Wesentliche Merkmale der Dienstleistung Musterklauseln

Wesentliche Merkmale der Dienstleistung. Die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung finden sich im jeweiligen Angebot.
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung. 1.3.1. Der Kunde hat die Möglichkeit bei Kontoeröffnung oder zu einem späteren Zeitpunkt durch Mitteilung an die Bank über die Pliant-Plattform ein Limit zu beantragen. Ein Anspruch des Kunden auf Einräumung eines Limits besteht nicht. Sofern die Bank bereit ist, dem Kunden ein Limit einzuräumen, teilt sie dies dem Kunden über die Pliant-Plattform oder über einen anderen Kommunikationsweg (z.B. per E-Mail) mit. Das Limit gilt ab dem Zeitpunkt des Zugangs der vorgenannten Mitteilung bei dem Kunden. Ab diesem Zeitpunkt wird das Konto des Kunden somit als Kreditkarten-Konto geführt. 1.3.2. Der Kunde kann jederzeit durch Mitteilung an die Bank über die Pliant-Plattform auf das ihm von der Bank eingeräumte Limit verzichten oder dieses herabsetzen. 1.3.3. Pliant teilt der Bank im Auftrag des Kartenherausgebers mit, in welcher Höhe in einem zurückliegenden Referenzzeitraum Verfügungen mit den an den Kunden herausgegebenen Karten getätigt wurden und welche Entgelte der Kunde dem Kartenherausgeber schuldet. Die Bank wird den ihr so mitgeteilten Betrag im Auftrag des Kunden an den Zahlungsdienstleister des Kartenherausgebers bargeldlos per Überweisung übermitteln. Die Bank rechnet die durch die jeweilige Überweisung gegenüber dem Kunden entstandenen Aufwendungsersatzansprüche nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 7 ab. Das Konto kann vom Kunden lediglich zur Abwicklung der mit den Karten getätigten Verfügungen genutzt werden. Mit Ausnahme der in Ziffer 5 und 9 genannten Fälle sind im Übrigen die Zahlungen vom bzw. auf das Konto nicht zugelassen. Das Konto ist für den Kunden nicht online zugänglich. 1.3.4. Die Bank bestimmt für den Kunden mit Abschluss des Kontovertrags eine individuelle Grenze, die festlegt, bis zu welchem Betrag sie im Rahmen des Kontovertrags Überweisungen an den Kartenherausgeber auszuführen bereit ist (nachfolgend „Nutzungsgrenze“). Die Nutzungsgrenze bestimmt sich nach dem auf dem Konto vorhandenem Kontoguthaben und dem Kunden eingeräumten Limit. Die Nutzungsgrenze wird von der Bank ausschließlich im eigenen Interesse festgelegt und hat keinerlei Schutzwirkung zu Gunsten des Kunden. Die Nutzungsgrenze begrenzt auch die Nutzungsmöglichkeit der Karten, da der Kartenherausgeber bei der Autorisierung einer Kartentransaktion den durch die Nutzungsgrenze vorgegebenen Verfügungsrahmen prüft. 1.3.5. Der Kunde wird über die Pliant-Plattform oder über einen anderen Kommunikationsweg (z.B. per E-Mail) über das Limit informiert. Der Kunde kann auch den Sta...
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung. Das wesentliche Merkmal unserer Dienstleistung ist es, Kryptowährungen kostenlos für dich treuhänderisch in Verwahrung zu nehmen. Dies erfolgt als Sammelverwahrung; dies bedeutet, dass wir die Kryptowährungen unserer Kunden nicht jeweils getrennt voneinander verwahren.
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung. Es werden bezogen auf den Abschluss eines CFD-Geschäfts (contract-for-difference) oder eines Devisenkassa-Geschäfts die Dienstleistung des Kommissionsgeschäfts angeboten: Dies bedeutet den auftragsweisen Abschluss eines Geschäfts durch die Bank mit Dritten für Rechnung des Kunden oder die Be- auftragung von Zwischenkommissionären mit dem Abschluss solcher Geschäfte (Kommissionsgeschäft). Die Bank wird die Ausführungsgeschäfte zu Kommissionsaufträgen mit den in den aktuellen Ausführungsgrundsätzen (Execution-Policy) genann- ten Geschäftspartnern abschließen oder diese entsprechend deren Ausführungsgrundsätzen als Zwischenkommissionäre mit einem solchen Abschluss beauftragen; da dies für CFD-Kon- trakte und Devisenkassageschäfte jeweils ein Marketmaker ist und der Kunde mit Auftragserteilung diesen als Geschäfts- partner des Ausführungsgeschäftes