Common use of Wie kommt der Vertrag zustande? Clause in Contracts

Wie kommt der Vertrag zustande?. Der Stromliefervertrag kommt dadurch zustande, dass der vom Kunden schriftlich erteilte Auftrag zur Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) vom Stromlieferanten binnen 14 Tagen ab Zugang oder mit Einverständnis des Kunden auch noch danach angenommen wird. Die Annahme kann mündlich, schriftlich oder auch – soweit es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher handelt – konkludent durch Aufnahme der Stromlieferung erfolgen. Hat der Stromlieferant dem Kunden ein schriftliches Angebot über die Lieferung elektrischer Energie gestellt, kommt der Vertrag dadurch zustande, dass der Kunde das Angebot schriftlich annimmt und diese Annahmeerklärung dem Stromlieferanten binnen 14 Tagen zugeht oder der Kunde, mit dem Willen, einen Liefervertrag mit dem Stromlieferanten abzuschließen, elektrische Energie bezieht. Für Endverbraucher ohne Lastprofilzähler ist ein Vertragsabschluss auch elektronisch und formfrei über das vom Stromlieferanten auf seiner Website zur Verfügung gestellte Online-Wechselverfahren möglich. Ein Verbraucher kann von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses, wobei der Tag des Vertragsschlusses nicht gezählt wird. Ist die Ausfolgung einer Vertragsurkunde unterblieben bzw. ist der Stromlieferant seiner gesetzlichen Informationspflicht nicht nachgekommen, so verlängert sich die Rücktrittsfrist um zwölf Monate. Xxxx der Stromlieferant die Informationspflicht bzw. die Ausfolgung der Vertragsurkunde innerhalb von zwölf Monaten ab dem Beginn der Frist nach, so endet die Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde diese Information erhält. Die Rücktrittserklärung ist an keine bestimmte Form gebunden. Der Kunde hat dem Stromlieferanten eindeutig seinen Willen, vom Vertrag zurückzutreten, mitzuteilen. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Im Falle des Rücktrittes hat der Stromlieferant alle vom Kunden geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung, zu erstatten. Der Stromlieferant hat für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel zu verwenden, dessen sich der Kunde für die Abwicklung seiner Zahlung bedient hat; die Verwendung eines anderen Zahlungsmittels ist aber dann zulässig, wenn dies mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart wurde und dem Kunden dadurch keine Kosten anfallen. Hat der Kunde ein ausdrückliches darauf gerichtetes Verlangen erklärt, bereits vor Beginn der Rücktrittsfrist mit der Stromlieferung zu beginnen und hat der Stromlieferant hierauf mit der Vertragserfüllung begonnen, so hat der Kunde den Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Rücktrittszeitpunkt bereits erbrachten Dienstleistungen oder Lieferungen von elektrischer Energie im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen oder Lieferungen von elektrischer Energie entspricht.

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Samples: www.ewerk-dietrichschlag.at, www.evu-schoeder.at, durchblicker.at

Wie kommt der Vertrag zustande?. Der Stromliefervertrag kommt dadurch zustandezustan- de, dass der vom Kunden schriftlich erteilte Auftrag Auf- trag zur Lieferung elektrischer Energie (StromlieferungStromlie- ferung) vom Stromlieferanten binnen 14 Tagen ab Zugang oder mit Einverständnis des Kunden auch noch danach angenommen wird. Die Annahme An- nahme kann mündlich, schriftlich oder auch – soweit so- weit es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher Verbrau- cher handelt – konkludent durch Aufnahme der Stromlieferung erfolgen. Hat der Stromlieferant dem Kunden ein schriftliches Angebot über die Lieferung elektrischer Energie gestellt, kommt der Vertrag dadurch zustande, dass der Kunde das Angebot schriftlich annimmt und diese Annahmeerklärung An- nahmeerklärung dem Stromlieferanten binnen 14 Tagen zugeht oder der Kunde, mit dem WillenWil- len, einen Liefervertrag mit dem Stromlieferanten abzuschließen, elektrische Energie bezieht. Für Endverbraucher ohne Lastprofilzähler ist ein Vertragsabschluss auch elektronisch und formfrei über das vom Stromlieferanten auf seiner Website Web- site zur Verfügung gestellte Online-Wechselverfahren Wechselver- fahren möglich. Ein Verbraucher kann von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses, wobei der Tag des Vertragsschlusses Ver- tragsschlusses nicht gezählt wird. Ist die Ausfolgung Ausfol- gung einer Vertragsurkunde unterblieben bzw. ist der Stromlieferant seiner gesetzlichen Informationspflicht Infor- mationspflicht nicht nachgekommen, so verlängert verlän- gert sich die Rücktrittsfrist um zwölf Monate. Xxxx der Stromlieferant die Informationspflicht bzw. die Ausfolgung der Vertragsurkunde innerhalb von zwölf Monaten ab dem Beginn der Frist nach, so endet die Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde diese Information erhält. Die Rücktrittserklärung ist an keine bestimmte Form gebunden. Der Kunde hat dem Stromlieferanten Stromliefe- ranten eindeutig seinen Willen, vom Vertrag zurückzutretenzu- rückzutreten, mitzuteilen. Die Rücktrittsfrist ist gewahrtge- wahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Im Falle des Rücktrittes hat der Stromlieferant alle vom Kunden geleisteten Zahlungen unverzüglichunverzüg- lich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Zugang Zu- gang der Rücktrittserklärung, zu erstatten. Der Stromlieferant hat für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel zu verwenden, dessen sich der Kunde für die Abwicklung seiner Zahlung bedient be- dient hat; die Verwendung eines anderen Zahlungsmittels Zah- lungsmittels ist aber dann zulässig, wenn dies mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart wurde und dem Kunden dadurch keine Kosten anfallen. Hat der Kunde ein ausdrückliches darauf gerichtetes Verlangen erklärt, bereits vor Beginn der Rücktrittsfrist Rück- trittsfrist mit der Stromlieferung zu beginnen und hat der Stromlieferant hierauf mit der Vertragserfüllung Vertragser- füllung begonnen, so hat der Kunde den Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Rücktrittszeitpunkt Rücktritts- zeitpunkt bereits erbrachten Dienstleistungen oder Lieferungen von elektrischer Energie im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen oder Lieferungen Lieferun- gen von elektrischer Energie entspricht.

