB liegen mehr als 2 Monate und der entsprechende 3 Monats EURIBOR3-Satz Monats-EURIBOR hat sich um mehr als 0,25 0,5 %-Punkte geändert. In diesem Fall wird einmalig zum Beginn der Vertragslaufzeit gem. 4.1Punkt 5.1. angepasst.
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Wertsicherung. 4.1. Wurde die Kondition »Entgelt variabel« vereinbart, dann erfolgt eine Anpassung des Leasingentgeltes. Der Basispreis wird zu diesem Zweck um einen monatlich gleichbleibenden Betrag gesenkt, der von der Kalkulationsbasisdauer abhängig ist (Kalkulationsbasisdauer kleiner 13 Monate = 2,5 %, kleiner 25 Monate = 1,65 %, kleiner 37 Monate = 1,28 %, kleiner 49 Monate = 1,09 % und größer 48 Monate = 0,95 %). Von diesem so ermittelten Wert wird ein Prozentsatz berechnet, der sich aus der Differenz Ditterenz des EURIBOR lt. 4.1. RLB ergibt, durch 12 dividiert wird und das Entgelt entsprechend diesem Wert verändert.
4.2. Wurde die Kondition »Entgelt fix« abgeschlossen, dann erfolgt keine Entgeltanpassung, außer zwi- schen Antragsdatum und Beginn der Vertragslaufzeit gem. 1.4 ALB liegen mehr als 2 Monate und der entsprechende 3 Monats EURIBOR-Satz hat sich um mehr als 0,25 %-Punkte geändert. In diesem Fall wird einmalig zum Beginn der Vertragslaufzeit gem. 4.1. angepasst.
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