auswählt, gilt die Anzeige der Ausführung eines Auftrags über eine dieser Gattungen von Finanzinstrumenten auch als Benennung des Geschäftskontra- henten. Der Kunde trägt das Bonitätsrisiko des Geschäftskon- trahenten oder Dritten. Die Bank haftet nicht für die Erfüllung der abgeschlossenen Geschäfte durch den Kontrahenten oder den Dritten. Die Aufträge werden vom Kunden grundsätzlich über das zur Verfügung gestellte elektronische Handelssystem erteilt. Für den Handel ist die Einzahlung auf ein Treuhandsam- melkonto notwendig. Bei Future-Geschäften vollzieht sich die Auftragsdurchführung in aller Regel durch Einschaltung eines Dritten, der Zugang zu den Futurebörsen hat oder seinerseits Dritte einschaltet. Dabei ist Inhalt und Abwicklung der Ausführungsgeschäfte durch die rechtlichen Vorgaben des sogenannten Zentralen Kontrahenten geprägt. Die Übertragung der dabei entstandenen Rechtspositi- on aus dem selbst abgeschlossenen Ausführungsgeschäft oder der Übernahme der für Rechnung der Bank abgeschlossenen Geschäfte (sog. Give-up-Geschäft“) erfolgt durch automati- sches – d.h. ohne jedes weiteres Zutun des Kunden erfolgen- den – Entstehen einer spiegelbildlichen inhaltsgleichen Rechts- position zwischen Bank und Kunden. Die Parteien vereinbaren deshalb die entsprechende Anwendbarkeit der Rechtsvorschrif- ten, Vertragswerke, und Geschäftsbedingungen der Zentralen Gegenpartei, in deren Abwicklungssystem das Geschäft aufgenommen wurde auf das Rechtsverhältnis zwischen Bank und Kunde; dieses Regelwerk geht den Bestimmungen des Auf- trags, des Geschäfts, den Kontraktspezifikationen, sonstigen im Handelssystem veröffentlich...
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung. Wir bieten dir über das BISON-Onlineangebot die Möglichkeit, im Rahmen unserer Verfügbarkeit Kryptowäh- rungen von uns zu kaufen und an uns zu verkaufen (Ziffer 4).
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung. 4.1 Die Beschreibung der Dienstleistung ergibt sich aus der Präsentation im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xx. Die IP-Adressen, die für die vom Kunden gebuchten Dienstleistungen benötigt werden, bleiben im Besitz des Providers und dürfen vom Provider verändert werden, was dem Kunden so rechtzeitig wie möglich mitgeteilt wird. Kontoinhaber: Xxxxxxxx-Xxxxxxx.xx ISP e.K. Handelsregister: Amtsgericht Xxxxxx, XXX 0000 IBAN: XX00000000000000000000 Inhaber: Xxxxxx Xxxxxxxx BIC: XXXXXXX0XXX USt.-IdNr.: DE231692391 4.2 Der Kunde kann von der Verfügbarkeit und Zuweisung des von ihm gewünschten Domainnamens erst dann ausgehen, wenn die Registrierungsstelle dies an den Provider bestätigt hat. Eine Haftung und Gewährleistung seitens des Providers für die Zuweisung bestellter Domainnamen ist ausgeschlossen, ausgenommen grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. 4.3 Nimmt der Kunde technische Supportleistungen des Providers in Anspruch, die nicht im Support für die vom Kunden gebuchten Dienstleistungen oder den dem Kunden zur Verfügung gestellten Speicherplatz enthalten sind, so werden diese gesondert nach Aufwand des Providers berechnet. 4.4 Zu statistischen Zwecken werden auf dem Webspace des Kunden Log-Files gespeichert. Diese benötigen Teile des dem Kunden zur Verfügung gestellten Speicherplatzes und können in regelmäßigen Zeiträumen, die der Provider festlegt, gelöscht werden. Der Kunde kann die Log-Files von dem Server abrufen. Eine Auswertung der Log-Files erfolgt allerdings nur durch den Provider, und zwar zu dem ausschließlichen Zweck, dem Kunden statistische Informationen mitzuteilen. Eine darüber hinaus gehende Speicherung oder Nutzung durch den Provider ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Log-Files zu löschen oder zu verändern. 4.5 Die vom Provider übernommene Dienstleistung wird grundsätzlich während der gesamten Vertragslaufzeit gewährleistet. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Providers liegen (z.B. höhere Gewalt, Verschulden eines Dritten) online nicht zu erreichen ist.