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Samples: www.voltino-gastino.at, www.voltino-gastino.at

Wie kommt der Vertrag zustande?. Der Stromliefervertrag Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wenn die Condor Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft den von Ihnen gestellten Antrag unverändert annimmt. Dies kann durch eine Annahmeerklärung oder durch die Übermittlung des Versicherungsscheins geschehen. Unabhängig davon gilt der Antrag auf Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung für Zweiräder, Personen- und Kombi- nationskraftwagen bis zu 1 t Nutzlast zu den für unseren Geschäftsbetrieb maßgebenden Grundsätzen und zum allge- meinen Unternehmenstarif als angenommen, wenn wir ihn nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen vom Kunden Eingang des Antrags an schriftlich erteilte Auftrag zur Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) ablehnen oder wegen einer nachweisbar höheren Gefahr ein vom Stromlieferanten binnen 14 Tagen ab Zugang oder mit Einverständnis des Kunden auch noch danach angenommen wird. Die Annahme kann mündlich, schriftlich oder auch – soweit es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher handelt – konkludent durch Aufnahme der Stromlieferung erfolgen. Hat der Stromlieferant dem Kunden ein allgemeinen Unternehmenstarif abweichendes schriftliches Angebot über die Lieferung elektrischer Energie gestelltunterbreiten. Senden wir Ihnen einen Versicherungsschein zu, welcher inhaltlich von Ihren Angaben im Antrag abweicht (abweichen- der Versicherungsschein), kommt der Antrag mit dem Inhalt des Versicherungsscheins zustande und gilt die Abweichung vom Antrag als von Ihnen genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb eines Monats nach Zugang des Versicherungsscheins in Textform dieser Abweichung widersprechen. Dies gilt allerdings nur, wenn wir Sie bei der Übermittlung des abweichen- den Versicherungsscheins deutlich sichtbar auf diese Abweichung, Ihre Widerspruchsmöglichkeit und die Genehmi- gungswirkung hingewiesen haben. Ist ein solcher Hinweis bei der Übermittlung des Versicherungsscheins unterblieben, gilt der Vertrag dadurch zustandeals mit dem Inhalt des Antrags geschlossen. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, dass sofern Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüg- lich (d.h. spätestens innerhalb von 14 Tagen) nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen. Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, haben Sie von Anfang an keinen Versicherungs- schutz, es sein denn, Sie haben die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Haben Sie die nicht recht- zeitige Zahlung jedoch zu vertreten, beginnt der Kunde das Angebot schriftlich annimmt und diese Annahmeerklärung dem Stromlieferanten binnen Versicherungsschutz erst ab der Zahlung. Sie können - Ihre Anforderung einer Versicherungsbestätigung zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde innerhalb von 14 Tagen zugeht nach deren Erhalt oder der Kunde, mit dem Willen, einen Liefervertrag mit dem Stromlieferanten abzuschließen, elektrische Energie bezieht. Für Endverbraucher ohne Lastprofilzähler ist ein Vertragsabschluss auch elektronisch und formfrei über das vom Stromlieferanten auf seiner Website zur Verfügung gestellte Online-Wechselverfahren möglich. Ein Verbraucher kann - Ihren Antrag innerhalb von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins ohne Angabe von Gründen zurücktretenin Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Rücktrittsfrist beginnt 14 Tage ab dem Tag Frist beginnt, nachdem Sie den Versi- cherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Absätze 1 und 2 des Vertragsschlusses, wobei Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der Tag VVG- Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Vertragsschlusses nicht gezählt wird. Ist die Ausfolgung einer Vertragsurkunde unterblieben bzw. ist der Stromlieferant seiner gesetzlichen Informationspflicht nicht nachgekommen, so verlängert sich die Rücktrittsfrist um zwölf Monate. Xxxx der Stromlieferant die Informationspflicht bzw. die Ausfolgung der Vertragsurkunde innerhalb von zwölf Monaten ab dem Beginn der Frist nach, so endet die Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde diese Information erhält. Die Rücktrittserklärung ist an keine bestimmte Form gebundenWiderrufs. Der Kunde hat dem Stromlieferanten eindeutig seinen WillenWiderruf ist zu richten an: Condor Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft Xxxxxxxxxxxxxx. 00, vom Vertrag zurückzutreten, mitzuteilen. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Im Falle des Rücktrittes hat der Stromlieferant alle vom Kunden geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung, zu erstatten. Der Stromlieferant hat für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel zu verwenden, dessen sich der Kunde für die Abwicklung seiner Zahlung bedient hat; die Verwendung eines anderen Zahlungsmittels ist aber dann zulässig, wenn dies mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart wurde und dem Kunden dadurch keine Kosten anfallen. Hat der Kunde ein ausdrückliches darauf gerichtetes Verlangen erklärt, bereits vor Beginn der Rücktrittsfrist mit der Stromlieferung zu beginnen und hat der Stromlieferant hierauf mit der Vertragserfüllung begonnen, so hat der Kunde den Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Rücktrittszeitpunkt bereits erbrachten Dienstleistungen oder Lieferungen von elektrischer Energie im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen oder Lieferungen von elektrischer Energie entspricht.00000 Xxxxxxx Fax: (000) 0 00 00-000 E-Mail: xxxxxxx@xxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx

