Common use of Wieder gefundenes gestohlenes Fahrzeug Clause in Contracts

Wieder gefundenes gestohlenes Fahrzeug. Wenn die einem gestohlenen Fahrzeug zugewiesene USF-Klasse auf ein anderes Fahrzeug im Besitz derselben Person übertragen wurde und das Fahrzeug wieder gefunden wird, wird dem Fahrzeug die vor dem Verlust des Besitzes bestehende USF-Klasse zugewiesen. Wenn der Eigentümer eines Fahrzeugs, unter Bezugnahme auf ein anderes früheres Fahrzeug in seinem Besitz, nachweist, dass einer der folgenden Umstände vorliegt, die nach Ausstellung der Bescheinigung des Schadenverlaufs aber innerhalb deren Gültigkeitszeitraum eingetreten sind: • Verkauf; • Verschrottung; • Diebstahl mit Vorlage der Diebstahlanzeige; • Bescheinigung über die Einstellung der Verwendung im Straßenverkehr; • endgültige Ausfuhr ins Ausland; • erfolgte Übergabe infolge eines Verkaufsauftrags, wird dem neuen von ihm erworbenen Fahrzeug dieselbe USF-Klasse des vorangehenden Fahrzeugs zugewiesen. Dieselbe Regel wird auch angewandt, wenn das neue, zu versichernde Fahrzeug in Operating Leasing oder Finanzierungsleasing erworben bzw. langfristig, d.h. in jedem Fall nicht weniger als zwölf Monate, gemietet wird. In diesem Fall wird dem Leasingnehmer die auf dem abgetretenen Fahrzeug herangereifte USF-Klasse zuerkannt, sofern seine Daten seit mindestens 12 Monaten gemäß Absatz 2 des Art. 247-bis der Verordnung des Präsidenten der Ital. Republik Nr. 495/1992 als vorübergehender Inhaber des Fahrzeugs registriert sind. Falls ein Fahrzeug in Operating Leasing oder Finanzleasing oder in langfristigem Mietverhältnis - jedenfalls nicht weniger als zwölf Monate - vom Benutzer erworben wird, wird ihm die herangereifte USF-Klasse zuerkannt, sofern seine Daten seit mindestens 12 Monaten gemäß Absatz 2 des Art. 247-bis der Verordnung des Präsidenten der Ital. Republik Nr. 495/1992 als vorübergehender Inhaber des Fahrzeugs registriert sind. ZURICH CONNECT AUTO.CGA - Fassung 04.2020 - Seite 29 von 107 Falls der Benutzer bei Ablauf der Nutzungszeit das geleaste oder gemietete Fahrzeug nicht kauft, wird die USF- Klasse einem anderen, von ihm gekauften Fahrzeug zuerkannt. im Falle eines Fahrzeugs, das auf eine Person mit Behinderung eingetragen ist, wird die auf dem Fahrzeug herangereifte USF-Klasse für die neu gekauften Fahrzeuge auch zu Gunsten derjenigen anerkannt, die das Fahrzeug gewöhnlich gelenkt haben, sofern deren Daten seit mindestens 12 Monaten gemäß Absatz 2 des Art. 247-bis der Verordnung des Präsidenten der Ital. Republik Nr. 495/1992 als vorübergehender Inhaber des Fahrzeugs registriert sind.