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  • Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung a) Die für das Versicherungsverhältnis geltenden Bedingungen sind den Ihnen ausgehändigten Unterlagen beigefügt. Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. b) Angaben über die Art, den Umfang, die Fälligkeit und die Erfüllung der Leistung des Versicherers finden Sie in den beigefügten Allgemeinen Vertragsdaten sowie in den Allgemeinen Bedingungen, Besonderen Vereinbarungen und Klauseln.

  • Wesentliche Leistungsmerkmale Die Bank richtet für den Kunden ein Verrechnungskonto in Fremdwährung in laufender Rechnung ein, schreibt eingehende Zahlungen auf dem Verrech- nungskonto gut und wickelt von ihm veranlasste Zahlungsvorgänge (z.B. Überweisung) zu Lasten dieses Verrechnungskontos ab, soweit das Verrech- nungskonto ausreichend Guthaben aufweist. Im Einzelnen sind folgende Dienstleistungen vom Vertrag umfasst • Kontoführung • Überweisungen auf das Verrechnungskonto und Drittkonten in der Währung oder auch nach Umrechnung Das Fremdwährungskonto kann für Wertpapieraufträge in gleicher Währung als Abwicklungskonto angegeben werden.

  • Fremdleistungen / Beauftragung Dritter 5.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). 5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. 5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