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Samples: rauch-versicherungen.de

Wie kommt der Vertrag zustande?. Der Stromliefervertrag Energieliefervertrag kommt dadurch zustande, dass der vom Kunden schriftlich erteilte Auftrag zur Lieferung elektrischer Energie (StromlieferungEnergielieferung) vom Stromlieferanten Energielieferanten binnen 14 Tagen ab Zugang Zu- gang oder mit Einverständnis des Kunden auch noch danach angenommen ange- nommen wird. Die Annahme kann mündlich, schriftlich oder auch – soweit es sich beim Kunden nicht um einen Verbraucher handelt – konkludent durch Aufnahme der Stromlieferung Energielieferung erfolgen. Hat der Stromlieferant Energielieferant dem Kunden ein schriftliches Angebot über die Lieferung Lie- ferung elektrischer Energie gestellt, kommt der Vertrag dadurch zustandezu- stande, dass der Kunde das Angebot schriftlich annimmt und diese Annahmeerklärung dem Stromlieferanten Energielieferanten binnen 14 Tagen zugeht oder der Kunde, mit dem Willen, einen Liefervertrag mit dem Stromlieferanten Ener- gielieferanten abzuschließen, elektrische Energie bezieht. Für Endverbraucher ohne Lastprofilzähler ist ein Vertragsabschluss auch elektronisch und formfrei über das vom Stromlieferanten Energielieferanten auf seiner Website zur Verfügung gestellte Online-Wechselverfahren möglich. Ein Verbraucher kann von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb au- ßerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt 14 Tage ab dem Tag des VertragsschlussesVertragsschlus- ses, wobei der Tag des Vertragsschlusses nicht gezählt wird. Ist die Ausfolgung einer Vertragsurkunde unterblieben bzw. ist der Stromlieferant Ener- gielieferant seiner gesetzlichen Informationspflicht nicht nachgekommennachge- kommen, so verlängert sich die Rücktrittsfrist um zwölf Monate. Xxxx der Stromlieferant Energielieferant die Informationspflicht bzw. die Ausfolgung der Vertragsurkunde innerhalb von zwölf Monaten ab dem Beginn der Frist nach, so endet die Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde diese Information erhält. Die Rücktrittserklärung ist an keine bestimmte Form gebunden. Der Kunde hat dem Stromlieferanten Energielieferanten eindeutig seinen Willen, vom Vertrag Ver- trag zurückzutreten, mitzuteilen. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Im Falle des Rücktrittes hat der Stromlieferant Energielieferant alle vom Kunden geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung, zu erstatten. Der Stromlieferant Energie- lieferant hat für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel zu verwendenver- wenden, dessen sich der Kunde für die Abwicklung seiner Zahlung bedient hat; die Verwendung eines anderen Zahlungsmittels ist aber dann zulässig, wenn dies mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart wurde und dem Kunden dadurch keine Kosten anfallen. Hat der Kunde ein ausdrückliches darauf gerichtetes Verlangen erklärt, bereits be- reits vor Beginn der Rücktrittsfrist mit der Stromlieferung Energielieferung zu beginnen begin- nen und hat der Stromlieferant Energielieferant hierauf mit der Vertragserfüllung begonnen, so hat der Kunde den Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Rücktrittszeitpunkt bereits erbrachten Dienstleistungen oder Lieferungen von elektrischer Energie im Vergleich zum Gesamtumfang Ge- samtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen oder Lieferungen von elektrischer Energie entspricht.

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Samples: www.stwk.at