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Wieder gefundenes gestohlenes Fahrzeug. Wenn die einem gestohlenen Fahrzeug zugewiesene USF-Klasse auf ein anderes Fahrzeug im Besitz derselben Person übertragen wurde und das Fahrzeug wieder gefunden wird, wird dem Fahrzeug die vor dem Verlust des Besitzes bestehende USF-Klasse zugewiesen. Wenn der Eigentümer eines Fahrzeugs, unter Bezugnahme auf ein anderes früheres Fahrzeug in seinem Besitz, nachweist, dass einer der folgenden Umstände vorliegt, die nach Ausstellung der Bescheinigung des Schadenverlaufs aber innerhalb deren Gültigkeitszeitraum eingetreten sind: • Verkauf; • Verschrottung; • Diebstahl mit Vorlage der Diebstahlanzeige; • Bescheinigung über die Einstellung der Verwendung im Straßenverkehr; • endgültige Ausfuhr ins Ausland; • erfolgte Übergabe infolge eines Verkaufsauftrags, Inzahlunggabe; wird dem neuen von ihm erworbenen Fahrzeug dieselbe USF-Klasse des vorangehenden Fahrzeugs zugewiesen. Dieselbe Regel wird auch angewandt, wenn das neue, zu versichernde Fahrzeug in Operating Leasing oder Finanzierungsleasing erworben bzw. langfristig, d.h. in jedem Fall nicht weniger als zwölf Monate, gemietet wird. In diesem Fall wird dem Leasingnehmer die auf dem abgetretenen Fahrzeug herangereifte USF-Klasse zuerkannt, sofern seine Daten seit mindestens 12 Monaten Daten, gemäß Absatz 2 des Art. 247-bis der Verordnung des Präsidenten der Ital. Republik Nr. 495/1992 495/1992, seit mindestens 12 Monaten als vorübergehender Inhaber des Fahrzeugs registriert sind. Falls ein Fahrzeug in Operating Leasing oder Finanzleasing oder in langfristigem Mietverhältnis - jedenfalls nicht weniger als zwölf Monate - vom Benutzer erworben wird, wird ihm die herangereifte USF-Klasse zuerkannt, sofern seine Daten seit mindestens 12 Monaten gemäß Absatz 2 des Art. 247-bis der Verordnung des Präsidenten der Ital. Republik Nr. 495/1992 als vorübergehender Inhaber des Fahrzeugs registriert sind. ZURICH CONNECT AUTO.CGA - Fassung 04.2020 - Seite 29 von 107 Falls der Benutzer bei Ablauf der Nutzungszeit das geleaste oder gemietete Fahrzeug nicht kauft, wird die USF- Klasse einem anderen, von ihm gekauften Fahrzeug zuerkannt. im Falle eines Fahrzeugs, das auf eine Person mit Behinderung eingetragen ist, wird die auf dem Fahrzeug herangereifte USF-Klasse für die neu gekauften Fahrzeuge auch zu Gunsten derjenigen anerkannt, die das Fahrzeug gewöhnlich gelenkt haben, sofern deren Daten seit mindestens 12 Monaten gemäß Absatz 2 des Art. 247-bis der Verordnung des Präsidenten der Ital. Republik Nr. 495/1992 als vorübergehender Inhaber des Fahrzeugs registriert sind.;

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Wieder gefundenes gestohlenes Fahrzeug. Wenn die einem gestohlenen Fahrzeug zugewiesene USF-Klasse auf ein anderes Fahrzeug im Besitz derselben Person übertragen wurde und das Fahrzeug wieder gefunden wird, wird dem Fahrzeug die vor dem Verlust des Besitzes bestehende USF-Klasse zugewiesen. Wenn der Eigentümer eines Fahrzeugs, unter Bezugnahme auf ein anderes früheres Fahrzeug in seinem Besitz, nachweist, dass einer der folgenden Umstände vorliegt, die nach Ausstellung der Bescheinigung des Schadenverlaufs aber innerhalb deren Gültigkeitszeitraum eingetreten sind: • Verkauf; • Verschrottung; • Diebstahl mit Vorlage der Diebstahlanzeige; • Bescheinigung über die Einstellung der Verwendung im Straßenverkehr; • endgültige Ausfuhr ins Ausland; • erfolgte Übergabe infolge eines Verkaufsauftrags, wird dem neuen von ihm erworbenen Fahrzeug dieselbe USF-Klasse des vorangehenden Fahrzeugs zugewiesen. Dieselbe Regel wird auch angewandt, wenn das neue, zu versichernde Fahrzeug in Operating Leasing oder Finanzierungsleasing erworben bzw. langfristig, d.h. in jedem Fall nicht weniger als zwölf Monate, gemietet wird. In diesem Fall wird dem Leasingnehmer die auf dem abgetretenen Fahrzeug herangereifte USF-Klasse zuerkannt, sofern seine Daten seit mindestens 12 Monaten gemäß Absatz 2 des Art. 247-bis der Verordnung des Präsidenten der Ital. Republik Nr. 495/1992 als vorübergehender Inhaber des Fahrzeugs registriert sind. Falls ein Fahrzeug in Operating Leasing oder Finanzleasing oder in langfristigem Mietverhältnis - jedenfalls nicht weniger als zwölf Monate - vom Benutzer erworben wird, wird ihm die herangereifte USF-Klasse zuerkannt, sofern ZURICH CONNECT AUTO.CGA - Fassung 03.2021 - Seite 28 von 101 seine Daten seit mindestens 12 Monaten gemäß Absatz 2 des Art. 247-bis der Verordnung des Präsidenten der Ital. Republik Nr. 495/1992 als vorübergehender Inhaber des Fahrzeugs registriert sind. ZURICH CONNECT AUTO.CGA - Fassung 04.2020 - Seite 29 von 107 Falls der Benutzer bei Ablauf der Nutzungszeit das geleaste oder gemietete Fahrzeug nicht kauft, wird die USF- Klasse einem anderen, von ihm gekauften Fahrzeug zuerkannt. im Falle eines Fahrzeugs, das auf eine Person mit Behinderung eingetragen ist, wird die auf dem Fahrzeug herangereifte USF-Klasse für die neu gekauften Fahrzeuge auch zu Gunsten derjenigen anerkannt, die das Fahrzeug gewöhnlich gelenkt haben, sofern deren Daten seit mindestens 12 Monaten gemäß Absatz 2 des Art. 247-bis der Verordnung des Präsidenten der Ital. Republik Nr. 495/1992 als vorübergehender Inhaber des Fahrzeugs registriert sind.