  • Dienstleistungen 9.1 Cytiva erbringt die im Vertrag ausdrücklich genannten Dienstleistungen während der üblichen Geschäftszeiten, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Die Erbringung von (i) zusätzlichen Dienstleistungen oder (ii) Dienstleistungen außerhalb dieser Zeiten durch Cytiva (auf Anfrage des Käufers) wird zu den jeweils gültigen Tarifen von Cytiva, einschließlich der Kosten für Überstunden, sofern zutreffend, und zusätzlich zu der im Vertrag genannten Vergütung in Rechnung gestellt. 9.2 Cytiva ist berechtigt, dem Käufer den Zeitaufwand für Online- oder Vor-Ort- Einweisungen, die Vorbereitung und Einreichung von Unterlagen und die Erledigung administrativer Aufgaben (insgesamt mehr als 30 Minuten), die der Käufer im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen durch Cytiva verlangt, sowie die Wartezeit der Cytiva-Vertreter am Leistungsort zu der üblichen Vergütung in Rechnung zu stellen. 9.3 Jegliche Verpflichtung von Cytiva zur Erbringung von Dienstleistungen an einem Leistungsort unterliegt der Bedingung, dass der Käufer eine geeignete, sichere und gefahrlose Umgebung für die Mitarbeiter von Cytiva, die diese Dienstleistungen erbringen, in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht bereitstellt. 9.4 Der Käufer ist verpflichtet, (i) den Mitarbeitern von Xxxxxx den Zugang zum Leistungsort während der üblichen Geschäftszeiten zu ermöglichen und zu erleichtern, damit Xxxxxx ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllen kann; (ii) auf Verlangen von Cytiva ausgefüllte Gesundheits- und Sicherheitserklärungen vorzulegen; (iii) den Mitarbeitern von Cytiva, die am Leistungsort arbeiten, schriftliche Informationen über relevante Gefahren und Sicherheitsverfahren sowie eine Liste aller gefährlichen Materialien (z. B. Asbest, Blei oder Quecksilber), mit denen diese Mitarbeiter in Berührung kommen können, und alle zugehörigen Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung zu stellen; und (iv) ist dafür verantwortlich, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um gefährliche Bedingungen oder Materialien am Leistungsort ordnungsgemäß zu beseitigen, zu entfernen und/oder zu sanieren, einschließlich der Entfernung von Blut, Körperflüssigkeiten und anderen potenziell infektiösen Materialien von allen für die Dienstleistungen relevanten Anlagen. 9.5 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben (i) ist der Käufer für die ordnungsgemäße Verwaltung, Lagerung und Entsorgung aller Abfälle im Zusammenhang mit der Dienstleistung verantwortlich und (ii) umfasst die Verpflichtung von Cytiva zur Rücknahme von Elektro- und Elektronik- Altgeräten (WEEE) umfasst nicht die Bereitstellung eines physischen Zugangs zu den Anlagen, Deinstallation, Entkopplung, Desinfektion, Heben/Kranen, Transport zu einer ebenerdigen Ladefläche oder Rampe, Verpacken oder damit zusammenhängende ähnliche Tätigkeiten, und der Käufer führt diese Tätigkeiten auf eigene Kosten durch, wenn und soweit dies erforderlich ist. 9.6 Auf Verlangen von Xxxxxx (oder nach geltendem Recht) hat der Käufer mindestens eine (1) entsprechend qualifizierte Person zur Verfügung zu stellen, die jederzeit in der Lage ist, die Sicherheit der Mitarbeiter von Xxxxxx während der Erbringung der Dienstleistungen am Leistungsort zu gewährleisten. Wird eine solche Person nicht zur Verfügung gestellt, behält sich Xxxxxx das Recht vor, dem Käufer die Anwesenheit einer zusätzlichen Person von Xxxxxx gemäß der aktuellen Preisliste von Xxxxxx in Rechnung zu stellen. Die Mitarbeiter von Cytiva können die Erbringung der Dienstleistungen aussetzen und die entsprechenden Anlagen abschalten, wenn sie der Ansicht sind, dass eine Gefahr für ihre Sicherheit oder Gesundheit besteht. 9.7 Der Käufer stellt den Mitarbeitern von Cytiva am Leistungsort die Einrichtungen zur Verfügung, die nach vernünftigem Ermessen für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind, einschließlich Strom, Arbeitsraum, Beleuchtung, Wasser, Telefon und Internet. 9.8 Der Käufer ist verpflichtet (auf eigene Kosten), entsprechende Genehmigungen und/oder Lizenzen für die Nutzung der Wartungssoftware des Käufers und/oder Dritter, der Dokumentation und anderer geschützter Informationen zu verschaffen, die nach vernünftigem Ermessen erforderlich sind, damit Cytiva die Dienstleistungen erbringen kann. 9.9 Vorbehaltlich etwaiger Geheimhaltungsverpflichtungen gemäß Ziffer 15 hat Cytiva das Recht, während der Erbringung der Dienstleistungen Leistungs- und Nutzungsdaten des Produkts zu erheben und diese frei zu nutzen, u. a. für Zwecke der Produkt-/Dienstentwicklung, Benchmarking und Qualitätsinitiativen. Alle von Cytiva gesammelten Daten werden in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht verwendet. 9.10 Der Käufer stellt sicher, dass seine Mitarbeiter während ihres Aufenthalts auf dem Gelände von Xxxxxx alle geltenden Regeln und Vorschriften einhalten.

  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber dem Hotel ausübt. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist. 4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzes. 4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. 4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.

  • Begrenzung der Leistungen 6.1 Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen be- grenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt. 6.2 Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind die Ent- schädigungsleistungen des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Zweifache der vereinbarten Versi- cherungssummen begrenzt. 6.3 Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintre- tende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeit- punkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese 6.4 Falls besonders vereinbart, beteiligt sich der Versicherungs- nehmer bei jedem Versicherungsfall mit einem im Versicherungsschein festgelegten Betrag an der Schadenersatzleistung (Selbstbehalt). Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, ist der Versicherer auch in diesen Fällen zur Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche verpflichtet. 6.5 Die Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet. 6.6 Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme, trägt der Versicherer die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthö- he dieser Ansprüche. 6.7 Hat der Versicherungsnehmer an den Geschädigten Renten- zahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leis- tungen aus dem Versicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Versicherungssumme, so wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente vom Versicherer erstattet. 6.8 Falls die von dem Versicherer verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich am Verhalten des Versicherungsnehmers scheitert, hat der Versicherer für den von der Weigerung an entstehenden Mehraufwand an Entschä- digungsleistung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.

  • Beseitigung der Mehrfachversicherung a) Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung des Beitrags auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist. Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssumme und Anpassung des Beitrags werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer zugeht. b) Die Regelungen nach a) sind auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der Versicherungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen worden, kann der Versicherungsnehmer nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und der Beiträge verlangen.