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Wieder gefundenes gestohlenes Fahrzeug. Wenn die einem gestohlenen Fahrzeug zugewiesene USF-Klasse auf ein anderes Fahrzeug im Besitz derselben Person übertragen wurde und das Fahrzeug wieder gefunden wird, wird dem Fahrzeug die vor dem Verlust des Besitzes bestehende USF-Klasse zugewiesen. Wenn der Eigentümer eines Fahrzeugs, unter Bezugnahme auf ein anderes früheres Fahrzeug in seinem Besitz, nachweist, dass einer der folgenden Umstände vorliegt, die nach Ausstellung der Bescheinigung des Schadenverlaufs aber innerhalb deren Gültigkeitszeitraum eingetreten sind: • Verkauf; • Verschrottung; • Diebstahl mit Vorlage der Diebstahlanzeige; • Bescheinigung über die Einstellung der Verwendung im Straßenverkehr; • endgültige Ausfuhr ins Ausland; • erfolgte Übergabe infolge eines Verkaufsauftrags, wird dem neuen von ihm erworbenen Fahrzeug dieselbe USF-Klasse des vorangehenden Fahrzeugs zugewiesen. Dieselbe Regel wird auch angewandt, wenn das neue, zu versichernde Fahrzeug in Operating Leasing oder Finanzierungsleasing erworben bzw. langfristig, d.h. in jedem Fall nicht weniger als zwölf Monate, gemietet wird. In diesem Fall wird dem Leasingnehmer die auf dem abgetretenen Fahrzeug herangereifte USF-Klasse zuerkannt, sofern seine Daten seit mindestens 12 Monaten gemäß Absatz 2 des Art. 247-bis der Verordnung des Präsidenten der Ital. Republik Nr. 495/1992 als vorübergehender Inhaber des Fahrzeugs registriert sind. Falls ein Fahrzeug in Operating Leasing oder Finanzleasing oder in langfristigem Mietverhältnis - jedenfalls nicht weniger als zwölf Monate - vom Benutzer erworben wird, wird ihm die herangereifte USF-Klasse zuerkannt, sofern seine Daten seit mindestens 12 Monaten gemäß Absatz 2 des Art. 247-bis der Verordnung des Präsidenten der Ital. Republik Nr. 495/1992 als vorübergehender Inhaber des Fahrzeugs registriert sind. ZURICH CONNECT AUTO.CGA - Fassung 04.2020 - Seite 29 von 107 Falls der Benutzer bei Ablauf der Nutzungszeit das geleaste oder gemietete Fahrzeug nicht kauft, wird die USF- Klasse einem anderen, von ihm gekauften Fahrzeug zuerkannt. im Falle eines Fahrzeugs, das auf eine Person mit Behinderung eingetragen ist, wird die auf dem Fahrzeug herangereifte USF-Klasse für die neu gekauften Fahrzeuge auch zu Gunsten derjenigen anerkannt, die das Fahrzeug gewöhnlich gelenkt haben, sofern deren Daten seit mindestens 12 Monaten gemäß Absatz 2 des Art. 247-bis der Verordnung des Präsidenten der Ital. Republik Nr. 495/1992 als vorübergehender Inhaber des Fahrzeugs registriert sind.

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